Sieben Jahre Jugendstrafe: Verurteilung wegen Toschlags

9. August 2018 | Soziales | Ein Kommentar

Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Halle (Jugendstrafkammer) hat am heutigen Tag einen im Januar 2000 geborenen Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von Jahren verurteilt. Die Kammer hat es nach fünftägiger Verhandlungsdauer als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 21.12.2017 einen syrischen Landsmann in dessen Wohnung in der Julius-Kühn-Straße in Halle mit einem Messer getötet hat (4 KLs 5/18, vgl. PM vom 03.07.2018).
Da der Angeklagte zur Tatzeit noch Jugendlicher war, fand das Verfahren nicht-öffentlich statt. Nähere Einzelheiten zur Einlassung des Angeklagten und zum Ergebnis der Beweisaufnahme und Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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