Startseite Foren Halle (Saale) Stellplätze im Gesundbrunnen-Viertel

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  • #72999

    Also wenn die Bürger die Aufhebung der Satzung beschließen, ist das ja schön und gut. Hat nur den kleinen Schönheitsfehler, dass ein solcher Beschluss nicht mehr ist als eine – wie hieß das so schön: kollektive Meinungsäußerung. Und auch unser aller OB kann es allein nicht richten – oder etwa doch?! Ich finde es nur seltsam, dass, wenn die Verwaltung geltendes Stadtrecht einmal durchsetzt, der OB gleich beim geringsten Gegenwind umfällt!

    #73005

    Die Verwaltung darf mal bitte daran denken, für wen und von wem sie arbeitet. Selbstzweck soll ihr Handeln keineswegs sein. Vielleicht nächstens noch festlegen wollen, welche Blumen oder Gartenzwerge gestellt werden dürfen.
    Ich bin jetzt schon für zwei: den mit dem blanken Hintern und den mit dem gestreckten Mittelfinger…

    #73010

    Und wenn jeder nur an sich denkt, ist auch an jeden gedacht, wie?

    Es mag sein, dass die Erhaltungssatzung hier und da ein wenig zu sehr ins Detail geht, aber ich bin mir sicher, dass die Erfinder der Gartenstadt keine „Parkplatzstadt“ im Kopf hatten.
    Wir können ja gerne den Verkehr der Hochstraße durchs Gesundbrunnenviertel lenken, wenn die dort so autogeil sind. Aber ich wette, da hört’s auf einmal auf. Alle wollen schön ruhig im Grünen wohnen, aber bitte immer das Auto mit dabei.

    Wenn Ignoranz und Egoismus die Politik bestimmen, dann gute Nacht Halle.

    #73014

    Liebe Bürger des Gesundbrunnen Viertels, die Stadt hat Euch an den E.. gepackt und ihr präsentiert euer Herz auf dem silbernen Tablett. Wieso passiert 9 Jahre nichts und auf einmal kommt die Stadt und verfolgt Euch? Die Erhaltungssatzung zu kippen, die Euch vor dem Baukrieg der HWG,GWG und Papenburg schützt. Setzt Euch bitte mit Baupolitik in dieser Stadt auseinander. Die Stadt hat den Run in die „Höhe“ erklärt und ihr gebt eurer einziges Schwert aus der Hand. Ich hoffe Ihr wohnt nicht neben einer Bauruine oder einem Fleckchen oder Plätzchen einer Gartenanlage oder einem Stück Grün oder gar einer Lücke. Nicht dass Ihr Euch wundert, warum Euch bald 4 oder vielleicht 7 Stockwerke hoch der neue Nachbar grüßt. Es gibt keinen Schutz, wenn ihr ihn selbst billig verkauft und der Stadt auf den Leim geht.

    #73019

    Anonym

    @prostadt das lange nichts passierte, lag an einer rechtlichen Auseinandersetzung.

    #73308

    Anonym

    Wilkommen @epiphyte, hier dein erster freigeschalteter Beitrag:

    @ 10010110 (sorry, ich fange mal mit Dir an, aber ich antworte gerne auch noch den Anderen)

    Du hast Dich bestimmt mit der Materie hier auseinandergesetzt, so wie Du hier argumentierst.
    Zitat: „Die Erfinder der Gartenstadt …“ Diese Siedlung wurde ca. 1926 bis 1936 gebaut. Wenn Du wissen willst von wem, schau ins Büchlein 75 Jahre „Eigene Scholle“ oder besser „10 Jahre Eigene Scholle“. Du wirst verblüfft sein, wie viele Autos es damals schon gab. *feix*
    Und, die Autos der Hochstraße kommen „gefühlt“ eh schon hier durch. Seit die Diesterwegstraße „halb“ dicht ist fährt fast jeder durch die Pestalozzistraße. Also was willst Du eigentlich?
    Nur Gackern ohne wirklich zu wissen worum es geht?
    Und im Grünen und Ruhigen wohnen sagst Du?
    Die Zeiten sind längst vorbei, aber nicht wegen der / den Autos!
    Hier lärmt alle 2 Wochen das Stadion ohne Ende und wenn da mal Ruhe ist, dann wird auf dem Sportplatz das Mikrofon auf unendlich gedreht, damit auch wirklich jeder im Viertel mitbekommt, was da so ab geht.

    Im Übrigen bestanden viele der gerade aktuell bemängelten KFZ-Stellplätze schon bevor diese Erhaltungssatzung 2004 in Kraft trat.
    Die Meisten hier sollten sich vor dem Gackern erst einmal schlau machen, worum es geht. Die KFZ-Stellplätze sind nicht der einzige Punkt, wo die Stadt massiv den Eigentümern Vorschriften machen wollte. Lest einfach einmal diese Erhaltungssatzung und schaut evtl. zurück ins Jahr 1999, wo schon einmal ein Entwurf einer Gestaltungssatzung abgelehnt wurde, wegen den Vorschriften und auch, weil einfach zu spät. Da hatte schon jeder der es konnte sein Haus so eingerichtet / umgebaut wie es im Rahmen der Gesetze möglich war.
    Ihr müsst nur einfach mal die Medien nutzen. z. Bsp. Die Erhaltungssatzung mal richtig durchlesen, oder, die MZ veröffentlichte am 13.08.2002 ein Bild von einer der Straßen, die von den Anhörungsschreiben in Sachen KFZ-Stellplätzen von der Stadt bedacht wurde. Bildtitel: “ Halle aus der Luft – Heute: Ein Blick auf die Wohngegend westlich von der Paul-Suhr-Straße“
    Ihr werdet überrascht sein, das dort die KFZ-Stellplätze schon zu sehen sind, welche jetzt bemängelt wurden. (Da fragt man sich als Anwohner, was soll der Unfug? Noch dazu wird mit einem Urteil aus dem Jahre 2006 „gedroht“, was nur für Umbauten im Zeitraum des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung „anwendbar“ ist.) Naja, da macht man sich als Anwohner schon seine Gedanken, was denken sich die Verantwortlichen dabei oder denken die überhaupt? Sorry, aber so „unbedarft“ kann man doch nicht an die Sache „rangehen“. Eine Wertung lass ich mal außen vor, da der Volksmund nicht umsonst sagt, dass Be.mte Kleber am Ar.ch haben und ewig auf ihren Posten sitzen, ob fähig oder unfähig.

    Wenn sich aber die Stadträte 2004 einmal die Mühe gemacht hätten, das Viertel zu besuchen, dann hätten die damals schon bemerkt, dieses Viertel hat sich der Zeit angepasst und kann nicht per Erhaltungssatzung ins Jahr 2004 zurückgebombt werden.
    Wozu auch, und für Wen?
    Erklärt Ihr es mir bitte, Ihr seid doch so klug. (zumindest redet Ihr hier so)

    Merkwürdig an dieser Erhaltungssatzung ist auch, dass die Mehrfamilienhäuser der Pestalozzistraße nicht betroffen sind.
    (Die Mieter werden also nicht vor „Modernisierungen“ und daraus möglichem Mietwucher etc. geschützt! super *ironisch gemeint*)

    Und wieso gehörte das Gesundbrunnen – Bad nicht mit zum Gebiet der Erhaltungssatzung???

    Noch dazu, weil das Viertel ja plötzlich „Gartenstadt Gesundbrunnen“ heißt / heißen soll.
    Tja, hier sind so manche Ungereimtheiten und Fragen über Fragen.

    Ich bin aber sicher, da Ihr so viel Hintergrundwissen habt, Ihr werdet es mir erklären.

    bis denne

    #73439

    Anonym

    Erster freigeschalteter Beitrag von @luci

    Was für eine Aufregung …
    In der Erhaltungssatzung Nr. 55 steht kein Wort von „Stellplätzen“. Nach Auskunft der Stadt (Bauamt) hat die Satzung für die Eigentümer nur zur Konsequenz, dass für ansonsten baugenehmigungsfreie Bauten nach BauO LSA in diesem Gebiet nun trotzdem eine Baugenehmigung erforderlich ist. Interessanter ist da schon eher die Begründung zur Erhaltungssatzung. Auch hier zwar kein Wort von Stellplätzen oder Vorgärten, dafür aber folgender Satz:“ Durch das gesamtheitlich, in sich differenzierte Gestaltungsprinzip und Erscheinungsbild der Siedlung war es gelungen, eine eigene Identität herzustellen. Die Satzung soll die Identität bewahren helfen.“
    Klasse! So konkret! Das kann doch Alles und Nichts bedeuten.
    Es liegt also im Ermessen des Bauamtes, was hier genehmigt wird und was nicht. Ob nun die Autos auf der Straße vor den Häusern oder direkt vor den Häusern im Vorgarten kann wohl kaum die Identität der Siedlung verändern. Also alles eine Frage der Auslegung. Auch wenn das Verwaltungsgericht Halle im Fall des hier schon genannten Rechtsstreites gegen den Stellplatz entschieden hat, lohnt sich vermutlich doch der Weg vor das OVG.
    Wenn die Satzung ganz gestrichen wird, ist das irgendwann für die Anwohner nachteilig. Da stimme ich PROSTADT zu.

    #73440

    @luci,

    genau, in dieser Erhaltungssatzung steht nichts Genaues.
    Die Stadt kann bei der Straßenansicht reinreden, beim Buddeln eines Loches im Garten, beim Aufstellen eines Geräteschuppens im Garten etc. .
    Hier will einfach keiner mehr diese „Ochsenaugen-Gauben-Dachfenster“ zurück haben.
    Oder grüne Zäune, grüne Eingangstüren oder die schweren Holz-Fensterläden.
    Am liebsten würde es die Stadt sicher sehen, wenn die Anwohner immer für alles eine Genehmigung beantragen müssen und natürlich dafür ordentlich löhnen. Dagegen wehren sich hier alle.
    Dass nun ausgerechnet die KFZ-Stellplätze im Vorgarten die Anwohner wach rütteln ist allein Schuld der Stadt. Das Gerichtsurteil von 06/2012 war völlig ok, da gegen geltendes Recht verstoßen wurde und der Richter hatte sogar eine Ortsbegehung vorgenommen, wenn ich das richtig gelesen habe.
    Da fiel dann wohl auch ein Parkplatz auf der Straße weg, was aber nicht immer der Fall ist / war.
    Aber dann 32 Anhörungsschreiben mit Androhungen an Eigentümer zu verschicken, die mehrheitlich bereits vor 2004 einen Stellplatz mit Genehmigung hatten bzw. für den keine Notwendig war, wie auch die Stadt damals auf Nachfrage den Anwohnern antwortete, das ist nicht zu verstehen. Außer, man wollte sich die Anwohner einzeln, bzw. in kleinen Grüppchen vornehmen, was aber nun schief ging.
    Und diese angeschriebenen Anwohner bräuchten wohl nicht einmal bis vor das OVG, weil die Rechtslage eindeutig anders als im vorliegenden Fall ist und der Streitwert dadurch ja auch bekannt ist. Das würde ganz schön teuer für die Stadt werden, bei den Stellplätzen die schon vor der Erhaltungssatzung bestanden und sich teilweise schon zu DDR Zeiten harmonisch ins Straßenbild „einfügten“.
    Die Stadt kam 1999 schon zu spät und das kann auch eine Erhaltungssatzung aus dem Jahre 2004 nicht mehr herausreißen.
    Bis jetzt habe ich aber hier noch kein Argument gehört, dass mich als Anwohner überzeugen könnte, dass diese Erhaltungssatzung etwas Positives für die betroffenen Anwohner, sprich Eigenheimbesitzer, mitbringt.
    Wie bereits gesagt, die Mehrfamilienhäuser der Pestalozzistraße sind davon ausgenommen. Der Pestalozzipark mit den Schrebergärten ist das einzige Areal, von wo evtl. mal, lt. PROSTADT, „… 4 oder vielleicht 7 Stockwerke hoch der neue Nachbar grüßt …“, wenn die Erhaltungssatzung vom Stadtrat gekippt wird.
    Ansonsten ist das sogenannte „scharfe“ Schwert eher ein Pappschwert für die Eigenheimbesitzer, da rundherum sowieso alles außerhalb des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung liegt.
    Und das nicht einmal denkmalgeschützte Bauten in Halle stehen bleiben, das kennen wir doch jetzt schon zur Genüge.
    Was bringt also diese Erhaltungssatzung Nr. 55?

    #73459

    Nach dem ich die nun die Erhaltungssatzung gelesen habe, finde ich es noch zweifelhafter warum die Satzung ersatzlos gestrichen werden soll.Was will Herr Wiegand damit bezwecken – da wäre nicht mal was zu ändern weil: Es besteht keine Verbindung zu Parkplätzen (wer im gegensatz dazu mal die Erhaltungssatzung des Mühlwegsviertels oder selbst die augeschwächte Satzung des Paulusviertels liest, erkennt dass man Vorgärten wesentlich gezielter und besser schützen kann.
    Es verdichtet vielmehr meine Meinung, dass das ganze eine Finte der Stadt ist, denn in der Satzung stehen durchaus für die Anwohner hilfreiche Punkte. Neben den beschriebenen Geschossigkeiten, welche ein Höherbauen verhindert. Gibt es nämlich auch noch diesen wichtigen Passus: „Im Zusammenspiel mit dem Pestalozzipark als öffentliche Grünfläche und den beiderseits angelegten Dauerpachtkleingärten ergibt sich ein ausgewogenes Verhältnis von bebauter und unbebauter Fläche.“ Wenn dieser Passus nicht mehr existiert, und betrachtet man die Siedlungsfläche mal von oben – wette ich darauf, dass in ein zwei Jahren die Stadt kommt und den Pestalozzi-Park östlich und westlich einmauert(jetzt die dritte Reihe Pachtgärten). Und zwar mit der Begründung, dass geschlossene Ringbebauungen im Gebiet prägend sind und daher aus der örtsüblichen Bebauung her abgeleitet werden können.Ich kann nur eindringlich warnen, behaltet eure Erhaltungssatzung und geht gegen die unsäglich Argumentation der Stadt vor die rein gar nichts mit der Erhaltungssatzung zu tun hat.

    #73463

    @epiphyte, der Bereich insgesamt ist klein stimmt, um so mehr ist der Pestalozzipark ein großer Teil davon. Um so größer wären die Auswirkungen auf dieses historisch einheitlich gestaltete Areal. Um so schärfer ist das Pappschwert. Sebst ein stumpfes Schwet ist besser als gar kein Schwert.

    #73486

    Je mehr man sich mit dem Thema beschäftigt, um so irrsinniger scheint die Diskussion um ein paar Stellplätze.
    Das Gebiet der Erhaltungssatzung endet im Süden mit dem Radeweller Weg. Innerhalb dieses Bereiches wurde in den letzten Jahren von einer Wohnungsgenossenschaft im Rockendorfer Weg (etwa dort, wo der Dörstewitzer Weg auf den Rockendorfer Weg trifft) unmittelbar hinter die Mehrfamilienhäuser, also in die Gärten, insgesamt drei neue Mehrfamilienhäuser gebaut. Vermutlich mit Genehmigung des Bauamtes. Den unmündigen Mietern hat man damit den Blick nach Westen in den Sonnenuntergang und die Hausgärten sowie die anschließende Gartenanlage vollständig verbaut! Die Stadt unterstützt also vorsätzlich die Zerstörung des ausgewogenen Verhältnisses zwischen bebauter und unbebauter Fläche …
    Ich bleibe dabei: Bei solchem Irrsinn muss man ganz einfach den leider langwierigen Weg über die Gerichte gehen, wenn man Post von der Stadt bekommen hat. Vielleicht wird eine gemeinschaftliche Klage kostengünstiger.

    #73830

    Ich muss ProStadt Recht geben. Mir ist es auch nicht verständlich, wieso plötzlich 400 aufgescheuchte Bürger aus der Gartenstadt Gesundbrunnen wollen, dass ihre Erhaltungssatzung abgeschafft wird. Meine Erfahrung mit den Wohnungsbaugesellschaften in Halle und mit den Genehmigungsverfahren in der Stadt ist, dass die Stadt sehr daran interessiert ist, die Außenbezirke wie etwa Silberhöhe zu verkleinern und mehr Bewohner in die Nähe des Stadtkerns zu holen. Und wenn man sich die Karte von Halle von oben ansieht, dann erscheint es mir durchaus plausibel, dass auch die Gartenstadt Gesundbrunnen ein guter Ort wäre, um mehrstöckige, vielleicht auch siebenstöckige Wohnblocks durch HWG, GWG und/oder Papenburg hinzubauen. Dann wird das Gejammer der Bewohner groß sein, wenn plötzlich so ein Bauvorhaben vorgestellt ist. Dann werden sie wahrscheinlich zu spät erkennen, dass ihre Erhaltungssatzung zwar ein bisschen ungeliebte Bevormundung bei Parkplätzen bedeutete, aber ja doch den Charakter ihres Viertels geschützt hat. Wenn der erste Wahnsinn aus der Veranstaltung mit Herrn Wiegand mit sicherlich erhitzten Gemütern sich gelegt hat, kann ich nur hoffen, dass die Bewohner der Gartenstadt ihren Wunsch noch einmal überdenken!

    #74449

    @Elke

    Darf ich Dich erst einmal berichtigen? Es sind ca. 900 Unterschriften der Eigenheimbewohner, die diese Erhaltungssatzung ablehnen. Nicht nur 400.
    Aufgescheucht ist richtig, weil von der Stadt ja alles genehmigt werden muss, was man an seinem Eigentum „baulich“ verändern will. (siehe auch den Artikel in den Sontags-Nachrichten vom 03.11.2013)

    Ich glaube so langsam, der Sinn einer Erhaltungssatzung ist hier Manchem nicht klar.
    Die Stadt kann alles Mögliche in die Begründung einer Erhaltungssatzung reinschreiben, es muss nur gesetzeskonform sein. Das muss aber nichts mit den tatsächlichen Absichten zu tun haben, die dahinter stecken und die keiner kennt.
    Deshalb lieber jetzt der Versuch, die Stadträte umzustimmen, dass diese Erhaltungssatzung nichts (mehr) bringt und ersatzlos gestrichen wird.
    Und das hat auch der OB, nach einem Besuch der Gertenstadt im Vorfeld, erkannt und unterstützt. Nicht mehr und nicht weniger.

    Die Internetseite „hallelife.de“ hat da etwas im Internet zu Erhaltungssatzungen zusammengefasst.
    Zitat:
    „… Eine Erhaltungssatzung zielt darauf ab, dass der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Die Erhaltungssatzung „Gartenstadt Gesundbrunnen“ gilt seit 5. Februar 2004 und würde für alle oben genannten Maßnahmen seit dieser Zeit gelten …. “

    Die Stadt kann aber trotz einer Erhaltungssatzung alles genehmigen oder eben nichts. Es liegt alles im Ermessensspielraum eines oder mehrerer Ämter.
    Wer will das als Eigentümer schon, da es ja sowieso eine Bauordnung und auch ein Nachbarschaftsgesetz gibt?

    Im Internet wird zum Beispiel auf Berlin Prenzlau verwiesen. Dort verhindert die Erhaltungssatzung die Luxussanierung von Mietwohnungen, weil diese Satzung dort strikt angewandt wird.
    Auch im Internet wird das Beispiel München genannt. Dort soll es auch eine Erhaltungssatzung geben, die aber nicht angewandt wird. Die Folge ist, es fliegt so langsam der „Mittelstand“ raus, damit sich „Schickimicki“ breit machen kann.

    Eine Erhaltungssatzung schützt also nicht automatisch vor irgendwelchen Neubauten oder wie @prostadt sagte. Zitat: “ … vor dem Baukrieg der HWG,GWG und Papenburg ….“

    #74469

    @epiphyte:
    „Eine Erhaltungssatzung schützt also nicht automatisch..“ Richtig. Aber hier erst mal als Zitat aus dem BauGB:
    __________

    § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten
    (Erhaltungssatzung)
    (1) Die Gemeinde kann in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen
    1. zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (Absatz 3),
    2. zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Absatz 4) oder
    3. bei städtebaulichen Umstrukturierungen (Absatz 5)
    der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen.
    In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung. Auf die
    Satzung ist § 16 Abs. 2 entsprechend anzuwenden. …

    (3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die bauliche
    Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder
    das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer
    Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die
    städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.
    ..
    Die Genehmigung ist ferner zu erteilen, wenn
    1. die Änderung einer baulichen Anlage der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer
    durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen
    dient,

    (5) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 darf die Genehmigung nur versagt werden, um einen den sozialen
    Belangen Rechnung tragenden Ablauf auf der Grundlage eines Sozialplans (§ 180) zu sichern. Ist ein Sozialplan
    nicht aufgestellt worden, hat ihn die Gemeinde in entsprechender Anwendung des § 180 aufzustellen. Absatz 4
    Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.

    ________

    Die Erhaltungssatzung schützt als erstes die städtebaulichen Eigenart des Gebiets. Und wenn ich die Gesundbrunnen Satzung lese schützt sie erstmal die Anwohner vor Wildwuchs. Das Baugesetz hilft wenig wie man am Paulusviertel (nach §34) oder in Dölau (mit B-Plan) sieht. Die Verwaltung+Ausschüsse+Stadtgenossenschafften haben ihre Tricks. Da in der Gesundbrunnen Satzung nichts von Vorgärten steht, (wie z.B. ES Paulusviertel und ES Mühlweg), müsste m.E. die Stadt schon sehr tief in die Trickkiste greifen, um daraus ein Verbot von Parkplätzen zu machen, weil einfach nichts davon in der Erhaltungssatzung steht. Ergo bleibt der Verdacht, dass das hier nur ein fingiertes Spiel der Stadt ist, um den von mir beschrieben Baukrieg voranzutreiben. Das Ziel der Stadt ist es die Außenbezirke in die Inennstadtlagen zu schrumpfen. Da bestehende Gebäude nicht einfach abzureißen sind, sind jegliche Flächen die bisher noch frei sind ein gefundenes Fressen. Ich versthe sehr gut das Anliegen der 900 Unterschreibenden aber ehe man fordert einen Stein zu ziehen, sollte man sehr gut kontrollieren welche Mauer darüber gesetzt ist.

    #74476

    @prostadt
    Ich weiß worauf Du hinaus willst, aber es stehen doch Drumherum eh genug Flächen zur Bebauung zur Verfügung. Das ganze Sportdreieck ist noch eine unbebaute Fläche. da kommt es allerdings auf die Besitzverhältnisse drauf an. Daneben ist auch eine große Kleingartenanlage. Andererseits wurde der Pestalozzipark am Ammendorfer Weg, hinter der Kindereinrichtung, erst erweitert. Da wäre auch genug Bauland, bis hin zur Schule. Am KSB Standort hinter der Bugenhagenstraße ist wohl auch noch etwas Platz.
    Ich sehe hier in der sogenannten „Gartenstadt Gesundbrunnen“ im Moment keine Gefahr, dass die Stadt oder sonst wer hier groß bauen will.
    Aber ich habe noch das mdr TV-Interview vom damaligen Planungschef Dr. Busmann im Ohr, „… in der Siedlung wurde der halbe Baumarkt Deutschlands verbaut … und … es ist eine Pippi Langstrumpf Siedlung …“.
    Von daher ist es eher die Profilierungssucht der Stadt, mit einer kompletten Siedlung aus den 20 iger Jahren zu protzen, aber vielleicht auch ein „Nachtreten“ des Dr. Busmann, der 1999 ja eine mächtige Abfuhr mit seiner Gestaltungssatzung hier im Viertel erlebte und nun evtl. den Anwohnern zeigen will, wer zuletzt lacht. (Was sonst noch für Bausünden durch diesen „obersten Stadtplaner/Archtekten“ in Halle „verbrochen“ wurden lassen wir mal außen vor. Man kann nur für die Stadt und die Einwohner hoffen, dass diese Seilschaften bald „aussterben“. )
    Im Moment kann man aber nur abwarten, wann das Thema Erhaltungssatzung Nr. 55 in den Ausschüssen behandelt wird und ob es bis zum Stadtrat kommt und was dann passiert.
    Vielleicht wird die Erhaltungssatzung ja auch auf ein sinnvolles Gebiet begrenzt, wie auf das Gebiet der etwa gleichaltrigen Mehrfamilienhäuser drumherum mit Böllberger Weg, Robert Koch Straße, Beesener Straße und auf das Gebiet des Pestalozziparkes mit den Kleingartenanlagen. Dann bestände ja keinerlei Gefahr mehr für den Charakter der Siedlung in Richtung Neubebauungsabsichten.
    Aber da nicht einmal ein bestehender Denkmalschutz Gebäude und Anlagen in Halle schützen konnte/kann, was in der Wertigkeit höher und strenger ist als eine Erhaltungssatzung, was soll diese Erhaltungssatzung also wirklich bringen, wenn die Stadt sich „kleinschrumpfen“ will und Neubauten trotzdem genehmigen würde? Es hätten nur die Eigenheimbesitzer das Nachsehen, weil weiterhin für jegliche Baumaßnahme, egal ob auf der Straßenseite oder im Gartenbereich, eine behördliche Genehmigung eingeholt werden muss.

    #74494

    Busmann spricht mir aus der Seele mit dem Baumarktplunder.

    #74495

    @hei-wu
    na dann möchte ich nicht in Dein Wohnzimmer gucken.
    Eigentum ist halt Eigentum.
    (Wobei aber gewisse Richtlinien eingehalten werden sollten, da gebe ich allen Recht.)
    Aber das MMZ vor dem historischen Ankerhof oder der Glasturm der Commerzbank auf dem Markt, oder der Klotz ein Stück weg davon auf dem Markt sind größere Frevel, die wohl der Landschaftsarchitekt?? Dr. Busmann als oberster „Stadt“-Planer verzapft hat, als die „Anfangsumbauten“ in der „Scholle-Siedlung“ hier.

    #81968

    Gesundbrunnen: Ausschuss will Parkplätze in Vorgärten erlauben

    Möchte mal wissen, wer da von der SPD und CDU alles im Gesundbrunnenviertel lebt.

    #81977

    Gier und Dummheit haben obsiegt.

    #82001

    Nö, Gewohnheitsrecht und gesunder Menschenverstand…

    #82078

    Was daran gesunder Menschenverstand ist, nun ein Viertel komplett ohne Rücksicht auf dessen Charakter verschandeln zu können, erschließt sich vermutlich nur dir, Schulze. Man kann sicherlich zweierlei Meinung sein, ob man alles dem Auto und seinem Parkplatz unterordnen muß. Daß es nun deshalb aber gar keine Satzung mehr gibt, ist schon sehr ärgerlich. Denn nun werden nicht nur die Vorgärten platt gemacht. Ich wette, eines Tages sehnen sich die Anwohner danach, daß dank der Satzung nicht jede beliebige Betonschüssel dort hingeplanzt werden konnte.

    #82080

    Ich verstehe auch nicht, worin gesunder Menschenverstand liegt, seinen Vorgarten zuzubetonieren.

    #82090

    Weil es praktisch und wunderbar ist, wenn man sein Auto am Haus stehen hat.

    #82123

    Gucki, es handelt sich um privates Eigentum, damit kann sich jeder seinen Hausvorplatz so gestalten wie er das für richtig hält. Und mit meiner Einlassung war lediglich gesagt, daß man hier nicht für Unrecht erklären kann, was mal vor Jahren Recht war, wo es eine Satzung oder was auch immer noch lange nicht gab…

    Man muß nicht versuchen, alle Menschen, ihr Verhalten und ihre Lebensvorstellungen in irgendwelche Schubladen zwängen zu wollen. Schon vergessen seit 1989…

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