Landesverwaltungsamt: Bürgerbegehren zu Scheibe A rechtswidrig

2. August 2017 | Politik | 15 Kommentare

Das Landesverwaltungsamt hat das Bürgerbegehren zur Scheibe A in Halle-Neustadt für rechtswidrig und somit für unzulässig erklärt.  Es seien sowohl formale als auch inhaltliche Fehler gemacht worden. Dies war aus zuverlässiger Quelle zu erfahren.

Darüber hinaus stellt sich nun die Frage, ob die Kosten des Bürgerbegehrens, zum Beispiel Druckkosten in Höhe von über 50.000 €, bereits entstanden sind. Das Problem hierbei ist, dass Stadträte den OB Wiegand bereits im Vorfeld aufgefordert hatten, das LVA nach der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu fragen.

(Red.)

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