Sachsen-Anhalt zahlt pro Kopf am meisten Steuergelder an die Kirchen- die LINKE will das beenden

2. August 2019 | Politik | 8 Kommentare

Am 11. August 1919 trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatskirchenleistungen ist jedoch nach 100 Jahren noch immer nicht umgesetzt. Das sei ein unhaltbarer Zustand, findet die LINKE Landtagsfraktion und wird im August einen Antrag in den Landtag einbringen. Er sieht vor, dass  zunächst eine Kommission zur Ablösung der Staatskirchenleistungen eingesetzt wird.  Daran beteiligt werden sollen die Kirchen, der Landtag und die Landesregierung. Diese Kommission soll die Staatskirchenleistungen evaluieren und einen Vorschlag zur Ablösung erarbeiten.

Unter Staatsleistungen versteht man im deutschen Staatskirchenrecht (Religionsverfassungsrecht) alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden und auf Dauer angelegten Leistungsverpflichtungen der Länder an die Glaubensgemeinschaften, die auf Grund historischer Gegebenheiten entstanden und bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 bereits bestanden.

Die Staatsleistungen entstanden infolge der Säkularisationen von Kircheneigentum durch den  Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Mit der Säkularisation der Vermögenswerte übernahmen die neuen weltlichen Regenten als Rechtsnachfolger auch die lebenslänglichen Unterhaltsverpflichtungen für die vorherigen geistlichen Regenten und die Baulasten für kirchliche Gebäude. Einige deutsche Länder verpflichteten sich als Ausgleich zu jährlichen Entschädigungszahlungen an Religionsgesellschaften (positive Staatsleistungen) und/oder Steuer- und Gebührenbefreiungen für Religionsgesellschaften (negative Staatsleistungen). Seit 1919 besteht der Verfassungsauftrag zur endgültigen Beendigung der Staatsleistungen durch einmalige Ablösung.  Die existierenden Regelungen bewirken, dass in Sachsen-Anhalt die höchsten pro-Kopf-Zahlungen aus den Kirchenstaatsverträgen im gesamten Bundesgebiet geleistet werden.

Nach Auffassung der Fraktion die LINKE  ist die Trennung von Kirche und Staat ein wichtiges Prinzip, aus dem sich der inzwischen einhundertjährige Auftrag der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes zur Ablösung der Kirchenstaatsleistungen ableitet.  Nach Ansicht der Antragsteller kommen die Staatskirchenleistungen das Land Sachsen-Anhalt immer teurer zu stehen, etwa durch die Kopplung der Kirchenleute an die Gehaltsentwicklung an die Entlohnung von Bundesbeamten im höheren Dienst. Seit Abschluss der Kirchenverträge habe sich der Haushaltsanteil für die Staatskirchenleistungen fast verdoppelt.

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