Quarantäneanordnung für Landesaufnahmeeinrichtung Magdeburg

29. Juli 2020 | Meldungen, Vermischtes | Keine Kommentare

Wie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mitteilt, gilt seit gestern für die Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) in Magdeburg eine zunächst auf zwei Wochen festgelegte Quarantäneanordnung des zuständigen Gesundheitsamtes.

257 Bewohnerinnen und Bewohner sind von den Maßnahmen betroffen. Grund ist die Feststellung einer Coronainfektion bei einem neu angekommenen Mann eines Ehepaares. Beide waren gemäß der bestehenden Vorsorgeregelungen nach ihrem Eintreffen in Magdeburg per Abstrich getestet und dann bis zum Vorliegen des Ergebnisses auf dem Gelände der LAE Magdeburg untergebracht worden.

Nachdem das Testergebnis vorlag, wurde der Asylsuchende mit seiner Ehefrau unverzüglich nach Quedlinburg verlegt. Beide sind dort in der speziell für Quarantänefälle vorgehaltenen Außenstelle der Zentralen Aufnahmestelle (ZASt) untergebracht.

Die Verantwortlichen der LAE Magdeburg, des Gesundheitsamtes Magdeburg sowie des zuständigen Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt stimmen derzeit das weitere Vorgehen ab.

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