Summe der Insolvenzforderungen in Sachsen-Anhalt um 36,4 % gesunken

8. September 2023 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Im 1. Halbjahr 2023 wurden bei den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt insgesamt 1 392 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren eingereicht. Das waren 19 Fälle bzw. 1,4 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, sank im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 die Höhe der Insolvenzforderungen um 36,4 % auf 112,5 Mill. EUR.

Rund 2/5 der Summe der voraussichtlichen Forderungen im 1. Halbjahr 2023 betrafen Unternehmen (42,9 Mill. EUR). Das waren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum rd. 60,9 % weniger. Unternehmen aus dem Wirtschaftsbereich Verarbeitendes Gewerbe verzeichneten mit 13,1 Mill. EUR die meisten voraussichtlichen Forderungen, gefolgt von Unternehmen im Baugewerbe mit zusammen 8,1 Mill. EUR sowie den Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt im Bereich freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen mit 4,8 Mill. EUR. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen nahm anders als die voraussichtlichen Forderungen um 7,8 % bzw. 12 Verfahren ab. Der Rückgang der Unternehmensinsolvenzen war in den Wirtschaftszweigen Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 17 Verfahren bzw. um 63,0 % und im Verarbeitenden Gewerbe mit 8 Verfahren bzw. um 44,4 % am höchsten. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen im Baugewerbe blieb hingegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 27 Verfahren auf einem ähnlichen Niveau.

Der leichte Anstieg der Insolvenzverfahren in Sachsen-Anhalt im 1. Halbjahr 2023 war hauptsächlich auf den Zuwachs der Verbraucherinsolvenzen um 26 Verfahren bzw. 2,7 % zurückzuführen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher gehören neben den ehemals selbstständig Tätigen, anderen natürlichen Personen und Nachlässen und Gesamtgut zur Gruppe der übrigen Schuldnerinnen und Schuldner. Deren angemeldeten Forderungen beliefen sich auf 69,6 Mill. EUR und damit auf rd. 3,8 % mehr als im Vorjahr. Die meisten angemeldeten voraussichtlichen Forderungen in der Gruppe der übrigen Schuldnerinnen und Schuldner betrafen mit 36,3 Mill. EUR bzw. 52,2 % die Verbraucherinnen und Verbraucher und mit 31,2 Mill. EUR bzw. 44,8 % die ehemals selbstständig Tätigen.

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