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  • #191901

    Der Stadtrat will von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob Oberbürgermeister Bernd Wiegand in mehreren Fällen gegen geltendes Recht verstoßen hat. Dazu verlangt der Stadtrat die Freigabe von 20 000 Euro aus dem städtischen Haushalt für die Rechtsanwaltskosten. OB Wiegand verweigeet die Freigabe dieser Mittel mit der Begründung, dass das unnötige Geldverschwendung sei, weil seine Unschuld bereits mehrfach festgestellt worden sei.
    Weil die Kommunalaufsicht nicht tätig wird, hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, OB Wiegand beim Verwaltungsgericht zu verklagen, hat ihm aber noch eine Bedenkzeit bis zum 10. Dezember eingeräumt.(Bericht der MZ von heute)

    Jetzt will der 56köpfige Drachen in Form des Stadtrates den furchtlosen Ritter Bernd mithilfe einer Klage bezwingen.
    Und wenn der Drachen noch so schnauft und Feuer spuckt, Ritter Bernd wird sich nicht einschüchtern lassen und das Ultimatum in weihnachtlicher Ruhe verstreichen lassen. Denn sein Gewissen ist rein.
    Und was kann schon Justitia gegen Ritter Bernd ausrichten, denn er ist das Gesetz.

    #191904

    Anonym

    Der Stadtrat möchte eine Vorprüfung etwaiger rechtlicher Verstöße bezahlt haben. Diese Prüfung soll ergeben, ob es rechtliche Verstöße des OB gegeben hat. Weder das Rechnungsprüfungsamt hat solche Verstöße erkannt, noch sieht das Landesverwaltungsamt seinerseits Tätigkeitsbedarf. Der OB sagt ja selbst, wenn der Stadtrat überzeugt ist, dass es was zu bemängeln gibt, sollte ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden.

    Aber 20.000 Tacken für eine „Vorprüfung“ – wenn das keine Geldverschwendung ist…

    #191905

    wenn es um die Rache der „Gekränkten“ geht, spielt Geld keine Rolle

    #191906

    Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen? Die können doch unmöglich alle gegen Ober-Bernd sein? Oder gibt es hier eine Einheitsfront im Stadtrat? Oder waren etwa nur die Wiegand-Gegner bei der Abstimmung zugegen?

    #191908

    Dann sollen diese Clowns es doch aus der eigenen Tasche zahlen, statt fremdes Geld der Steuerzahler beanspruchen zu wollen. Wann hört dieser Kindergarten endlich auf zu flennen? Und sowas trifft Entscheidungen für eine Stadt, erbärmlich!

    #191923

    Wenn Ritter Bernd klug wäre, hätte er das Disziplinarverfahren gegen sich durchführen lassen. Dann hätte man seine Unschuld amtlich feststellen können und gut ist.
    Aus seiner Sicht mag das wie Geldverschwendung aussehen, weil er sowieso davon überzeugt ist, dass alles juristisch vertretbar ist, was er getan hat.

    Doch solange der Stadtrat davon mehrheitlich nicht überzeugt ist und das geprüft haben will, hätte er das Geld freigeben müssen. Stattdessen blockiert er es.
    Der Stadtrat kann seine eigenen Beschlüsse nicht vollziehen.

    #191927

    „… Der OB sagt ja selbst, wenn der Stadtrat überzeugt ist, dass es was zu bemängeln gibt, sollte ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden. …“

    „… Wenn Ritter Bernd klug wäre, hätte er das Disziplinarverfahren gegen sich durchführen lassen. Dann hätte man seine Unschuld amtlich feststellen können und gut ist. …“

    Ja was denn nun? Hat er den Stadtrat darauf hingeweisen, ein Diszi einzuleiten oder hat er die EInleitung abgelehnt??? Es wird immer undurchsichtiger.

    #191929

    Anonym

    Doch solange der Stadtrat davon mehrheitlich nicht überzeugt ist und das geprüft haben will, hätte er das Geld freigeben müssen.

    Nicht, wenn er es für Verschwendung hält. Wenn ihr mehrheitlich überzeugt seid, strengt ein Disziplinarverfahren gegen ihn an. Dort wird auch Schuld oder Unschuld festgestellt. Was ist denn der Grund für die Vorprüfung? Und welche Kanzlei soll damit beauftragt werden?

    #191930

    Anonym

    Hat er den Stadtrat darauf hingeweisen, ein Diszi einzuleiten oder hat er die EInleitung abgelehnt?

    Er hat die Freigabe der städtischen Mittel für die Vorprüfung abgelehnt.

    #191932

    Aber der Stadtrat ist der vorgesetzte des OB und über den Haushalt bestimmt der Stadtrat. In der Privatwirtschaft würde Wiegand wegen Verweigerung einer Weisung seines Chefs fristlos entlassen werden.

    #191934

    Ehe der Rat ein Disziplinarverfahren anstrengt, sollte er überzeugt sein, dass das auch Hand und Fuß hat und das soll der RA prüfen.
    Der arbeitet nur mit Geld und das verweigert der OB.

    #191936

    @winkus

    a) Wieso kostet die Bearbeitung durch einen Anwalt 20.000 € ?
    b) Welche Stundensätze liegen hier zu Grunde ?
    c) Werden bzw. wurden verschiedene Angebote eingeholt ?
    d) Wozu unterhält die Stadt eine Rechtsabteilung ?

    #191937

    Keine Ahnung, welche Stundensätze die Kanzlei hat, die sich CDU und SPD da ausgeguckt haben.
    Da Rechtsanwaltsauswahl eine Frage des Vertrauens ist, gibt es keine verschiedenen Angebote.
    Die Rechtsabteilung der Stadt läuft unter der Führung des Oberbürgermeisters.
    Die wird ziemlich wahrscheinlich keine andere Rechtsauffassung haben, wie die des Oberbürgermeisters.
    Es soll jedoch eine von der Stadt unabhängige Beratung erfolgen.

    #191938

    Anonym

    Ehe der Rat ein Disziplinarverfahren anstrengt, sollte er überzeugt sein, dass das auch Hand und Fuß hat

    🙂

    Anders gefragt: was hat der Rat denn zu verlieren, wenn das Disziplinarverfahren zugunsten des OB entschieden wird? Eine Entscheidung, die ja offensichtlich und völlig wertfrei verlangt wird, ist das doch auch?! Oder sollen etwa unnötige Rechtsberatungskosten vermieden werden???

    #191939

    Anonym

    welche Stundensätze die Kanzlei hat

    Welche Kanzlei ist es denn?

    #191940

    Die Rechtsabteilung der Stadt hat die Gesetzesparagraphen zu finden, die besagen, dass der OB Recht hat.

    #191941

    Das Rechtsamt arbeitet sicher schon an dem Werk, welches die dritte Amtszeit des OB möglich macht, die er dann morgen verkünden wird.

    #191943

    @Sagisdorfer8 Was hat der Rat zu verlieren?

    Das Misstrauen einiger Ratsherren- und damen ist damit dokumentiert.

    Ehe ich so etwas lostrete, würde ich mich beraten lassen, ob so ein Verfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, wenn ich es denen, die es bisher geprüft haben, nicht glaube.

    #191946

    Anonym

    Das Misstrauen einiger Ratsherren- und damen ist damit dokumentiert.

    Das ist es auch ohne Disziplinarverfahren. Und Misstrauen ist weder überraschend noch hindert eine solche Dokumentation die Arbeit des Stadrats. Jedenfalls nicht mehr als bisher.

    Ehe ich so etwas lostrete, würde ich mich beraten lassen, ob so ein Verfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, wenn ich es denen, die es bisher geprüft haben, nicht glaube.

    Also solange prüfen, bis das Ergebnis passt? Bitte nicht in meinem Namen und nicht mit öffentlichen Mitteln!

    Welche Kanzlei soll doch gleich beauftragt werden?

    #191948

    Kann mir bitte mal jemand erklären, was man da genau prüfen will und welchen Umfang die entsprechenden Dokumente haben?

    #191949

    Keine Ahnung, welche Stundensätze die Kanzlei hat, die sich CDU und SPD da ausgeguckt haben. Da Rechtsanwaltsauswahl eine Frage des Vertrauens ist, gibt es keine verschiedenen Angebote.

    Und da sehe ich das Problem! Da es sich hierbei um Steuergelder handelt, kommen wir hierbei bereits nahe an die Vorgaben des Landesvergabegesetz – LVG LSA ran. Ich denke nur an die Voraussetzungen für die freihändigen Vergabe! Und hierbei sollten immer mind. drei Angebote eingeholt werden. Sonst kommt schnell der Verdacht von Günstlingswirtschaft (Stichwort Korruption) auf.

    #191950

    Es nützt nichts, mich zu fragen, denn ich habe es vergessen, welche Kanzlei beauftragt werden soll. Das hat mich so weit nicht interessiert.

    #191954

    Gott, ihr träumt noch von drei unabhängigen Angeboten. Rechtsanwälte, Umzugsfirmen usw. liefern die anderen beiden Angebote doch gleich mit.

    Manchmal wünsch ich mir auch, an eine feine, heile Welt zu glauben. Anscheinend lebt es sich da wirklich glücklicher.

    #191955

    Anonym

    Was ich zu sagen habe, steht unter “ War denn vor OB Wiegand alles schlecht?“ Und wie ich sehe, stehe stand ich mit meiner Meinung ( Einer gegen alle) nicht allein. 🙂

    Wie heißt es denn in Gerichtsurteilen? “ Wegen unüberbrückbarer Gegensätze… pipapo…“, will sagen, hat der Stadtrat sich einmal mit dem Gedanken einer Abwahl beschäftigt, ginge das überhaupt? Das ist doch eine unerträgliche Situation für unsere Stadt dieses Verhältnis zwischen OB und Stadtrat!!

    @ Stadt für Kinder: a)und b) RA arbeiten eben nicht für umsonst!! Außerdem werden RA-Stunden uterschiedlich bezahlt, je nach Qualität des RA, sage ich mal volkstümlich, je mehr ein RA bewiesen hat, dass er seinen Mandanten „‚rausgehauen hat“, umso höher wird er von einem Gremium eingestuft ( höherer Wert seiner A.-Stunde), logisch.

    Und außerdem: 2 verschiedene Rechtsanwälte haben immer 3 Meinungen! 🙂

    #191956

    Anonym

    … habe es vergessen … hat mich so weit nicht interessiert.

    Den Namen von Kollegen „vergessen“? Wohin 20.000 Euro gehen sollen, ist uninteressant?!

    Das Misstrauen gegenüber einigen Ratsherren und -damen ist damit dokumentiert.

    Weiter so!

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