Startseite Foren Halle (Saale) Wie soll es jetzt mit der Brunnengalerie weitergehen?

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  • #84521

    Die geschichte Halle-neustadts beginnt nicht erst 1990/91, insofern ist das schon länger begründet… Und Bergbau geht wieder auf ganz andere Grundlagen zurück, die hierzu nicht vergleichbar sind…

    Wenn es eine Ablage auf die Entscheider gäbe, müßten diese dafür aufkommen… nur, wie willst du die heute, nach 50 Jahren noch habhaft machen??? Die Wohnungsgesellschaften als heutige Eigentümer sind es jedenfalls nicht, die haben in gutem Glauben erworben… und der ist nicht strafbar.

    #84523

    Niederschlagswasser wurde früher auch nicht berechnet.

    #84528

    Wie @Schulze schon richtig sagte, kannst du hier den Bergbau nicht für die Vernässung verantwortlich machen.
    Ha-Neu war schon vor der Bebauung vernässt und mußte daher für immer trocken gelegt werden.
    Das ist etwa so wie in Holland, wo man mit dem Deichbau dem Meer Land abgerungen hat.

    #84535

    Ich habe den Bergbau auch nicht verantwortlich gemacht, sondern darauf hingewiesen, das im Ruhrgebiet für die Absenkung des Grundwassers auch nicht die Kommunen aufkommen müssen.

    In Halle-Neustadt hat man direkt ins Grundwasser gebaut. Da ist die Frage schon erlaubt, ob da die Gemeinschaft die Ewigkeitskosten des Abpumpens tragen muss.

    Das Beispiel Holland ist intressant, wer übernimmt da eigentlich die Kosten?

    #84539

    Beschlossen hat den Bau ins Grundwasser die SED Bezirksleitung oder noch höher das Politbüro der SED, und für die SED gib es bekanntlich einen Rechtsnachfolger.

    #84540

    OK, dann muß Meerheim die Pumpkosten bezahlen, dann passt ja alles.

    #84544

    Da bei uns für den Deichbau das Land und für das Grundwasser die Stadt verantwortlich ist, ergibt sich damit auch das Tragen der Betriebskosten.
    Die heutige Kompliziertheit ergibt sich im Falle von Halle-Neustadt dadurch, dass die DDR damals ein Trockenlegungsverfahren gewählt hatte, welches aus der Kombination:
    Weiterverwendung der vorhandene Deiche (Gimritzer Damm und Passendorfer Deich) und neuer Brunnengalerie bestand.
    Eine Alternative wäre gewesen und hätte jetzt mit dem Neubau des Gimritzer Dammes in Angriff genommen werden können, diesen mit einer Grundwassertiefen-Abdichtung auszustatten und danach auch den Passendorfer Deich so nachzurüsten.
    In diesem Sinne hatte ich auch den LHW nach einer Tiefenabdichtung des neuen Gimritzer Damms gefragt.
    Die Antwort war bekanntlich negativ, sodass die Stadt Halle nunmehr gezwungen ist, die Brunnengalerie schnellstens zeitgleich mit dem Neubau des Gimritzer Dammes zu modernisieren, denn nur beide Maßnahmen zusammen können die dauerhafte Trockenhaltung von Halle-Neustadt gewährleisten.

    #84550

    Wie sieht denn der aktuelle IST Zustand des Grundwasserpegels in Ha-Neu aus ?

    #84566

    Diesen Mangel einer fehlenden kontinuierlichen Anzeige im Internet analog Saalepegel mußt du bei der Stadt unter „Sags uns einfach“ anzeigen.
    PS.: In Dresden gibt es so etwas schon lange!!

    #84568

    „Da bei uns für den Deichbau das Land und für das Grundwasser die Stadt verantwortlich ist, ergibt sich damit auch das Tragen der Betriebskosten.“

    Wenn ich auf meine letzte Nebenkostenabrechnung schaue, dann sehe ich einige Punkte für die die Stadt verantwortlich ist, zahlen muss letztentlich der Nutzer des Grundstücks. Die Argumentation überzeugt mich noch nicht.

    #84572

    @Adiop,
    reicht dir der Hinweis, dass sich die Eigentümer und auch die Nutzer (Mieter) der bestehenden Grundstücke in Halle-Neustadt darauf verlassen müssen, dass die Keller immer trocken sein müssen.
    Sie können daher nicht mehr nachträglich mit dafür entstandene Kosten belastet werden.

    #84573

    Man kann sich auch darauf verlassen, dass das Regenwasser vom Dach in die Kanalisation fließt.
    Allerdings muss man seit ein paar Jahren dafür bezahlen.

    #84574

    Nachträglich natürlich nicht, aber es entstehen laufende Kosten. Ich glaube wir reden aneinander vorbei.

    Es ist doch Tatsache, dass einige Wohnungseigentümer eine kostenlose öffentliche Leistung erhalten, die anderen nicht gewährt wird. Mir fällt auch nach längerem Nachdenken kein ähnliches Beispiel ein, wo das auch so ist. Wenn ich irgendwo in Halle meinen Keller ins Grundwasser setze oder gesetzt habe, dann kann ich von der Stadt nicht verlangen, dass sie zukünftig kostenlos meinen Keller trocken hält.

    Btw: Muss eigentlich die Stadt auch noch das Wasserentnahmeentgelt für die Grundwasserhaltung berappen?

    #84578

    Es könnte natürlich auch vertraglich geregelt sein, dass die Eigentümer im betroffenen Bereich von den Kosten der Grundwasserhaltung befreit sind. Dann wäre die Diskussion auch geklärt. In Korschenbroich werden die Eigentümer in einem ähnlich gelagerten Fall jedenfalls zur Kasse gebeten.

    #84586

    @Adiop,
    ich verstehe jetzt nicht, worauf du hinaus willst und wo das Problem besteht.
    Bis jetzt werden die Betriebskosten für die Brunnengalerie nicht auf die Eigentümer umgelegt, weil es unverhältnismäsig und ungesetzlich wäre, da es- wie schon gesagt- eine kommunale Daseinsvorsorgungsaufgabe der Stadt Halle ist!

    #84595

    Da bin ich mir eben nicht so sicher. Zumal Daseinsvorsorge per se nicht kostenlos ist siehe Abfallbeseitigung. In Korschenbroich zumindest sieht man das anders.
    Da werden den Bürgern 80% der Kosten übergeholfen.

    Wie die Rechtslage in Sachsen-Anhalt oder in Halle ist, weiß ich allerdings nicht.

    #84624

    Abfallbeseitigung und Abwasserableitung für Einzelgebäude haben jedenfalls nichst mit der zentralen Grundwasserabsenkung für einen ganzen Stadtteil zu tun, der nicht hätte in ein vernäßten Gebiet gebaut werden dürfen.

    #84626

    Dein Wort in Gottes oder wessen auch immer Gehörgang, @kenno
    Vor 20 Jahren hätte ich es ausgeschlossen, dass es eine „Regenwassersteuer“ geben könnte, die nach Größe der Dachfläche erhoben wird. Unabhängig davon, wieviel und ob es überhaupt regnet. Mittlerweile ist Regenwasser teurer als Trink- oder Abwasser.
    Insofern traue ich dem Gestzgeber auch eine „Grundwassersteuer“ zu, egal ob das Wasser verfügbar oder zu regulieren ist.

    #84628

    Die Regenwassergebühr halte ich für sinnvoll, sie soll nämlich dazu anregen, das Regenwasser nicht in die Kanalisation einzuleiten und damit die Kläranlage zu belasten, sondern vor Ort möglichst im Erdreich versickern zu lassen. Wer genügend Gartenfläche am Haus hat, sollte das Regenwasser vom Dach in den Garten leiten, wenn das möglich ist, zahlt er nichts.

    #84632

    @Stefan,
    willst du mir jetzt einreden, dass Regenwasser-und Grundwasserableitung etwas gemeinsam haben?
    Grundwasser wird jedenfalls nicht über die städtische Kanalisation abgeführt!!

    #84633

    @wolli
    Entlastet das Regenwasser die Kläranlage nicht eher?

    @kenno
    Ich will dir gar nichts einreden, da hast du mich missverstanden. Ich schrieb vom Gesetzgeber, dem ich alles zutraue…
    Kann man nicht das Neustädter Grundwasser per Heberleitung in die Saale bringen?

    #84636

    @Stefan
    Das Regenwasser verdünnt die Brühe aus den Toiletten nur, aber es muss alles durch die Kläranlage.

    #84638

    Dieses Dilemma mit der auf Sumpf errichteten Stadt würde ich als Altlasten bezeichnen, wofür der Bund als Rechtsnachfolger geradestehen sollte. Im Einigungsvertrag müsste doch so was erwähnt worden sein.

    #84639

    @Stefan,
    von der Saale kommt das Grundwasser ja gerade her, sodass kein geodätischer Höhenunterschied für die Funktion einer Heberleitung besteht!

    #85042

    Auf die Frage, wann die Sanierung der Brunnengalerie beginnen soll und welche Handlungs-und Terminabläufe bis zur Realisierung der Sanierung der Brunnengalerie vorgesehen sind, erhielt ich jetzt von der Stadt Halle nachfolgende Antwort:
    „Wir haben die Meldung bearbeitet und können Folgendes mitteilen:
    Es ist vorgesehen die Brunnengalerie komplett in 2016 zu erneuern. Die vorbereitenden Planungen sollen in den Jahren 2014 und 2015 erfolgen.
    Entsprechende Förderanträge zur Finanzierung wurden gestellt.“

    Damit würde man 2 Jahre hinter dem Neubau des Gimritzer Damms hinterherhinken und für Halle-Neustadt immer noch eine hohe Gefahrensituation für Grundwasser bestehen!

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