Linke: Staatsanwaltschaft Halle auf dem rechten Auge blind?
24. Mai 2019 | Politik | 6 KommentareAuch in Sachsen-Anhalt hat die rechtsextremistische NPD rassistische Plakate aufgehängt, beispielsweise mit der Aufschrift: „Stoppt die Invasion:
Migration tötet“ . So zieren derartige Zeugnisse der Hochkultur auch Straßen in Halle-Neustadt und der Silberhöhe. Die Innenministerien der Länder Sachsen und Thüringen hatten verfügt, die Plakate abzuhängen. Nicht so das Innenministerium Sachsen-Anhalts unter Holger Stahlknecht. DDer machte sich die Einschätzuing der Staatsanwaltschaft Halle zu Eigen, die die Plakate nicht beanstandete. „Volksverhetzung“ wollte man dort am allerwenigsten erkennen. Anders als das Oberverwaltungsgericht Bautzen (Sachsen). Dort hatte man geurteilt, dass die Plakate den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Dazu die rechtspolitische Sprecherin der LINKE, Eva von Angern:
„Allein angesichts des Slogans darf man sich über diese Entscheidung wundern“. Man dürfe sich die Frage stellen, ob die Staatsanwaltschaft Halle „auf dem rechten Auge blind ist“. Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion DIE LINKE, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Halle einer nochmaligen Prüfung durch das Justizministerium des Landes unterzogen wird.
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Fest steht,dass solche Plalate nicht hingenommen werden sollten. Das Abhängen haben in Halle Neustadt einige übernommen.
Die Staatsanwaltschaft Halle blind auf dem rechten Auge? Ich würde da noch weiter nach Norden gehen…
DAS stinkt!
Mitteldeutsche Zeitung: „Die Staatsanwaltschaft Halle steht erneut in der Kritik für ihren Umgang mit Rechtsextremismus. Anlass ist die Einschätzung der Behörde, dass NPD-Wahlplakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ nicht volksverhetzend seien.
Aufgrund der Einschätzung sah Sachsen-Anhalts Innenministerium von einem Entfernen der Plakate im Wahlkampf ab – anders als es etwa in Thüringen und Sachsen geschah. „
Also, liebe Redakteure, was ist da genau passiert? Welchen konkreten Vorgang kritisiert Frau von Angern?
Ich kann die Nachricht nicht nachvollziehen. Auf welcher Grundlage erteilt das Innenministerium der Staatsanwaltschaft einen Prüfauftrag? In welchem Rahmen hat die Staatsanwaltschaft eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt? Was soll das Justizministerium überprüfen? Einen Bescheid? Eine Stellungnahme!! Und wo bleibt der Generalstaatsanwalt? Eigentlich prüft er als Erster die Produkte seiner untergeordneten Behörde.
Was Sachsen und Thüringen können, können wir noch lange nicht.