Wiegand muss sich wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht verantworten
30. Januar 2024 | Politik | 24 KommentareDer suspendierte Oberbürgermeister von Halle, Bernd Wiegand, muss sich vor Gericht verantworten, da er wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt wurde. Ihm wird uneidliche Falschaussage vorgeworfen im Zusammenhang mit einem Zivilprozess am Landgericht Halle. Er soll wahrheitswidrig ausgesagt haben, dass er mit dem Geschäftsführer der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis (EVG) vereinbart habe, dass eine beurlaubte Angestellte weiter beschäftigt werde. Die Anklage lautet darauf, dass Wiegand falsche Angaben gemacht hat und somit eine uneidliche Falschaussage begangen hat. Das Landgericht Halle lehnte jedoch ein Hauptverfahren gegen ihn und seine frühere Büroleiterin wegen des Ausspähens von Daten ab. Die Anklage bezieht sich auf den Vorwurf, dass Wiegand im Jahr 2017 einer beurlaubten Angestellten Zugang zum Datennetzwerk der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis (EVG) verschafft haben soll. Das Gericht konnte jedoch nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen, dass Wiegand an der Beschaffung des Datenzugangs beteiligt war oder später davon erfuhr und nichts unternahm. Wiegand wurde im April 2021 vom Stadtrat suspendiert, insbesondere wegen Manipulationen bei der Reihenfolge von Corona-Impfungen. (Quelle: Mitteldeutsche Zeitung).
Das Landgericht teilt dazu weitere Details mit:
Mit Beschluss vom 29.01.2024 hat die zuständige Strafkammer des Landgerichts Halle die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle vom 15.06.2022 gegen den beurlaubten Oberbürgermeister der Stadt Halle Dr. W. insoweit zugelassen, als dem Angeschuldigten uneidliche Falschaussage zur Last gelegt wird. Soweit ihm und seiner damaligen Büroleiterin ein gemeinschaftliches Vorbereiten des Ausspähens von Daten zur Last gelegt wird, hat die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.
Mit der Anklageschrift wird den Angeschuldigten Dr. W. und seiner Büroleiterin zur Last gelegt, im Jahre 2017 einer Angestellten der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH (im Folgenden: EVG mbH) durch Verschaffen eines Passwortes Zugang zu dem Datennetzwerk der EVG mbH ermöglicht zu haben.
Die Angestellte war zuvor vom Geschäftsführer der EVG mbH mit sofortiger Wirkung beurlaubt worden, weil die Kündigung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt war. Der Geschäftsführer hatte sich Büroschlüssel und Dienstlaptop aushändigen lassen. Nachdem
zwischen dem Angeschuldigten Dr. W und dem Geschäftsführer der EVG mbH kein Einvernehmen über eine Weiterbeschäftigung der Angestellten erzielt werden konnte, sollen die Angeschuldigten übereingekommen sein, der Angestellten ein Büro in den Räumen der
Stadtverwaltung zur Verfügung zu stellen, damit sie von dort auch weiter Zugriff auf das Datennetzwerk der EVG mbH habe. Die Angeschuldigte soll daraufhin den Umzug der Computertechnik und die Vergabe eines neuen Passwortes veranlasst haben.
Nach Auffassung der Strafkammer war wegen dieses Tatvorwurfs die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Zum einen werde bei den gegebenen Beweismöglichkeiten eine Beteiligung des Angeschuldigten Dr. W. an dem in der Anklageschrift geschilderten
Sachverhalt nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen sein. Es sei nämlich nicht zu erwarten, dass eine Beteiligung des Dr. W. an dem Kernvorwurf, nämlich der Verschaffung des (neuen) Passworts (§ 202c Abs. 1 Nr. 1 StGB) bewiesen werden könne.
Ebenso wenig gebe es Anhaltspunkte dafür, dass der Angeschuldigte später von der Neuvergabe des Passworts erfahren und daraufhin nichts veranlasst habe.
Zum anderen sei den Angeschuldigten voraussichtlich nicht nachzuweisen, dass ihnen bewusst war oder sie es zumindest billigend in Kauf genommen hätten, dass die beurlaubte Angestellte der EVG mbH unter Verwendung des neuen Passwortes vorsätzlich eine Straftat im Sinne des § 202a StGB (Ausspähen von Daten) begehen würde, was aber Voraussetzung für eine Verurteilung der Angeschuldigten ist. Vielmehr sei die Angestellte davon ausgegangen, dass sie weiterhin befugt sei, unter Verwendung des neuen Passwortes auf die Daten der EVG mbH zuzugreifen.
Soweit dem Angeschuldigten Dr. W. dagegen uneidliche Falschaussage zu Last gelegt wurde, hat die Kammer das Hauptverfahren eröffnet. Gegenstand dieses Tatvorwurfs ist eine Zeugenaussage des Angeschuldigten in einem Zivilprozess am Landgericht Halle, in
dem der Geschäftsführer der EVG mbH gegen seine zwischenzeitlich ausgesprochene Abberufung als Geschäftsführer vorging. In diesem Verfahren wurde der Angeschuldigte Dr. W. im Oktober 2020 als Zeuge vernommen und soll dabei wahrheitswidrig ausgesagt
haben, im April 2019 habe er mit dem Geschäftsführer der EVG mbH vereinbart, dass die beurlaubte Angestellte weiter beschäftigt werde und mit der Bürotechnik der EVG mbH in ein städtisches Büro umziehe.
Soweit die Strafkammer die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat, steht der Staatsanwaltschaft Halle hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, über die dann das Oberlandesgericht Naumburg zu entscheiden hat. Aus diesem Grunde sind derzeit noch keine Termine anberaumt.
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Es ist ganz simpel:
Wer ein mal lügt,
dem glaubt man nicht,
und wenn er auch die Wahrheit spricht.
„Die Verfahrensseinstellung droht“
Wenn Top-Juristen wie Du das sagen ….
Die Vorwürfe werden immer lächelicher.Die Verfahrensseinstellung droht.
Der Zufallsgenerator hat ihm den Status „einzigartig“ beschert.
So? Was denn ?
Wiegand leistete immerhin etwas, da ist es mir lieber der trägt dabei sein Ego nach außen als einen phlegmatischen Vertreter der nicht nur in Sachen Außendarstellung überhaupt nicht auffällt.
Nix Idee findet Egbert Geier doof und schrieb: „Der Herr Geier zieht seine Kreise ja ziemlich unauffällig vor allem was die wahrnehmbare Leistung angeht“
Das unterscheidet ihn halt fundamental von Wiegand. Der gackerte ständig, während er seine Windeier legte.
„Rabbäh, die Welt ist so ungerecht und kompliziert….“
Langer Tag auf Arbeit?
Aber wir werden sehen was dabei herum kommt. Zweifelhaft ob es mehr wird als bei den ganzen anderen Luftnummern.
Ich bin mal gespannt ob die Nummer noch zum ganz großen Eigentor wird. Der Herr Geier zieht seine Kreise ja ziemlich unauffällig vor allem was die wahrnehmbare Leistung angeht. Da darf man auf 2026 gespannt sein, auch ohne den unwahrscheinlichen Fall, dass die Altersgrenze nach oben verschoben wird.
„Und rechtlich gilt er auch bei dem Fall mit der ggf. Falschaussage unter Eid als unschuldig, wenn Du schon klugscheißen willst.“
Klugscheißmodus on: Wiegand stand nicht unter Eid. Aber es gibt eine Anklage wegen uneidlicher Falschaussage. Jetzt wird Dir bestimmt ganz schwummerig, oder?
Rabbäh, die Welt ist so ungerecht und kompliziert….
Ach hei-wu, vermische doch nicht alles. Es ging um den Stadtrat, dort steht man eher selten unter Eid. Wobei ernsthafte Konsequenzen bei Inkompetenz und Falschaussagen für sämtliche Politiker wäre doch mal was. Vielleicht mit Pranger und alten Tomaten, das kurbelt die Wirtschaft (Vom Bauern bis zum Schreiner) an und stärkt sehr schnell das Vertrauen in die Politik. Der Umrechnungsfaktor von Lüge oder entstandenen Schaden zur Anzahl an Tomaten kann ja erstmal grob geschätzt werden und dann justiert werden. Aber bevor jemand weint, das mit dem Pranger ist natürlich ein Scherz. Mit einem Rechtsstaat kompatible Konsequenzen wären aber durchaus wünschenswert. Es ist halt schwer zu vermitteln, dass hart arbeitende Menschen durchaus die Konsequenzen ihres handelns tragen müssen aber in der Politik wirklich eine Menge toleriert wird, sofern das Standing und Parteibuch stimmt.
Und rechtlich gilt er auch bei dem Fall mit der ggf. Falschaussage unter Eid als unschuldig, wenn Du schon klugscheißen willst.
Nix idee schrieb:
„Also wenn vermeintliche Lügen/falsche Aussagen ein Kriterium wären, wäre es wohl etwas einsam im Stadtrat. Die Maßstäbe sind halt sehr unterschiedlich.“
In der Tat sind die Maßstäbe sehr unterschiedlich. Finde doch selbst heraus, warum das so ist:
§153 StGB:
Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Na, klickert es?
vernebelt die Sinne und schützt vor jeglicher Selbstreflexion. Da wird sich an jeden Strohhalm geklammert.
Also wenn vermeintliche Lügen/falsche Aussagen ein Kriterium wären, wäre es wohl etwas einsam im Stadtrat. Die Maßstäbe sind halt sehr unterschiedlich.
Vieles war ja vorher schon durchschaubar, wenn auch Impfdrängler den OB wegen Impfdrängelei rauswerfen wollten, dann haut eben einiges nicht hin. Aber wie man auch hier sieht, der Hass auf den OB(bei nicht wenigen vermutlich auf Kompetenz)
Beriechtigunk meines vorigen Beitrags:
bereue, bereue, bereue
dass, dass, dass nach dem Komma
Heft, Heft, Heft
Alles im 5. Satz von hinten !
Kurze oder lange Reue Elfriedes
„Der Wahn ist kurz, die Reue lang“ dozierte Schiller.
wie wahr.
Ach mein lieber, lieber Onkel Bernd, ich bin tief, tief traurig, wird er noch den ganzen Verwicklungen, Verflechtungen, den Verwirrungen seiner Handlungen und seinen Visionen und deren möglichen Ineinandergreifen der jeweiligen Erfolge und Weiterungen folgen können?
Kann er noch alles auseinanderhalten Gegenwart/ Vergangenheit/ Zukunftvorstellung Halle?
Wie sieht es in seinem Kopf aus, herrscht dort noch einige Ordnung in den einzelnen Fächern der Kommode( bildlich gesprochen)? Welches Fach muss er öffnen, um Antwort zu geben aus dem Gedächtnis?
Er darf doch nicht mehr in seine suspendierte Dienststelle. (Elle, quatsch, ER ist siuspendiert, die Dienststelle doch nicht!!) Ja, also nicht mehr an die Akten. Also muss das Gedächtnis her und da gibt es verschiedene davon. Und wie die alle funktionieren, das
ist bei Menschen durchaus verschieden. (Verschieden,
der Mensch ist verschieden-also tot, nee, anddres Wort lässt weniger Zweifel zu). Nehmen wir besser dafür
v e r s c h i e d e n t l l i c h.
Da gibt es das Kurzzeitgedächtnis, das Langzeitgedächtnis, das semantische Gedächtnis, das Arbeitsgedächtnis und die Untergedächtnisse alle! Psych- und Physiologen ( geht ja, nach Hei-Wu) beschäftigen sich mit der Gedächtnisforschung.
Man findet zwischen allem, was Onkel Berrnd betrifft, als normalbürgerlicher Hallenser, Hollore, Hallunke kaum mehr durch und muss unwillkürlich an die Handwerkskunst des Filzens denken…Aufwendig!!!
Eines meiner Gedächtnisse funktioniert noch. Ich weiß aber jetzt nicht, welches- lang oder kurz? 3 Jahre? Is ja auch egal..Jedenfalls versicherte ich vor 3 Jahren meinem/ unserm Onkel Bernd, geschlossen hinter ihm zu stehen und er solle ja nicht zurücktreten, weil er mich sonst verletzen würde (auf meine neuen Schuhe treten..). War das falsch? Onkel Bernd trat und trittt nicht zurück. Und ich gab den Rat.
Aber hinterher ist man immer schlauer.
Heute beereue ich das heftig, das er das heft nicht zurück gab. Vielleicht wäre er zurückgetreten, hätte ich nicht gemahnt. Was wäre ihm nicht alles erspart geblieben!! Ich will und kann es nicht aufzählen.Und wie ist unserer Stadt durch das ewige Gezerge und das ungelöste Problem geschadet worden. Allein der Arbeitsaufwand der Juristen, wobei diese in der Zeit ihre Aktenberge hätten schmelzen lassen können.
🙂 🙂 🙂
Aber auch ihnen droht das Mindeststrafmaß von drei Monaten.
Der Islam kennt das Verbot der Lüge, das Christentum kennt das Verbot der Lüge, nur die Ungläubigen in der Politik scheren sich einen Dreck darum.
Wozu die Aufregung?
Er hat für jeden hörbar den Stadtrat belogen.
Richter entscheiden, ob er auch vor Gericht gelogen hat.
Etwas mehr oder weniger, Lügner bleibt Lügner.
Er hat zwar kein „Parteibuch“, aber seinen von ihm und für ihn gegründeten, absolut hörigen Hauptsache-Wiegand-Verein.
Es geht aber um das entfernen des OB aus dem Amt. Das Disziplinarverfahren vom Landesverwaltungsamt wurde im März, als die erneuten Niederlagen absehbar waren, um eben diesen Vorwurf erweitert. Dazu noch das angebliche Nutzen öffentlicher Ressourcen für private Zwecke.
3 Jahre geht diese Posse schon. Und nicht erst seit Scholz wissen wir, dass man mit deutlich schlimmeren nichts zu befürchten hat. Aber ohne Parteibuch bleibt es schwierig, da verschwinden auch keine Laptops…
„Erst im März 2023 kam dann dieser Vorwurf dazu.“
Das haut jetzt nicht hin. In der hier veröffentlichten PM des Landgerichts steht, dass die Anklage wegen (u. a.) des Tatvorwurfs der Falschaussage unter dem 15.06.2022 (sic) datiert ist. D.h. dieser Vorwurf ist zwangsläufig noch älter. Und ob er nachweislich richtig oder falsch ist, werden wir erst nach der Hauptverhandlung und der Rechtskraft eines eventuellen Urteils erfahren.
Was kann man an ursprünglich nicht verstehen? Hier wurde ein demokratisch gewählter OB mit nachweislich falschen Vorwürfen aus dem Amt entfernt. Erst im März 2023 kam dann dieser Vorwurf dazu. Hoffentlich ermitteln unsere Vorzeigedemokraten vor allem hier mal gründlich.
Aber das ganze Theater wird das Vertrauen der Wähler sicher nicht gerade verbessern…
Hä, die Falschaussage vorm Gericht ist schon Bestandteil der Anklage, sonst wäre sie nicht zugelassen. Was heißt hier „ursprünglich“?
Mensch, schon wieder nichts von den ursprünglichen Vorwürfen übrig.