Rechtsextreme Erzieherin? Halle gegen Rechts erhebt schwere Vorwürfe gegen Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser
16. Februar 2022 | Politik | 23 Kommentare
Im Fall der mutmaßlich rechtsextremen und gewaltbereiten Erzieherin Caroline K. erheben Eltern der Kita Rainstraße der Volkssolidarität neue Vorwürfe gegen den Träger ihrer Kita. Nachdem Caroline K. im Januar in der Kita Rainstraße eingesetzt wurde, hatten sich die Eltern mit einem Forderungskatalog an die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e.V. gewandt – doch die verweigert den Dialog. Inzwischen fordert auch der Paritätische Wohlfahrtsverband (Gesamtverband) die Entlassung der Erzieherin.
Bereits seit Ende 2020 kritisieren Eltern verschiedener Kitas der Volkssolidarität in Halle (Saale) den Einsatz der Caroline K. als Erzieherin, nachdem 2020 ein Video öffentlich geworden war, in dem zu sehen ist, wie Caroline K. in Leipzig bei einer „Querdenken“-Versammlung auf einen Fotografen einschlägt, war sie zunächst beurlaubt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage erhoben, ein weiteres Video zeigt Caroline K. bei einem Angriff
in Leipzig im November 2021, die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) ermittelt gegen sie wegen eines Angriffs auf ein Impfteam in Querfurt.
Regelmäßig nimmt Caroline K. an extrem rechten Versammlungen teil. Seit Januar wird sie von der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser wieder als Erzieherin in verschiedenen Kitas in Halle (Saale) eingesetzt. Zuletzt forderte auch der Paritätische Wohlfahrtsverband Deutschland ihre Entlassung, siehe Bericht von Deutschlandfunk Kultur
Eltern der Kita Rainstraße hatten sich mit einem Schreiben und einem Forderungskatalog an den Geschäftsführer der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e.V., Dirk Jürgens, gewandt und mit Frist 15. Februar 2022 u.a. ein Gespräch mit ihm eingefordert (den Forderungskatalog finden Sie im Anhang). Darüber hinaus forderten die Eltern mehrere Stellungnahmen ein, Fachberatung und die Erarbeitung eines Leitbilds. Dirk Jürgens hat bis zum Ablauf der Frist nicht auf das Schreiben der Eltern reagiert. Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage unterstützt die Forderungen der Eltern vollumfänglich., wie der Verein in einer heuitigen Stellungnahme erklärt. „Dass die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser dem Dialog mit den Eltern verweigert, ist ein erschreckendes Zeichen, das daran zweifeln lässt, ob der Geschäftsführer sich überhaupt für das Wohl der Kinder in der Einrichtung und das Verhältnis zu den Eltern interessiert“, sagt
Valentin Hacken, Sprecher von Halle gegen Rechts. „Der Fall Caroline K. ist inzwischen auch ein Fall Dirk Jürgens. Der Vorstand der Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e.V. muss sich fragen lassen, ob er die richtige Person mit der Führung seiner Geschäfte beauftragt hat.“, so Hacken. „Wir erwarten, dass der Dialog mit den Eltern aufgenommen wird und auf die inhaltlichen Forderungen eingegangen wird.“
(Quelle: PM Halle gegen Rechts)
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Die Leitung der Kita und die Kollegen müssten am besten wissen, ob die Dame Arbeit und Privatleben trennen kann. Können sich viele sendungsbewusste Gutmenschen offensichtlich nicht vorstellen.
Erst mal die Ministerin, die Gefährdung des Straßenverkehrs als legitimen Ungehorsam verharmlost, aus dem Dienst entfernen und die Lehrer, die die Kids zur verantwortungslosen Dämlichkeit erziehen, gleich mit.
Bei Deinem Arbeitszeugnis… ja, kann sein, dass Du dich damit beschäftigen musstest.
Das Thema „Arbeitsrecht“ gehörte auch zu dem, was ich zusätzlich zu meiner Arbeit gemacht habe.
Mir sind alle unsympathisch, die politisch motiviert schwafeln, obwohl sie es besser wissen.
Oh, die vorherigen MINT-Experten schreiben jetzt zum Thema Arbeitsrecht. Meine Hochachtung, Ihr Herren!
„Die private Gesinnung hat den Arbeitgeber aber dann zu interessieren, wenn es um die Fürsorge und Erziehung von Kindern geht.“
Dann wird es aber eng, man darf die Kinder ja mittlerweile nicht nur indoktrinieren, sondern auch auf zweifelhafte Demos schleppen. Wenn die Dame ihre Gruppe mit zu ihrem Freund schleppt und schwarze Sonnen malen lässt, dann können wir drüber reden.
@heiwu, Führungszeugnis? Das muss ggf. im Zusammenhang mit einer Einstellung, die davon abhängt, vorgelegt werden, aber nicht danach.
Für die, die sich noch nie mit Arbeitsrecht beschäftigt haben und auch keinen in der Verwandtschaft haben, den sie mal fragen können:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Verhaltensbedingt.html
Schulze schrieb: „Zumindest ist es schon mal unternehmensschädigendes, mithin illoyales Verhalten, Rufschädigung, mangelnde charakterliche Eignung“
Schlimm finde ich auch, dass das auf andere „Volkssolidaritäten“, die im Stadtgebiet aktiv sind, abfärbt. Hier rächt sich wohl auch, dass nach der Wende viel private Vereine sich „Volkssolidarität“ nennen konnten.
Ich merke schon, der Rechtstaat ist eine hohes Gut. Auch im Hinblick darauf, dass sich manche DDR-Zustände wünschen.
Zumindest ist es schon mal unternehmensschädigendes, mithin illoyales Verhalten, Rufschädigung, mangelnde charakterliche Eignung, Und das könnte der werte Herr J. absolut ahnden. Weiterhin könnte er sich auch mit den betreffenden Eltern ins Benimm setzen. Das alles ist nicht gegen eine arbeitsgesetzliche Regelung. Abmahnung, Versetzung, Beurlaubung ist solches Verhalten allemal wert, wenn nicht sogar eine ordentliche Kündigung.
Die private Gesinnung hat den Arbeitgeber aber dann zu interessieren, wenn es um die Fürsorge und Erziehung von Kindern geht. Hier geht es um das hohe Gut des Vertrauens, das Eltern einer entsprechende Einrichtung entgegen bringen. Da das Arbeitsrecht dieser sensiblen Gemengelage kaum gerecht werden kann, gibt es so etwas wie Verhaltenskodex oder ähnliche Verabredungen. An die wird sich hier nicht gehalten. Daher haben übergeordnete Verbände bereits ihr Unverständnis über die Beschäftigung geäußert. Ansonsten könnte man jegliche Verabredungen über Moral und Ethik gleich vergessen. Das Problem mit dieser Erzieherin hat rein gar nichts mit „Gesinnungs-Säuberung“ zu tun. Welche krude Einordnung. Es geht doch nicht darum ob sie Bayern oder Dortmund Fan ist, sondern es geht um Rechtsradikalität und Gewalt. Entweder es fehlt Herrn Jürgens an Mut oder er will nicht. So wie er mit den Eltern kommuniziert, ist Letzteres zu vermuten. Sie erleben eine seltsame Salamitaktik seinerseits und empfinden den Dialog nicht als lösungsorientiert. Offensichtlich hat er mehr Verständnis für das Verhalten seiner Erzieherin als für die Sorgen der Eltern. Fragt sich, ob Herr Jürgens der richtige Mann am richtigen Platz ist ? Diese Frage sollte sich auch sein Kontrollgremium einmal stellen.
Und nochmal: Wer bitte möchte sein Kind von solch einer Erzieherin betreut wissen? Sollte ihr weiterer Lebensweg eine Einsicht in ihre gefährliche Orientierung zeigen, kann gerne neu nachgedacht werden. So tolerant ist unsere Gesellschaft.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es doch aberwitzig, dass wir in Deutschland nach mehreren menschenverachtenden, todbringenden, rechtsradikalen Gewaltausbrüchen meinen, dass so jemand Kinder betreuen, umsorgen und erziehen darf.
Halle macht sich komplett lächerlich, wenn wir für die betroffenen Familien keine Lösung finden.
Detlef Wend
Porbitzer schrieb:
„In der Freizeit können sie bei Verfehlungen nur bedingt arbeitsrechtlich belangt werden“
Dem ist keinesfalls so. Schon bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zum Erzieher wird ein Führungszeugnis verlangt. Ist bei allen Trägern so .
Im Übrigen lebt der Träger zu 99% von staatlichen Zuwendungen. Da sollte man ein Mindestmaß an Demokratietreue erwarten dürfen.
Und zum Fehler finden, viel ungeeignetere Menschen, Stichwort Wirecard, Cum-Ex und Brechmitteleinsatz, schaffen es bis zum Kanzler.
Schwieriges Thema. Zum einen sieht man wie die Cancel Culture umgreift und Gruppen die in etwa so demokratisch und rechtsstaatlich wie ihr Freund sind von Außen ein Thema reintragen. Die Frau an sich bleibt sehr streitbar, ein gutes Gefühl hätte ich nicht, wenn ich ein Kind in der Kita hätte auf der anderen Seite ist die Frage wie sie sich in der Kita gibt. Ansonsten können natürlich Leute viel fordern aber am Ende entscheidet der Arbeitgeber. Ob die Eltern ihr Kind dann lieber Zuhause haben bleibt ihnen überlassen.
Und redhall, dass gilt zwar in der Theorie aber da gibt es noch genug linke, rechte und Ökospinner im ÖD und viel wichtiger, die Dame dürfte m.E. nicht im ÖD sein.
@redhall. Erzieher haben sind in der Regel keine Beamte und dienstlich an die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen gehalten. In der Freizeit können sie bei Verfehlungen nur bedingt arbeitsrechtlich belangt werden. Das ist bei Beamten anders. Sie schwören bei ihrer Ernennung, das Grundgesetz und die Gesetze hier einzuhalten. Dieser Eid gilt auch in deren Freizeit. Zuwiderhandlungen können disziplinarrechtlich belangt werden.
Der Fehler liegt bei dir und deinem Unwissen über Arbeitsrecht. Finde ihn.
Wenn ein Arzt wies katholischen Krankenhauses zum zweiten Mal heiratet, riskiert er den Rausschmiss. Wenn eine Kita-Erzieherin eines,“freien und gemeinnützigen Trägers“ in ihrer Freizeit wildfremde Leute verprügelt und rechtsextremes Gedankengut verbreitet, hält der Chef die schützende Hand über sie…
Finde den Fehler.
Jeder im öffentlichen Dienst muss die Werte des Grundgesetzes vertreten, warum nicht Eva L. ?
Ich glaube, dass die Volkssolidarität alles ausgelotet hat und es so schwierig ist wie @ Mcpoldy sagt.
Man stellt seine Nichteignung nicht erst zwangsläufig mit einer erwiesenen Straftat unter Beweis. Auf dem Video kann der Arbeitgeber ja in Farbe sehen, was seine Mitarbeiterin privat anstellt. Abends auf Leute eindreschen, wenn es denn so ist, und tagsüber Kinder erziehen, ist zumindest eine seltsame Sache. Eine Bank würde ja auch nicht zusehen, wenn einer ihrer Mitarbeiter abends Geldtransporter überfällt. Sie würde den betreffenden mindestens beurlauben.
@sfk, stammt das Video aus einer Kita wo zu sehen ist das sie Kinder schlecht behandelt oder gar misshandelt, wenn ja wäre es für den Arbeitgeber relevant. Ist es ein Video aus Ihrem Privatleben ist es erstmal uninteressant für den Arbeitgeber. Wichtig ist Ihr sauberes Führungszeugnis und Ihr Verhalten am Arbeitsplatz solange das alles in Ordnung ist hat ein Arbeitgeber keine Handhabe und würde vor einem Arbeitsgericht den kürzeren ziehen. Was hier versucht wird ist eine Gesinnungssäuberung und die ist nicht hinnehmbar in keine Richtung. Denn wie gesagt was kommt als nächstes, jetzt gefallen und Rechte nicht, nächstes Jahr Fleischesser, dann die FDP Wähler und irgendwann die Autofahrer. Genau so könnte man übrigens mit Anhängern der Antifa umgehen die unsere Polizei und Ordnungsorgane angreifen oder gar Brandschatzend durch die Innenstadt ziehen, hoffentlich arbeit von denen niemand in einer Kita oder Schule.
Es gibt einen Bildungs- und Erziehungsauftrag in einer Kita. Es gibt ein Video, dass ein Verhalten abbildet, welches allenfalls zur Ausbildung einer Kampftruppe geeignet wäre. Ist sie dann noch ein erzieherisches Vorbild?
Fordern können sie viel, aber solange Arbeitsrechtlich nichts vorliegt kann die VS nichts machen. Die private Gesinnung hat hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren, solange nichts im Führungszeugnis steht. Das ändert sich nach einer rechtskräftigen Verurteilung, nur die muss der Arbeitgeber abwarten. Wenn vorher reagiert wird ist es nur eine Säuberung wegen unliebsamer Gesinnung, nur muss man damit vorsichtig sein, denn was kommt als nächstes, wir wollen keine Fleischfresser, oder Autofahrer. So lange das Führungszeugnis sauber ist kann der Arbeitgeber nichts machen auch solange auf Arbeit nichts vorkommt.