Mehr Freiheit für Geimpfte: Grimm-Benne will nächste Woche 2G – Regel einführen
11. September 2021 | Soziales | 8 Kommentare
Sozialministerin Grimm-Benne will 2G-Regel in Sachsen-Anhalt einführen
Die 2G-Regel soll ab nächster Woche auch in Sachsen-Anhalt möglich sein. Sie gestattet Veranstaltern, auf nahezu alle Corona-Regeln verzichten zu können, wenn sie nur noch nachweislich Geimpfte oder Genesene einlassen. Das hat Sozialministerin Petra Grimm-Benne heute laut Medienberichten angekündigt. Das Ziel ist unter anderem, die Impfbereitschaft in Sachsen-Anhalt zu erhöhen.
Ziel: Impfbereitschaft erhöhen
Mit der 2G-Regel soll die Impfbereitschaft der Menschen erhöht werden. Aber auch weiteres Ungemach müssen sich Ungeimpfte wohl bald einstellen müssen: Am Freitag hatte Grimm-Benne gefordert, dass auch Lohnfortzahlungen im Fall einer Corona-Quarantäne auf den Prüfstand gehören. Jeder habe schließlich die Möglichkeit, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Ausnahmen seien nur für Personen möglich, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
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Geimpfte hatte ich zu erwähnen vergessen.
Hätte nie gedacht, dass ich diese Spalterei noch erleben muss. Um mich herum sehe ich nur noch Tote oder auf der Intensivstation liegende Menschen. Oder eben „bekloppte“.
Ist schon mal jemandem die Idee gekommen, dass Chirurgen den vorgeschriebenen Gebrauch von OP-Masken und Handdesinfektionsmitteln (giftige Chemie!) als Eingriff in ihre Grundrechte empfinden könnten?
Wer möchte gerne von einem
querdenkendenfreiheitsliebenden Ärzteteam operiert werden? Freiwillige vor !Für unsere Grundrechtsexpertin, der Einschränkung der Grundrechte sind enge Grenzen gesetzt, die SPD fliegt nicht usonst vor Verfassungsgerichten regelmäßig auf die… Butterseite!
Der Druck muss erhöht werden. In einer Pandemie müssen andere Regeln gelten. Ich bin nicht länger gewillt wegen ein paar Bekloppter (Gauck) Einschränkungen hinzunehmen.
Korrekt. Das Wort ist ja wie viele Wörter in der deutschen Sprache „verbrannt“. Die Sprache kann nichts dafür, aber die Gesinnung, welche sofort dahinter vermutet wird.
Zumindest darf keine Regel diskriminieren, weder weiterhin Einschränkungen für Geimpfte, weil es einen erheblichen Teil Nichtgeimpwillige gibt, aber auch Menschen, welche aus verschiedenen Gründen nicht geimpft werden können. Ein schmaler Grad.
Für viele unter 30 Lenze, gibt es eigentlich keinen Zusammenhang mehr. Trotzdem spricht nichts dagegen es auszulassen!
Dazu muss man nicht die Verfassung ändern und auch nicht NS-Begriffe wie „Volksgesundheit“ wieder einführen. Das individuelle Recht auf Leben und Gesundheit reicht auch.
Grundsätzlich zu begrüßen, aber der Zusammenhang Impfen und Grundrechte besteht so nicht! Dann sollte man das GG dahingehend auch anpassen, dass man Volksgesundheit und Einschränkungen verfassungsgemäß in Zusammenhang bringt.
Ausgrenzungen gab es das letzte Mal bei Leprakranken und der Pest.