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1. Dezember 2015 um 09:12 Uhr #191901
Der Stadtrat will von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob Oberbürgermeister Bernd Wiegand in mehreren Fällen gegen geltendes Recht verstoßen hat. Dazu verlangt der Stadtrat die Freigabe von 20 000 Euro aus dem städtischen Haushalt für die Rechtsanwaltskosten. OB Wiegand verweigeet die Freigabe dieser Mittel mit der Begründung, dass das unnötige Geldverschwendung sei, weil seine Unschuld bereits mehrfach festgestellt worden sei.
Weil die Kommunalaufsicht nicht tätig wird, hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, OB Wiegand beim Verwaltungsgericht zu verklagen, hat ihm aber noch eine Bedenkzeit bis zum 10. Dezember eingeräumt.(Bericht der MZ von heute)Jetzt will der 56köpfige Drachen in Form des Stadtrates den furchtlosen Ritter Bernd mithilfe einer Klage bezwingen.
Und wenn der Drachen noch so schnauft und Feuer spuckt, Ritter Bernd wird sich nicht einschüchtern lassen und das Ultimatum in weihnachtlicher Ruhe verstreichen lassen. Denn sein Gewissen ist rein.
Und was kann schon Justitia gegen Ritter Bernd ausrichten, denn er ist das Gesetz.1. Dezember 2015 um 09:21 Uhr #191904
AnonymDer Stadtrat möchte eine Vorprüfung etwaiger rechtlicher Verstöße bezahlt haben. Diese Prüfung soll ergeben, ob es rechtliche Verstöße des OB gegeben hat. Weder das Rechnungsprüfungsamt hat solche Verstöße erkannt, noch sieht das Landesverwaltungsamt seinerseits Tätigkeitsbedarf. Der OB sagt ja selbst, wenn der Stadtrat überzeugt ist, dass es was zu bemängeln gibt, sollte ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden.
Aber 20.000 Tacken für eine „Vorprüfung“ – wenn das keine Geldverschwendung ist…
1. Dezember 2015 um 09:30 Uhr #191905wenn es um die Rache der „Gekränkten“ geht, spielt Geld keine Rolle
1. Dezember 2015 um 09:33 Uhr #191906Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen? Die können doch unmöglich alle gegen Ober-Bernd sein? Oder gibt es hier eine Einheitsfront im Stadtrat? Oder waren etwa nur die Wiegand-Gegner bei der Abstimmung zugegen?
1. Dezember 2015 um 09:36 Uhr #191908Dann sollen diese Clowns es doch aus der eigenen Tasche zahlen, statt fremdes Geld der Steuerzahler beanspruchen zu wollen. Wann hört dieser Kindergarten endlich auf zu flennen? Und sowas trifft Entscheidungen für eine Stadt, erbärmlich!
1. Dezember 2015 um 10:15 Uhr #191923Wenn Ritter Bernd klug wäre, hätte er das Disziplinarverfahren gegen sich durchführen lassen. Dann hätte man seine Unschuld amtlich feststellen können und gut ist.
Aus seiner Sicht mag das wie Geldverschwendung aussehen, weil er sowieso davon überzeugt ist, dass alles juristisch vertretbar ist, was er getan hat.Doch solange der Stadtrat davon mehrheitlich nicht überzeugt ist und das geprüft haben will, hätte er das Geld freigeben müssen. Stattdessen blockiert er es.
Der Stadtrat kann seine eigenen Beschlüsse nicht vollziehen.1. Dezember 2015 um 10:23 Uhr #191927„… Der OB sagt ja selbst, wenn der Stadtrat überzeugt ist, dass es was zu bemängeln gibt, sollte ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden. …“
„… Wenn Ritter Bernd klug wäre, hätte er das Disziplinarverfahren gegen sich durchführen lassen. Dann hätte man seine Unschuld amtlich feststellen können und gut ist. …“
Ja was denn nun? Hat er den Stadtrat darauf hingeweisen, ein Diszi einzuleiten oder hat er die EInleitung abgelehnt??? Es wird immer undurchsichtiger.
1. Dezember 2015 um 10:24 Uhr #191929
AnonymDoch solange der Stadtrat davon mehrheitlich nicht überzeugt ist und das geprüft haben will, hätte er das Geld freigeben müssen.
Nicht, wenn er es für Verschwendung hält. Wenn ihr mehrheitlich überzeugt seid, strengt ein Disziplinarverfahren gegen ihn an. Dort wird auch Schuld oder Unschuld festgestellt. Was ist denn der Grund für die Vorprüfung? Und welche Kanzlei soll damit beauftragt werden?
1. Dezember 2015 um 10:25 Uhr #191930
AnonymHat er den Stadtrat darauf hingeweisen, ein Diszi einzuleiten oder hat er die EInleitung abgelehnt?
Er hat die Freigabe der städtischen Mittel für die Vorprüfung abgelehnt.
1. Dezember 2015 um 10:28 Uhr #191932Aber der Stadtrat ist der vorgesetzte des OB und über den Haushalt bestimmt der Stadtrat. In der Privatwirtschaft würde Wiegand wegen Verweigerung einer Weisung seines Chefs fristlos entlassen werden.
1. Dezember 2015 um 10:40 Uhr #191934Ehe der Rat ein Disziplinarverfahren anstrengt, sollte er überzeugt sein, dass das auch Hand und Fuß hat und das soll der RA prüfen.
Der arbeitet nur mit Geld und das verweigert der OB.1. Dezember 2015 um 10:44 Uhr #191936a) Wieso kostet die Bearbeitung durch einen Anwalt 20.000 € ?
b) Welche Stundensätze liegen hier zu Grunde ?
c) Werden bzw. wurden verschiedene Angebote eingeholt ?
d) Wozu unterhält die Stadt eine Rechtsabteilung ?1. Dezember 2015 um 10:48 Uhr #191937Keine Ahnung, welche Stundensätze die Kanzlei hat, die sich CDU und SPD da ausgeguckt haben.
Da Rechtsanwaltsauswahl eine Frage des Vertrauens ist, gibt es keine verschiedenen Angebote.
Die Rechtsabteilung der Stadt läuft unter der Führung des Oberbürgermeisters.
Die wird ziemlich wahrscheinlich keine andere Rechtsauffassung haben, wie die des Oberbürgermeisters.
Es soll jedoch eine von der Stadt unabhängige Beratung erfolgen.1. Dezember 2015 um 10:54 Uhr #191938
AnonymEhe der Rat ein Disziplinarverfahren anstrengt, sollte er überzeugt sein, dass das auch Hand und Fuß hat
🙂
Anders gefragt: was hat der Rat denn zu verlieren, wenn das Disziplinarverfahren zugunsten des OB entschieden wird? Eine Entscheidung, die ja offensichtlich und völlig wertfrei verlangt wird, ist das doch auch?! Oder sollen etwa unnötige Rechtsberatungskosten vermieden werden???
1. Dezember 2015 um 10:54 Uhr #191939
Anonymwelche Stundensätze die Kanzlei hat
Welche Kanzlei ist es denn?
1. Dezember 2015 um 10:54 Uhr #191940Die Rechtsabteilung der Stadt hat die Gesetzesparagraphen zu finden, die besagen, dass der OB Recht hat.
1. Dezember 2015 um 10:57 Uhr #191941Das Rechtsamt arbeitet sicher schon an dem Werk, welches die dritte Amtszeit des OB möglich macht, die er dann morgen verkünden wird.
1. Dezember 2015 um 10:59 Uhr #191943@Sagisdorfer8 Was hat der Rat zu verlieren?
Das Misstrauen einiger Ratsherren- und damen ist damit dokumentiert.
Ehe ich so etwas lostrete, würde ich mich beraten lassen, ob so ein Verfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, wenn ich es denen, die es bisher geprüft haben, nicht glaube.
1. Dezember 2015 um 11:10 Uhr #191946
AnonymDas Misstrauen einiger Ratsherren- und damen ist damit dokumentiert.
Das ist es auch ohne Disziplinarverfahren. Und Misstrauen ist weder überraschend noch hindert eine solche Dokumentation die Arbeit des Stadrats. Jedenfalls nicht mehr als bisher.
Ehe ich so etwas lostrete, würde ich mich beraten lassen, ob so ein Verfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, wenn ich es denen, die es bisher geprüft haben, nicht glaube.
Also solange prüfen, bis das Ergebnis passt? Bitte nicht in meinem Namen und nicht mit öffentlichen Mitteln!
Welche Kanzlei soll doch gleich beauftragt werden?
1. Dezember 2015 um 11:18 Uhr #191948Kann mir bitte mal jemand erklären, was man da genau prüfen will und welchen Umfang die entsprechenden Dokumente haben?
1. Dezember 2015 um 11:19 Uhr #191949Keine Ahnung, welche Stundensätze die Kanzlei hat, die sich CDU und SPD da ausgeguckt haben. Da Rechtsanwaltsauswahl eine Frage des Vertrauens ist, gibt es keine verschiedenen Angebote.
Und da sehe ich das Problem! Da es sich hierbei um Steuergelder handelt, kommen wir hierbei bereits nahe an die Vorgaben des Landesvergabegesetz – LVG LSA ran. Ich denke nur an die Voraussetzungen für die freihändigen Vergabe! Und hierbei sollten immer mind. drei Angebote eingeholt werden. Sonst kommt schnell der Verdacht von Günstlingswirtschaft (Stichwort Korruption) auf.
1. Dezember 2015 um 11:36 Uhr #191950Es nützt nichts, mich zu fragen, denn ich habe es vergessen, welche Kanzlei beauftragt werden soll. Das hat mich so weit nicht interessiert.
1. Dezember 2015 um 11:48 Uhr #191954Gott, ihr träumt noch von drei unabhängigen Angeboten. Rechtsanwälte, Umzugsfirmen usw. liefern die anderen beiden Angebote doch gleich mit.
Manchmal wünsch ich mir auch, an eine feine, heile Welt zu glauben. Anscheinend lebt es sich da wirklich glücklicher.
1. Dezember 2015 um 11:52 Uhr #191955
AnonymWas ich zu sagen habe, steht unter “ War denn vor OB Wiegand alles schlecht?“ Und wie ich sehe, stehe stand ich mit meiner Meinung ( Einer gegen alle) nicht allein. 🙂
Wie heißt es denn in Gerichtsurteilen? “ Wegen unüberbrückbarer Gegensätze… pipapo…“, will sagen, hat der Stadtrat sich einmal mit dem Gedanken einer Abwahl beschäftigt, ginge das überhaupt? Das ist doch eine unerträgliche Situation für unsere Stadt dieses Verhältnis zwischen OB und Stadtrat!!
@ Stadt für Kinder: a)und b) RA arbeiten eben nicht für umsonst!! Außerdem werden RA-Stunden uterschiedlich bezahlt, je nach Qualität des RA, sage ich mal volkstümlich, je mehr ein RA bewiesen hat, dass er seinen Mandanten „‚rausgehauen hat“, umso höher wird er von einem Gremium eingestuft ( höherer Wert seiner A.-Stunde), logisch.
Und außerdem: 2 verschiedene Rechtsanwälte haben immer 3 Meinungen! 🙂
1. Dezember 2015 um 11:54 Uhr #191956
Anonym… habe es vergessen … hat mich so weit nicht interessiert.
Den Namen von Kollegen „vergessen“? Wohin 20.000 Euro gehen sollen, ist uninteressant?!
Das Misstrauen gegenüber einigen Ratsherren und -damen ist damit dokumentiert.
Weiter so!
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