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    Beiträge
  • #193541

    Anonym

    Hätte man einen ganzen Sack Fahrradschlösser für kaufen können. Aber so ist es natürlich besser angelegt.

    #193556

    Seltsam, für den Brandschutz in den Kindergärten oder für Toiletten in Berufsschulen bekommt man solche Summen nicht zusammen.

    #193561

    Bleibt nur zu hoffen, dass die 20.000 € sich tatsächlich als überflüssige Ausgabe herausstellen.

    #193562

    Wir haben doch alle schon mal Geld ausgegeben, das sich hinterher als überflüssig herausgestellt hat.

    #193563

    20.000 € wären ausreichend Geld für eine professionell angelegte Selbsterfahrung oder Mediation gewesen, um einen tief sitzenden Konflikt aufzuarbeiten. So etwas schadet nie.

    #193566

    Man muss sich aber auf eine Mediation auch einlassen. Ich denke daran würde es schon mal scheitern. Daher wäre Geld für eine Mediation oder einen Psychiater ausgeben, tatsächlich mal überflüssig.

    #193567

    Wer soll denn den Mediator geben?
    Wenn sich alle wegen einem (Wahlverlierer) gegen einem (Wahlgewinner) verbünden?

    Was soll ein Mediator beim Vorwurf des Rechtsbruchs erreichen, wenn das Landesverwaltungsamt schon festgestellt hat, das eine Rechtsanwendung in einem Rechtsstaat zulässig und sogar geboten ist?

    Nur weil die Parteien des Stadtrates an so viel Rechtsstaatlichkeit verzweifeln, das Recht beugen?

    #193569

    20.000 € wären ausreichend Geld für eine professionell angelegte Selbsterfahrung oder Mediation gewesen, um einen tief sitzenden Konflikt aufzuarbeiten. So etwas schadet nie.

    Du kennst die Preise aus eigener Erfahrung?
    😀

    #193604

    Vielleicht braucht der RA zum Denken und Schreiben auch nicht die ganze Summe. Als Spezialist in diesen Fragen dürfte er das Ergebnis zügig runterdiktieren können.
    Die Stadträte verzweifeln nicht an so viel Rechtsstaatlichkeit.
    Wofür soll eine Mediation in diesem Fall taugen?
    Da geht es nur um eine juristische Prüfung ganz emotionslos, nicht um irgend jemandes persönliche Ebene.

    #193615

    Anonym

    Vielleicht braucht der RA zum Denken und Schreiben auch nicht die ganze Summe. Als Spezialist in diesen Fragen dürfte er das Ergebnis zügig runterdiktieren können.

    Schade, dass das niemand überprüfen kann. Alles Laien. Aber bei öffentlichen Aufträgen wird’s am Ende immer billiger als veranschlagt.

    Oder könnten man ein Gutachten in Auftrag geben, in dem festgestellt wird, ob der beauftragte Gutachter sparsam vorgeht? Doppelte und dreifache Absicherung war noch nie verkehrt. Auf Gebotenheit kommt’s ja wohl nicht an!?

    #193637

    Unter 1000000 wird es nicht ausgehen.
    Der Stadtrat wir unsere Philharmonie oder unser Flughafen.
    Allein, was die „unparteiischen“ Sachverständigen aller Parteien kosten!

    #193639

    Sagisdorfer8 seinen Sie beruhigt, die Fraktionsvorsitzenden werden nicht mit einem Koffer in den Ratshof marschieren und sich 20.000 Euro in bar abholen.

    Und was Ihren Wunsch nach einem Gutachten angeht, sag ich nur: Rechnungsprüfungsamt.

    Apropos Rechnungsprüfungsamt. Das hat den OB übrigens erst vor kurzem das hier ins Stammbuch geschrieben:

    „Seitens der Rechnungsprüfung wird jedoch der Abschluss von anwaltlichen Beratungsverträgen mit festem Pauschalhonorar ohne jedweden Bezug zum Umfang der vom Anwaltsbüro zu erbringenden Leistungen sehr kritisch gesehen. Diese Vertragskonstellation birgt die Gefahr in sich, dass wegen des nicht abschätzbaren Umfangs der anwaltlichen Leistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine verlässliche Aussage darüber getroffen werden kann, ob Leistung und Gegenleistung in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen und daher der Vertrag dem zu beachtenden Grundatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht.“

    Und weiter heißt es für die Zukunft:

    „Der Fachbereich Rechnungsprüfung empfiehlt für Beratungsaufträge ohne vorherein abschätzbaren Leistungsumfang den Abschluss von Verträgen mit angemessenen Zeithonoraren. Dabei ist die Vorlage eines lückenlosen Nachweises sämtlicher Zeiten zu vereinbaren. Der Zeitnachweis hat dabei nach Auffassung der Rechnungsprüfung so zeitnah zu erfolgen, dass seitens der Verwaltung die Richtigkeit des Zeitnachweises noch geprüft werden kann. Dem genügt die Vorlage eines Tätigkeitsnachweises erst nach Abschluss der Beratungstätigkeit in der Regel nicht.“

    So, jetzt kann keiner mehr sagen, er hätte es nicht gewusst.

    #193641

    Wo liegt eigentlich das Stammbuch aus ?

    #193652
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