Steigende Asylzugangszahlen: SKY-Hotelkomplex in Merseburg als temporäre Asylunterkunft genutzt

3. November 2023 | Soziales | Keine Kommentare

In Reaktion auf anhaltend hohe Asylzugangszahlen hat das Land Sachsen-Anhalt eine weitere Außenstelle der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) eröffnet. Seit dem 1. November 2023 werden Teile des SKY-Hotelkomplexes in Merseburg angemietet und befristet zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt. Die Einrichtung soll voraussichtlich bis Ende März 2024 in Betrieb sein.

Die Entscheidung zur Eröffnung dieser Außenstelle war eine direkte Reaktion auf die nach wie vor angespannte Unterbringungssituation in der Erstaufnahme des Landes.

Die in dieser neuen Außenstelle genutzten Räumlichkeiten im SKY-Hotel bieten Platz für bis zu 250 Asylsuchende und haben sich bereits in der Vergangenheit bewährt, beispielsweise bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine.

Die Sicherheit des Gebäudes wird rund um die Uhr von einem Wachschutz gewährleistet, und die soziale sowie medizinische Betreuung der Asylsuchenden ist sichergestellt.

Hintergrund:

Sachsen-Anhalt hat eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme von Asylsuchenden, die nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel berechnet wird. Dieser Anteil beträgt für Sachsen-Anhalt 2,7 Prozent. Im Jahr 2022 nahm das Land insgesamt 5.931 Asylsuchende auf, was im Vergleich zum Vorjahr fast einer Verdoppelung entspricht. Für das Jahr 2023 zeichnet sich bereits ab, dass die Anzahl der Asylzugänge im Vergleich zum Vorjahr erneut steigen wird.

Nach ihrer Ankunft in Sachsen-Anhalt werden Asylsuchende vorübergehend in der ZASt untergebracht und von dort in die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Einrichtung von zusätzlichen Außenstellen der ZASt soll dazu beitragen, der gesetzlichen Aufnahmeverpflichtung nachzukommen und den Aufnahmekommunen mehr Zeit für die Beschaffung und Vorbereitung von Unterkünften zu geben.

Bereits vor der Anmietung des SKY-Hotelkomplexes hat das Land die Kapazitäten der ZASt erheblich erweitert und weitere temporäre Plätze in der Erstaufnahme geschaffen. Zukünftig plant das Land auch die Teilinbetriebnahme der Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) in Stendal mit 500 bis 600 Bettenplätzen im zweiten Quartal des kommenden Jahres, während die vollständige Fertigstellung voraussichtlich im vierten Quartal 2025 erfolgen wird.

Trotz dieser Bemühungen bleibt die Planung für die Zukunft herausfordernd, da der Bund seit August 2015 keine verlässlichen Zugangsprognosen bereitstellt. Das Ministerium für Inneres und Sport hat diese Problematik bereits mehrfach kritisiert, und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben den Bund im Oktober 2023 aufgefordert, seiner Pflicht zur monatlichen Mitteilung von Zugangsdaten und dem voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen nachzukommen (§ 44 Abs. 2 des Asylgesetzes).

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