Striegel: HWG verzichtete bewusst auf Auskunftsklage
7. Dezember 2018 | Politik | 12 KommentareWie der grüne Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel gestern bekannt gab, wurde in in Sachen Hasi gestern im Innenausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt bekannt, dass die HWG bewusst auf eine Auskunftsklage gegenüber dem Capuze verzichtete. Striegel weiter: Auch wurde klar, dass Untervermietung durch Vertragssituation nicht auszuschließen war. Das heißt auch, dass das Wohnungsunternehmen sehenden Auges in die gescheiterte Räumung gelaufen ist. Auch wurde klar, dass Untervermietung durch Vertragssituation nicht auszuschließen war. Das heißt auch, dass das Wohnungsunternehmen sehenden Auges in die gescheiterte Räumung gelaufen ist. Striegel zieht folgendes Fazit: Die HWG hat unter Beauftragung einer Gerichtsvollzieherin die offensichtlich rechtswidrig handeln wollte, versucht einen Räumung auf dem Rücken der Polizei zu vollziehen. Hohe Zeit, endlich eine politische Lösung für Freiräume in Halle zu finden.
Wir wissen nicht, ob Herr Striegel vor Ort war, aber die Räumung war nicht nur auf Rücken der Polizei, sondern durch die ganztägige Sperrung der Mansfelder Straße inkl. teilweise des Straßenbahnverkehrs auch auf Rücken der Halleschen Bevölkerung. Das hat die HWG bewußt, wie jetzt bekannt wurde, in Kauf genommen.
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@Porbitzer: Striegel gibt hier die Erkenntnisse des Innenausschusses wieder. Alles Politclowns?
Außerdem in Zukunft die Beleidigungen unterlassen.
Okay Hei-Wu, die Anwälte haben die Vollstreckung für die HWG beantragt. Die Gerichtsvollzieherin macht mit. Aber darf sie alles? Nein. Wo ist hier konkret die Grenze überschritten?. Der Hasi-Anwalt hat dies der Polizei erläutert. Sie hat es zumindest sofort verstanden.
Das der grüne Politclown bewusst Tatsachen ignoriert, ist nichts Neues. Wenn keine Anhaltspunkte für etwaige Untervermietungen bestehen, besteht auch kein Grund für eine Auskunftsklage.
Hier ein Zitat aus der MZ vom 22.11.2018: „„Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung im August 2018 gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verein Capuze Untermietverträge abgeschlossen hat. Eine vorsorgliche Auskunftsklage, um zu erfahren, ob sich weitere Nutzer in dem Objekt befinden, sieht das Gesetz nicht vor und wäre zum damaligen Zeitpunkt also unzulässig gewesen“, heißt es in einer am Donnerstagabend verbreiteten Stellungnahme.“
Das Problem trifft nicht die Gerichtsvollzieherin oder die Polizei, sondern, (wenn die Darstellung von Striegel zutrifft,) die Rechtsanwälte der HWG.
„vollstreckungbar“ = „vollstreckbar“
@peterkotte
Ist das im Straftrecht nicht immer so?
Wir haben es hier mit einer Rechtsauffassung zu tun, mehr nicht.
Mich würde mal interessieren, ab wann sich ein Gerichtsvollzieher strafbar macht, wenn er sehenden Auges etwas vollstrecken will, was nicht vollstreckungbar ist.
Da möchte ich nicht in der Haut der Rechtsanwälte stecken, die das verbockt haben.
Bin dafür, die HWG gibt allen einen Glühwein aus und der Vorstand bringt ihn persönlich vorbei.
Recht haste zwar, Elfriedchen, awwer sowas macht mich wiedend
Ach, Wölfchen, wieviele Menschen mit leitenden Stellungen in Deutschland so etwas beträfe…..
Wir müssten neue Gefängnisse bauen…. Und bräuchten mehr Richter….
Wenn das wirklich so ist, wie Sebastian Striegel sagt, dann gehören die schuldigen Angestelltenin jedem Fall vor Gericht und bis zur Klärung der Angelegenheit vom Dienst suspendiert.