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- Dieses Thema hat 92 Antworten und 17 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren, 3 Monaten von Schulze.
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9. Februar 2014 um 21:27 Uhr #84521
Die geschichte Halle-neustadts beginnt nicht erst 1990/91, insofern ist das schon länger begründet… Und Bergbau geht wieder auf ganz andere Grundlagen zurück, die hierzu nicht vergleichbar sind…
Wenn es eine Ablage auf die Entscheider gäbe, müßten diese dafür aufkommen… nur, wie willst du die heute, nach 50 Jahren noch habhaft machen??? Die Wohnungsgesellschaften als heutige Eigentümer sind es jedenfalls nicht, die haben in gutem Glauben erworben… und der ist nicht strafbar.
9. Februar 2014 um 21:39 Uhr #84523Niederschlagswasser wurde früher auch nicht berechnet.
10. Februar 2014 um 05:48 Uhr #84528Wie @Schulze schon richtig sagte, kannst du hier den Bergbau nicht für die Vernässung verantwortlich machen.
Ha-Neu war schon vor der Bebauung vernässt und mußte daher für immer trocken gelegt werden.
Das ist etwa so wie in Holland, wo man mit dem Deichbau dem Meer Land abgerungen hat.10. Februar 2014 um 09:44 Uhr #84535Ich habe den Bergbau auch nicht verantwortlich gemacht, sondern darauf hingewiesen, das im Ruhrgebiet für die Absenkung des Grundwassers auch nicht die Kommunen aufkommen müssen.
In Halle-Neustadt hat man direkt ins Grundwasser gebaut. Da ist die Frage schon erlaubt, ob da die Gemeinschaft die Ewigkeitskosten des Abpumpens tragen muss.
Das Beispiel Holland ist intressant, wer übernimmt da eigentlich die Kosten?
10. Februar 2014 um 10:30 Uhr #84539Beschlossen hat den Bau ins Grundwasser die SED Bezirksleitung oder noch höher das Politbüro der SED, und für die SED gib es bekanntlich einen Rechtsnachfolger.
10. Februar 2014 um 10:36 Uhr #84540OK, dann muß Meerheim die Pumpkosten bezahlen, dann passt ja alles.
10. Februar 2014 um 10:54 Uhr #84544Da bei uns für den Deichbau das Land und für das Grundwasser die Stadt verantwortlich ist, ergibt sich damit auch das Tragen der Betriebskosten.
Die heutige Kompliziertheit ergibt sich im Falle von Halle-Neustadt dadurch, dass die DDR damals ein Trockenlegungsverfahren gewählt hatte, welches aus der Kombination:
Weiterverwendung der vorhandene Deiche (Gimritzer Damm und Passendorfer Deich) und neuer Brunnengalerie bestand.
Eine Alternative wäre gewesen und hätte jetzt mit dem Neubau des Gimritzer Dammes in Angriff genommen werden können, diesen mit einer Grundwassertiefen-Abdichtung auszustatten und danach auch den Passendorfer Deich so nachzurüsten.
In diesem Sinne hatte ich auch den LHW nach einer Tiefenabdichtung des neuen Gimritzer Damms gefragt.
Die Antwort war bekanntlich negativ, sodass die Stadt Halle nunmehr gezwungen ist, die Brunnengalerie schnellstens zeitgleich mit dem Neubau des Gimritzer Dammes zu modernisieren, denn nur beide Maßnahmen zusammen können die dauerhafte Trockenhaltung von Halle-Neustadt gewährleisten.10. Februar 2014 um 10:58 Uhr #84550Wie sieht denn der aktuelle IST Zustand des Grundwasserpegels in Ha-Neu aus ?
10. Februar 2014 um 11:19 Uhr #84566Diesen Mangel einer fehlenden kontinuierlichen Anzeige im Internet analog Saalepegel mußt du bei der Stadt unter „Sags uns einfach“ anzeigen.
PS.: In Dresden gibt es so etwas schon lange!!10. Februar 2014 um 12:07 Uhr #84568„Da bei uns für den Deichbau das Land und für das Grundwasser die Stadt verantwortlich ist, ergibt sich damit auch das Tragen der Betriebskosten.“
Wenn ich auf meine letzte Nebenkostenabrechnung schaue, dann sehe ich einige Punkte für die die Stadt verantwortlich ist, zahlen muss letztentlich der Nutzer des Grundstücks. Die Argumentation überzeugt mich noch nicht.
10. Februar 2014 um 13:41 Uhr #84572@Adiop,
reicht dir der Hinweis, dass sich die Eigentümer und auch die Nutzer (Mieter) der bestehenden Grundstücke in Halle-Neustadt darauf verlassen müssen, dass die Keller immer trocken sein müssen.
Sie können daher nicht mehr nachträglich mit dafür entstandene Kosten belastet werden.10. Februar 2014 um 13:56 Uhr #84573Man kann sich auch darauf verlassen, dass das Regenwasser vom Dach in die Kanalisation fließt.
Allerdings muss man seit ein paar Jahren dafür bezahlen.10. Februar 2014 um 14:10 Uhr #84574Nachträglich natürlich nicht, aber es entstehen laufende Kosten. Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Es ist doch Tatsache, dass einige Wohnungseigentümer eine kostenlose öffentliche Leistung erhalten, die anderen nicht gewährt wird. Mir fällt auch nach längerem Nachdenken kein ähnliches Beispiel ein, wo das auch so ist. Wenn ich irgendwo in Halle meinen Keller ins Grundwasser setze oder gesetzt habe, dann kann ich von der Stadt nicht verlangen, dass sie zukünftig kostenlos meinen Keller trocken hält.
Btw: Muss eigentlich die Stadt auch noch das Wasserentnahmeentgelt für die Grundwasserhaltung berappen?
10. Februar 2014 um 14:52 Uhr #84578Es könnte natürlich auch vertraglich geregelt sein, dass die Eigentümer im betroffenen Bereich von den Kosten der Grundwasserhaltung befreit sind. Dann wäre die Diskussion auch geklärt. In Korschenbroich werden die Eigentümer in einem ähnlich gelagerten Fall jedenfalls zur Kasse gebeten.
10. Februar 2014 um 15:33 Uhr #84586@Adiop,
ich verstehe jetzt nicht, worauf du hinaus willst und wo das Problem besteht.
Bis jetzt werden die Betriebskosten für die Brunnengalerie nicht auf die Eigentümer umgelegt, weil es unverhältnismäsig und ungesetzlich wäre, da es- wie schon gesagt- eine kommunale Daseinsvorsorgungsaufgabe der Stadt Halle ist!10. Februar 2014 um 16:16 Uhr #84595Da bin ich mir eben nicht so sicher. Zumal Daseinsvorsorge per se nicht kostenlos ist siehe Abfallbeseitigung. In Korschenbroich zumindest sieht man das anders.
Da werden den Bürgern 80% der Kosten übergeholfen.Wie die Rechtslage in Sachsen-Anhalt oder in Halle ist, weiß ich allerdings nicht.
10. Februar 2014 um 19:19 Uhr #84624Abfallbeseitigung und Abwasserableitung für Einzelgebäude haben jedenfalls nichst mit der zentralen Grundwasserabsenkung für einen ganzen Stadtteil zu tun, der nicht hätte in ein vernäßten Gebiet gebaut werden dürfen.
10. Februar 2014 um 20:00 Uhr #84626Dein Wort in Gottes oder wessen auch immer Gehörgang, @kenno
Vor 20 Jahren hätte ich es ausgeschlossen, dass es eine „Regenwassersteuer“ geben könnte, die nach Größe der Dachfläche erhoben wird. Unabhängig davon, wieviel und ob es überhaupt regnet. Mittlerweile ist Regenwasser teurer als Trink- oder Abwasser.
Insofern traue ich dem Gestzgeber auch eine „Grundwassersteuer“ zu, egal ob das Wasser verfügbar oder zu regulieren ist.10. Februar 2014 um 20:13 Uhr #84628Die Regenwassergebühr halte ich für sinnvoll, sie soll nämlich dazu anregen, das Regenwasser nicht in die Kanalisation einzuleiten und damit die Kläranlage zu belasten, sondern vor Ort möglichst im Erdreich versickern zu lassen. Wer genügend Gartenfläche am Haus hat, sollte das Regenwasser vom Dach in den Garten leiten, wenn das möglich ist, zahlt er nichts.
10. Februar 2014 um 20:45 Uhr #84632@Stefan,
willst du mir jetzt einreden, dass Regenwasser-und Grundwasserableitung etwas gemeinsam haben?
Grundwasser wird jedenfalls nicht über die städtische Kanalisation abgeführt!!10. Februar 2014 um 21:47 Uhr #8463310. Februar 2014 um 21:55 Uhr #84636@Stefan
Das Regenwasser verdünnt die Brühe aus den Toiletten nur, aber es muss alles durch die Kläranlage.10. Februar 2014 um 22:09 Uhr #84638Dieses Dilemma mit der auf Sumpf errichteten Stadt würde ich als Altlasten bezeichnen, wofür der Bund als Rechtsnachfolger geradestehen sollte. Im Einigungsvertrag müsste doch so was erwähnt worden sein.
10. Februar 2014 um 22:16 Uhr #84639@Stefan,
von der Saale kommt das Grundwasser ja gerade her, sodass kein geodätischer Höhenunterschied für die Funktion einer Heberleitung besteht!14. Februar 2014 um 12:53 Uhr #85042Auf die Frage, wann die Sanierung der Brunnengalerie beginnen soll und welche Handlungs-und Terminabläufe bis zur Realisierung der Sanierung der Brunnengalerie vorgesehen sind, erhielt ich jetzt von der Stadt Halle nachfolgende Antwort:
„Wir haben die Meldung bearbeitet und können Folgendes mitteilen:
Es ist vorgesehen die Brunnengalerie komplett in 2016 zu erneuern. Die vorbereitenden Planungen sollen in den Jahren 2014 und 2015 erfolgen.
Entsprechende Förderanträge zur Finanzierung wurden gestellt.“Damit würde man 2 Jahre hinter dem Neubau des Gimritzer Damms hinterherhinken und für Halle-Neustadt immer noch eine hohe Gefahrensituation für Grundwasser bestehen!
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