Land will Kommunen stärker bei Verwaltungsdigitalisierung unterstützen

2. November 2022 | Politik | 4 Kommentare

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat gestern den Beitritt zur Kommunalen IT-Union „KITU“ beschlossen. „Damit heben wir die Qualität der Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes auf eine ganz neue Stufe“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. Dadurch könnten Land und Kommunen jetzt auf Augenhöhe an einem Strang ziehen und die Verwaltungsdigitalisierung hierzulande deutlich beschleunigt werden.

„Durch diese neue, verbindliche Struktur der Zusammenarbeit können Land und Kommunen auch deutlich wirtschaftlicher miteinander kooperieren.“, so Hüskens. Beispielsweise müssten die einzelnen Vollzugsbehörden auf kommunaler Ebene erforderliche Entwicklungsleistungen nicht mehr aufwendig und zeitraubend ausschreiben, sondern seien nun in der Lage einfach auf bereits Vorhandenes zuzugreifen. Darunter fallen nach den Worten der Ministerin die Bereitstellung und der Betrieb von Basisinfrastruktur genauso, wie der gemeinsame Einkauf von zentraler Software. Zentrale Servicekomponenten, wie zum Beispiel die Bürgerauskunft „115plus“, werden künftig gemeinsam angeboten und weiterentwickelt.

„Ganz unabhängig davon, ob oder wann die im Jahr 2017 festgelegte Umsetzungsfrist für das OZG ausläuft, sollte doch allen Beteiligten bewusst sein, dass es sich bei der Digitalisierung der Verwaltung um eine Daueraufgabe handelt, der wir uns gemeinsam stellen müssen, um sie erfolgreich und nachhaltig bewältigen zu können.“, betonte die Ministerin abschließend.

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende dieses Jahres ihre 575 Verwaltungsleistungsbündel – dahinter verbergen sich mehr als 6.000 einzelne Verwaltungsleistungen – über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

115 Leistungsbündel unterliegen der alleinigen Zuständigkeit des Bundes (Rechtssetzung + Vollzug) und werden daher auch direkt durch den Bund digitalisiert. Die übrigen Verwaltungsleistungen werden im sogenannten Digitalisierungsprogramm Föderal bearbeitet und sind insgesamt 14 Themenfeldern zugeordnet. Die Federführung für die Umsetzung der zugeordneten Verwaltungsleistungen wird in der Regel durch ein Bundesressort und ein Bundesland gemeinsam übernommen. Die Themenfeldleistungen wurden priorisiert und werden in verschiedene Nachnutzungskategorien unterteilt.

Durch das Corona-Konjunkturpaket des Bundes wird die Digitalisierung der Verwaltung bundesweit flächendeckend beschleunigt und intensiviert vorangetrieben. Hierbei haben sich die Länder verpflichtet, die aus diesen Mitteln finanzierten Digitalisierungsprojekte ausschließlich nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA-Prinzip) umzusetzen. Digitale Lösungen werden demnach einmalig in einem federführenden Land entwickelt und anschließend den anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt. Damit werden Kosten, Zeit und Ressourcen gespart, da nicht jede Lösung in den rund 11.000 Kommunen Deutschlands einzeln entwickelt werden muss.

Durch das MID wird in Zusammenarbeit mit den Fachressorts eine Nachnutzungsübersicht gepflegt, aus der der Umsetzungsstand der Digitalisierungsprojekte aus den einzelnen Themenfeldern in Sachsen-Anhalt ersichtlich ist.

Die ursprünglich mit dem OZG gesetzten Ziele werden nach übereinstimmender Einschätzung von Bund und Ländern bis Fristende nicht mehr vollständig erreicht werden können. Aus diesem Grund hat der IT-Planungsrat auf einer Sondersitzung im Mai beschlossen, dass Verwaltungsleistungen mit stärker ausgeprägter Relevanz für Bürger und Unternehmen noch in 2022 priorisiert entwickelt und bereitgestellt werden (sog. OZG-Booster). Damit soll ein sichtbarer Fortschritt in der OZG-Umsetzung und eine erfahrbare Verbesserung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen erreicht werden. Ein Folgegesetz zum OZG wird aktuell diskutiert. Das Land Sachsen-Anhalt wirkt hierbei mit. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll Anfang nächsten Jahres vorliegen.

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