Neues Gesetz ermöglicht Windkraft im Wald

31. Januar 2024 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte bereits am 27. September 2022 entschieden, dass der generelle Ausschluss von Windenergieanlagen auf Waldflächen im Landeswaldgesetz des Landes Thüringen verfassungswidrig ist. Diese bahnbrechende Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen und zwingt nun auch Sachsen-Anhalt zu einer Anpassung seines Landeswaldgesetzes.

So hat das Kabinett von Sachsen-Anhalt gestern einem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt, der dem Landtag jetzt zur weiteren Beratung vorgelegt wird. Der vorgeschlagene Änderungsentwurf sieht die Streichung von Satz 3 des § 8 Abs. 1 vor, was dazu führen würde, dass das bisherige Pauschalverbot für den Bau von Windkraftanlagen im Wald nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes aufgehoben wird.

Sachsen-Anhalts Forstminister, Sven Schulze, betonte jedoch, dass die Gesetzesänderung nicht bedeute, dass nun uneingeschränkt Windkraftanlagen in sämtlichen Waldteilen errichtet werden dürfen. „Jede Windkraftanlage bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.“, so Schulze. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Windkraftanlagen in bestimmten Waldgebieten liege in der Verantwortung der Landkreise als unteren Immissionsschutzbehörden. Diese werden demnach festlegen, an welchen Standorten Windkraftanlagen zulässig sind.

Schulze erklärte dabei zudem die Bedeutung der lokalen Mitsprache: „Mir ist wichtig, dass die Menschen und die betreffenden Gremien vor Ort mitentscheiden, ob Windkraftanlagen im Wald gebaut werden.“ Damit wird die Einbeziehung der Bevölkerung und lokaler Gremien in den Entscheidungsprozess über die Standorte von Windkraftanlagen hervorgehoben, um eine ausgewogene und demokratische Entscheidungsfindung sicherzustellen.

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