Stromverbrauch ist deutlich gesunken

11. Januar 2019 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Im Jahr 2017 wurden von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Stromhändlern 12,5 Mrd. kWh an die Letztverbraucher in Sachsen-Anhalt geliefert, 3,4 % weniger als im Vorjahr. Die Unternehmen erzielten dabei Erlöse von 1 983 Mill. EUR, annähernd so viel wie im Vorjahr. Der erzielte Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher lag mit 15,82 Cent je kWh um 0,51 Cent über dem des Vorjahres. Der vorläufig er-mittelte Durchschnittserlös für Deutschland lag bei 16,27 Cent je kWh. Die Betriebe der Industrie (Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) waren mit 44,5 % die größte Abnehmergruppe (5,6 Mrd. kWh). Die im Jahr 2017 erzielten Durchschnittserlöse in diesem Bereich betrugen 9,54 Cent je kWh. Das waren 0,37 Cent je kWh mehr als im Jahr zuvor. 25,2 % des abgesetzten Stroms (3,2 Mrd. kWh) wurde an Haushaltskunden geliefert. Der erzielte Durchschnittserlös für 2017 in dieser Verbrauchergruppe ergab 25,35 Cent je kWh (Vorjahr 25,04 Cent je kWh). Der vergleichbare Durchschnittserlös deutschlandweit betrug nach vorläufigen Angaben 24,15 Cent je kWh. Seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 und der damit verbundenen freien Wahl des Stromanbieters erhöhte sich die Anzahl der an der Stromversorgung in Sachsen-Anhalt beteiligten Unternehmen von Jahr zu Jahr. In 2017 waren es 321 Stromversorger, 15 mehr als im Jahr zuvor. In den vergangenen 10 Jahren erhöhte sich die Anzahl auf das 3,6-fache. Seit 2008 waren Energielieferanten aus allen Bundesländern an der Stromversorgung der Letztverbraucher in Sachsen-Anhalt beteiligt. Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt generierten 37,4 % (4,7 Mrd. kWh) des Stromabsatzes in Sachsen-Anhalt. Weitere 16 % wurden durch Lieferungen von Unternehmen aus Sachsen (2,0 Mrd. kWh) bereitgestellt. Im Gegenzug lieferten die Unternehmen in Sachsen-Anhalt 2,2 Mrd. kWh an Abnehmer in anderen Bundesländern.
In den Erlösen sind die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsab-gaben sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz enthalten, jedoch nicht die Mehrwertsteuer und rückwirkende Stromsteuerrückerstattungen.

(Quelle: StaLa LSA)

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