Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich veröffentlicht

13. April 2023 | Politik | Keine Kommentare

In Umsetzung des Koalitionsvertrages hat das Finanzministerium Sachsen-Anhalt im Frühjahr 2022 ein Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich in Auftrag gegeben, mit dem die Kriterien zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen überprüft wurden. Das Gutachten liegt jetzt vor.

Die Empfehlungen der Gutachter betreffen zum einen Veränderungen bei den Kriterien, nach denen sich der Bedarf einer Kommune bemisst. Zum anderen betreffen sie die Auflösung der bisherigen Finanzkraftumlage und ihre Ersetzung durch eine Finanzausgleichsumlage und eine Mindestausstattung für finanzschwache Gemeinden. Durch das Zusammenwirken aller vorgeschlagenen Veränderungen wird sichergestellt, dass die Schlüsselzuweisungen bedarfsgerechter verteilt werden.

Finanzminister Michael Richter erklärte diesbezüglich: „Ich danke den Gutachtern für ihre ausgezeichnete Arbeit, die eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes in Sachsen-Anhalt darstellt. Das Finanzministerium wird nun prüfen, wie die Empfehlungen der Gutachter umgesetzt werden können und einen Gesetzentwurf für eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ab dem Jahr 2024 auf den Weg bringen. Hier besteht ein großer Zeitdruck, da der Gesetzentwurf zusammen mit dem Haushaltsentwurf 2024 bereits im September 2023 in den Landtag eingebracht werden soll. Die kommunalen Spitzenverbände, die den Prozess der Erstellung des Gutachtens bereits begleitet haben, werden zuvor noch angehört werden.“

Das Gutachten ist auf der Internetseite des Finanzministeriums veröffentlicht. Eine Zusammenfassung der Empfehlungen der Gutachter befindet sich auf den Seiten 162 bis 164 des Gutachtens.

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