Maßnahmen gegen „Racial Profiling“: Was tun bei Verdacht?

11. Juli 2023 | Politik | 3 Kommentare

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass Personen, die bei polizeilichen Kontrollen den Verdacht haben, Opfer von Racial Profiling geworden zu sein, das Recht haben, eine Bescheinigung zu verlangen. Dieser Schritt ist besonders wichtig für Menschen, die glauben, aufgrund ihrer Hautfarbe oder anderer Merkmale kontrolliert worden zu sein. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Sebastian Striegel hat die Landesregierung bestätigt, dass eine solche Bescheinigung ausgestellt werden kann.

Racial Profiling ist gesetzlich verboten, und laut Angaben der Landesregierung wird es von der Polizei in Sachsen-Anhalt nicht praktiziert. Dennoch gibt es Betroffene, die das Gefühl haben, aufgrund von Diskriminierung kontrolliert worden zu sein. „Betroffene einer polizeilichen Kontrolle können von den kontrollierenden Beamt*innen eine Bescheinigung verlangen. Wir ermutigen mehr Menschen dazu, sich vor Ort eine solche Bescheinigung ausstellen zu lassen“, erklärt Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion.

Gemäß den Gesetzen in Sachsen-Anhalt ist die Polizei verpflichtet, eine Bescheinigung über eine polizeiliche Maßnahme auszustellen, wenn die betroffene Person ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Schutz vor Diskriminierung stellt ein solches berechtigtes Interesse dar. „Mit dieser Bescheinigung müssen die Polizeibeamt*innen den Grund für die Kontrolle angeben. Dadurch werden sie dazu angeregt, ihre Entscheidung kritisch zu reflektieren. Gleichzeitig unterstützt dies die Landesregierung bei der Gewinnung besserer Erkenntnisse über Racial Profiling“, erklärt Striegel. Gemäß dem Gesetz darf die Polizei ihre Entscheidung, eine bestimmte Person zu kontrollieren, grundsätzlich nicht auf Merkmale wie Ethnie, Hautfarbe oder „Rasse“ stützen.

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