Lärmaktionsplan wird fortgeschrieben

23. Februar 2017 | Kurznachrichten, Vermischtes | Keine Kommentare

Der Lärmaktionsplan der Stadt Halle soll helfen, besonders laute Orte der Stadt zu identifizieren und deren Lärmbelästigung perspektivisch zu verringern, bestenfalls gar zu vermeiden. Aktuell liegt der Entwurf zur zweiten Stufe des Aktionsplans vor.

Erstellt werden Lärmaktionspläne auf der Basis der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union. Lärmkartierung und Lärmaktionsplan erfolgen nach einem EU-weit vorgeschriebenen System. So kann die Lärmbelastung von Halle mit anderen Städten in der Europäischen Union verglichen werden. Vorgeschrieben ist, die Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung nicht nur zu informieren, sondern auch zu beteiligen. Hallenserinnen und Hallenser können sich aktiv in das Verfahren einbringen. Sie können beispielsweise auf eine Lärmbelastung im Stadtgebiet hinweisen und einen Vorschlag zu deren Reduzierung machen.

Der Entwurf des Planes wird daher im Technischen Rathaus, Fachbereich Umwelt, Hansering 15, Zimmer 131, noch bis einschließlich Dienstag, 14. März 2017, ausgelegt. Er ist einsehbar: montags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis einschließlich Mittwoch, 29. März 2017, bei der Stadt Halle, im Fachbereich Umwelt, 06100 Halle oder per E-Mail an umwelt@halle.de schriftlich eingereicht werden. Alle Hinweise, Ergänzungen oder Einwände werden bis Mitte Mai 2017 abgewogen und gegebenenfalls im Text des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Die endgültige Fassung des Plans der Stufe 2 wird danach veröffentlicht. Gleich daran anschließend beginnt die Bearbeitung der Lärmkartierung der Stufe 3.

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