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- Dieses Thema hat 30 Antworten und 8 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 7 Jahren, 11 Monaten von farbspektrum.
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2. Mai 2016 um 06:36 Uhr #248165
Das war früher die Gaststätte auf der Peißnitz:
Alte Ansicht der Nordspitze der Peißnitz:
Bühne:
2. Mai 2016 um 06:56 Uhr #248166Das Flugzeugcafé vor der Eissporthalle:
Der Fallschirmsprungturm:
Schachtische:
2. Mai 2016 um 12:06 Uhr #248184Danke, hast Du auch Fotos vom jetzt verrotteten Minigolfplatz und den Ausstellungshallen?
2. Mai 2016 um 13:36 Uhr #248198Gibt es auch Fotos vom Bummihaus? Kurz vor dem Gut Gimritz gab es in der Birkenallee diese Kletterrakete auf dem Spielplatz, gibt es davon noch Fotos?
2. Mai 2016 um 21:28 Uhr #248292Also, @Farbi, dem letzten Bild darf man entnehmen, dass die Schachecke schon zu DDR-Zeiten nicht besonders gepflegt war. Die Intelligenz war da wohl schon aus dem Bummiparadies ausgewandert, als du das Foto geknipst hast.
2. Mai 2016 um 22:46 Uhr #248313
AnonymUnd was ist jetzt die Aussage bzw. Intention dieser Thraed-Eröffnung?
2. Mai 2016 um 22:50 Uhr #248314
AnonymUnd was ist jetzt die Aussage bzw. Intention dieser Thraed-Eröffnung?
Ach, muss denn immer alles einen Sinn haben. Ich fands schön, holte mich da doch die eine oder andere Erinnerung wieder ein.
2. Mai 2016 um 23:01 Uhr #248315
AnonymVerzeihung, du hast im Prinzip Recht. War’s vielleicht ein Kollateralschaden. Ich empfinde die letzten Tage die Themen im Forum des Hallespektrums als zu ostalgisch.
2. Mai 2016 um 23:04 Uhr #248316Als Peißnitz-Siedler haben wir viele Bilder, beginnend mit dem 17. Jahrhundert, irgendwann bringen wir das als kommentierten Sammelband raus, aber heute nicht, morgen nicht, eben dann, wenn mal Zeit ist.
2. Mai 2016 um 23:17 Uhr #248318Und natürlich darf man gespannt sein..
:Als charakteristisch für die große Beliebtheit unserer Nachtigalleninsel, der Peißnitz, erzählt man sich gern, es gäbe in Halle eine ganze Anzahl Leute, die im Sommer nachts keinen Schlaf fänden, wenn sie nicht am Tage zuvor auf der Insel .
..Vielleicht fängt die Erzählung aber auch so an:
„Noch bis spät in den Herbst hinein, wenn die Bäume und Sträucher der gegenüberliegenden Höhen schon längst ihr buntes Gewand tragen, bewahren die Bäume der Peißnitz ihr grünes Laub, weil ihren Wurzeln der Lebensquell, das …“
Oder so:
dass Gutspächer Bartels wusste, „wo man den Most holt“, war eine Redewendung, die wir Gutskinder freilich bis zum Überdrusse vernommen hatten. Wie selbststverständlich haben wir hingenommen,dass nicht unsere Eltern, die als Tagelöhner auf dem beschaulichen Landgut ihr Gedeihen verdienen mußten, sondern der alte Bartels, selbst in seinen alten Tagen, höchstpersönlich, sich um unsere Erziehung kümmerte. Das tat er mit seinem Szepter, den er, weiß haarig beschopft, von oben aus dem Gutshaus schwang, und laut brüllte: er werde eine Gutsordnung einrichten, und dann würden wir fortan sehen…. Als Kinder rannten wir davon…“
3. Mai 2016 um 00:08 Uhr #248324Nostalgisch, aber schon in der Bundesrepublik war es, als Metzen DDR-Insolvenzware im Gut verkauft hat. Ich habe dort u.a. 200 Schachteln Crottendorfer Räucherkerzen-echt Erzgebirge- erworben, die reichen über das Jahr 2020 hinaus.
3. Mai 2016 um 00:17 Uhr #248325Da war ich auch, wußte nicht, dass ich da mal wohnen würde. Zu Silvester 97 dort paketeweise Knaller gekauft.
3. Mai 2016 um 07:15 Uhr #248329Ausstellungshallen Peißnitz
Eissporthalle
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 12 Monaten von farbspektrum.
3. Mai 2016 um 08:40 Uhr #248341Mich würde mal interessieren, ob es mal Grabungen auf der Peißnitzinsel gab. Der Name soll sich wohl von dem slawischen pustenzia (= Einöde, Wildnis) ableiten. Vermutet werde eine sorbische Besiedlung im 7. oder 8. Jahrhundert, die auch für den Namen des heutigen Gutes Gimritz auf der Insel (Gumnizte = Scheunenort) grundlegend gewesen sein könnte.
3. Mai 2016 um 09:13 Uhr #248350Mich würde mal interessieren, ob es mal Grabungen auf der Peißnitzinsel gab. Der Name soll sich wohl von dem slawischen pustenzia (= Einöde, Wildnis) ableiten. Vermutet werde eine sorbische Besiedlung im 7. oder 8. Jahrhundert, die auch für den Namen des heutigen Gutes Gimritz auf der Insel (Gumnizte = Scheunenort) grundlegend gewesen sein könnte.
Richtige Grabungen gab es nicht, mit Aushnahme der Grabungen entlang der Deichtrasse, wo aber keine entsprechenden Siedlungsbefunde heraus kamen (Gelände lag dafür auch zu niedrig). Beim Bau der Tiefgarage Gimritz gab es begleitenden Beobachtungen, dabei kamen Schlackenreste von Eisenverhüttung heraus, die wahrscheinlich ins Mittelalter datieren.
3. Mai 2016 um 09:57 Uhr #248354Danke für die Info.
3. Mai 2016 um 11:56 Uhr #248364
Anonym@wolli, auch ich danke dir für’s Löschen! Konsequent ist es aber nicht, wenn du z.B. #248327 und #248328 stehen lässt.
Und genau genommen ist fraglich, ob farbi auch die Erlaubnis hat, ungefragt und unerlaubt Bilder der Firma Bicker (ansichtskartenverkauf.eu) aus deren eBay-Angeboten zu übernehmen bzw. Dateien auf Servern von eBay einzubinden.
Herr Krüger (olekrueger.com) mag sich vielleicht über die höheren Zugriffe auf seinen Blog freuen. Allerdings liest niemand seine Einträge sondern es sind (wieder ungefragt und unerlaubt) Bilder von seiner Seite hier verlinkt. Und er schließt ein Verwenden ohne Genehmigung ausdrücklich aus (https://olekrueger.com/impressum/).
Aber wen interessiert schon das Urheberrecht oder §3 Punkt 1 der hiesigen Forenregeln („… insbesondere untersagt, … gesetzlich, insbesondere durch das Urheber- und Markenrecht, geschützte Inhalte ohne Berechtigung zu verwenden …“), nicht wahr?
farbis kann’s egal sein – wer in solchen Fällen verantwortlich ist, steht ja hier im Impressum.
3. Mai 2016 um 12:08 Uhr #248365.. und auf den jüngeren Bildern liegt auch noch Urheberrecht drauf. Aber wir können doch davon ausgehen, dass unser Freund die Genehmigung eingeholt hat ?
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von hei-wu.
3. Mai 2016 um 12:27 Uhr #248367
AnonymDa er ja sehr oft und sehr laut behauptet, sich mit der Technologie auszukennen, müsste er auch solche Regelungen kennen und achten. Wenn sich einer an Recht und Ordnung hält, dann @farbspektrum!
3. Mai 2016 um 12:27 Uhr #248368Googeln hilft:
Der BGH hat eine Urteil zum sogenannten Framing gefällt.
Damit ist es erlaubt über einen Link zum Originalstandort ein Bild zu zeigen, wenn es verlinkt ist. Das Bild darf nicht heruntergeladen und auf einem eigenen Server geladen werden, um es anzuzeigen. Das habe ich auch nicht getan.
http://www.n-tv.de/ratgeber/BGH-erlaubt-eingeschraenktes-Framing-article15481091.html
Hatte ich früher schon einmal verlinkt.
„Das gelte auch dann, wenn das Werk bei Anklicken des bereitgestellten Links in einer Art und Weise erscheine, die den Eindruck vermittele, dass es auf der Seite erscheine, auf der sich dieser Link befinde, obwohl es in Wirklichkeit einer anderen Seite entstamme. “- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von farbspektrum.
3. Mai 2016 um 12:30 Uhr #248369Zitat: “ Heikel wird es allerdings, wenn unklar ist, ob der Urheber dem sogenannten Framing zugestimmt hat.“
3. Mai 2016 um 12:32 Uhr #248372
AnonymGoogeln hilft
Wie immer farbi, nicht nur verlinken und nur die Überschrift lesen. Gleich unter selbiger findet sich
Heikel wird es allerdings, wenn unklar ist, ob der Urheber dem sogenannten Framing zugestimmt hat
In dem Fall ist es nicht nur heikel sondern sogar eindeutig. Der eine schließt es im Impressum eindeutig und unzweifelhaft aus, die anderen haben AGB, die du dir auch mal zu Gemüte führen solltest.
Merksatz: Nur, weil du’s in der Google Bildersuche findest, darfst du’s nicht (unerlaubt) verwenden.
Ganz einfach.
3. Mai 2016 um 12:36 Uhr #248373Heikel wird es allerdings, wenn unklar ist, ob der Urheber dem sogenannten Framing zugestimmt hat
Sagi, richtig lesen :
„Den Ausführungen des EuGH ist nach Ansicht des BGH allerdings zu entnehmen, dass in solchen Fällen eine öffentliche Wiedergabe erfolgt, wenn keine Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vorliegt. Danach hätten die Beklagten das Urheberrecht am Film verletzt, wenn dieser ohne Zustimmung des Rechtsinhabers bei „YouTube“ eingestellt war.“
D.H. also, wenn jemand das Bild ohne die Rechte zu besitzen es ins Internet gestellt hätte.- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von farbspektrum.
3. Mai 2016 um 12:42 Uhr #248377
AnonymDas Bundesarchiv schreibt
Jede urheberrechtlich geschützte Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bundesarchivs.
Zwar:
Das Bundesarchiv begrüßt ausdrücklich, wenn Sie Dokumente zitieren und Links auf diese Website setzen
aber:
solange Sie kenntlich machen, dass es sich um Inhalte der Website des Bundesarchivs handelt
Dazu gehört nicht, Bilder einzubinden, die ein Wasserzeichen haben.
Na ja, wie gesagt, farbi kann’s egal sein – „gehängt“ wird wenn, dann ein anderer…
3. Mai 2016 um 12:47 Uhr #248380Jede urheberrechtlich geschützte Verwertung
Ist es nicht. Hat das BGH festgestellt.
Das Bundesarchiv begrüßt ausdrücklich
Sie können begrüßen, wen sie wollen.
Dazu gehört nicht, Bilder einzubinden, die ein Wasserzeichen haben.
Wo steht das?
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