Stadt erhöht Beträge für Unterkunft und Heizung

13. Februar 2024 | Vermischtes | Keine Kommentare

Zum 1. Februar 2024 sind im Bürgergeld und in der Sozialhilfe die Beträge gestiegen, bis zu denen die Stadt Halle (Saale) und das Jobcenter Halle (Saale) die Ausgaben für Miete und Nebenkosten übernehmen. Das hatte der Stadtrat noch in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 beschlossen.

Konkret gelten in der Stadt Halle (Saale) für leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften für Unterkunft und Heizung Bedarfe bis zu folgenden Obergrenzen als angemessen:

Haushaltsgröße

Bruttokaltmiete 2024
(Grundmiete + kalte Betriebskosten)
1- Personen-Haushalt 380,00 €
2- Personen-Haushalt 423,60 €
3- Personen-Haushalt 506,80 €
4- Personen-Haushalt 597,60 €
5- Personen-Haushalt 782,10 €
für jede weitere Person   86,90 €

 

Die Stadt Halle (Saale) und das Jobcenter Halle (Saale) berücksichtigen die neuen Richtwerte nun  automatisch. Erhöhungs- oder Überprüfungsanträge müssen daher nicht gesondert gestellt werden. Die bisherigen Ausnahmen von den Obergrenzen für Menschen in besonderen Wohnformen bzw. Lebenslagen gelten weiterhin fort.

Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Kosten nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind. Das wird anhand des Bundesheizspiegels geprüft. Dieser kann im Internet abgerufen werden unter: www.heizspiegel.de

Angemessene Wohnfläche für Heizkosten:

Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche
1- Personen-Haushalt bis 50 m²
2- Personen-Haushalt bis 60 m²
3- Personen-Haushalt bis 70 m²
4- Personen-Haushalt bis 80 m²
5- Personen-Haushalt bis 90 m²
für jede weitere Person bis 10 m²
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