Gewerkschaft ver.di ruft zu 48-stündigem Warnstreik im Nahverkehr in Sachsen-Anhalt auf

27. Februar 2024 | Wirtschaft | 3 Kommentare

In einem erneuten Schritt im laufenden Tarifkonflikt ruft die Gewerkschaft ver.di die Beschäftigten der kommunalen Nahverkehrsunternehmen in Sachsen-Anhalt zu einem 48-stündigen Warnstreik vom 29. Februar bis 1. März 2024 auf. Die Gewerkschaft kritisiert den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Sachsen-Anhalt dafür, dass trotz des erfolgreichen Warnstreiks am 19. Februar 2024 mit einem verbesserten Angebot nicht reagiert wurde.

Paul Schmidt, ver.di-Verhandlungsführer, äußerte sich zu den anhaltenden Forderungen der Beschäftigten: „Wer jeden Monat bis zu 500 Euro weniger zahlt, als Beschäftigte in anderen Bundesländern für vergleichbare Tätigkeiten erhalten, kann den Kollegen kaum vorwerfen, dass sie unzufrieden sind. Darauf mit einer Entgeltsteigerung von gerade einmal 5 Prozent verteilt auf drei Jahre zu reagieren, ist völlig absurd.“

Die Gewerkschaft argumentiert, dass die niedrigen Löhne die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und zu extremen Belastungen führen. Schmidt betont die Notwendigkeit massiver Investitionen in den ÖPNV, insbesondere in das Personal, um einen Kollaps des öffentlichen Nahverkehrs zu verhindern.

Aktivisten des Bündnisses #wirfahrenzusammen unterstützen die Beschäftigten, indem sie betonen, dass Klimaziele nur durch eine echte Verkehrswende mit einer nachhaltigen Stärkung des ÖPNVs und dessen Personals erreicht werden können.

Die Arbeitgeber lehnen weiterhin ab, die Einkommensverluste aufgrund der Inflation auszugleichen und die Lohnlücke zu anderen Bundesländern zu schließen. Stattdessen wird die Ablehnung einer Entlastung der Beschäftigten sowie die Lockerung des Kündigungsschutzes und die Kürzung des Krankengeldzuschusses vorgeschlagen.

Die finanziellen Unterschiede sind signifikant, insbesondere im Fahrdienst, wo Beschäftigte in Sachsen ab März 2024 bis zu 3.627 Euro im Monat verdienen, während das Fahrpersonal in Sachsen-Anhalt maximal 3.141 Euro erreicht. Der KAV schlägt vor, 2024 eine Inflationsausgleichszahlung von 2.000 Euro zu leisten, gefolgt von einer Erhöhung um 3 Prozent im Jahr 2025 und 2 Prozent im Jahr 2026.

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