Der Niederschlagswasserzwanganschluss ist beschlossen worden.
Die Kommunen dürfen jetzt per Gesetz die Anwohner dazu zwingen ihr Regenwasser in die Kanalisation zu leiten, wenn es im Gebiet zu nassen Böden kommt.
Dieser Gesetzesentwurf ist so ungenau geschrieben worden, das praktisch jedes Gebiet an Flüssen, Bächen und Seen als grundwassergefärdend und vernässungsgefährdend deklariert werden kann.
Die Kommunen haben freie Handhabe und können dieses Gesetz so weit dehnen wie sie wollen, wenn es um die Abwasserentsorgung und Grundwasserschutz geht.