Grüne: Fußfessel soll sich bewähren, Linke dagegen: Streit um Polizeigesetz
3. November 2017 | Politik | 5 KommentareSachsen-Anhalt will künftig als eines der ersten Bundesländer islamistische Terrorverdächtige elektronisch überwachen. Dafür soll die
Polizei elektronische Fußfesseln einsetzen dürfen. Darauf haben sich die Koalitionspatrtner aus Grünen, SPD und CDU nach längerem Streit geeinigt. Nach Angaben des MDR wird im Land Sachsen-Anhalt derzeit eine einzige Person als Gefährder eingestuft.
Die umstrittene Maßnahme verteidigt Sebastian Striegel (Grüne) damit, dass man als Kompromiss eine zeitliche Bewährung für die Fußfesselregel von drei Jahren durchgesetzt habe:
„Die Befristung von neuen Befugnissen für Sicherheitsbehörden ist ein guter Weg, um zu beurteilen, ob Maßnahmen überhaupt geeignet sind, ein mehr an Sicherheit zu erzeugen. Ich zweifele an der Praxistauglichkeit und an der Verhältnismäßigkeit der elektronischen Fußfessel, die jeden Schritt der Person überwacht.“
Eine solche Forderung stößt bei der Oppositionspartei die LINKE auf Widerspruch. Dazu die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade und die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern:
“ DIE LINKE lehnt den geplanten Einsatz von elektronischen Fußfesseln für islamistische Gefährder ab. Fußfesseln sind in den angedachten Fällen ein untaugliches und unverhältnismäßiges Mittel. Ihr Einsatz ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte von Menschen und als Präventivmaßnahme zur Terrorismusbekämpfung völlig ungeeignet.
Das Anlegen einer Fußfessel auf bloßen Verdacht stellt einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der gesetzlichen Unschuldsvermutung und
damit gegen die Rechtsstaatlichkeit dar.
Auch die Pläne der Koalition, die Maßnahme zunächst „nur“ für drei Jahre umzusetzen, machen den Einsatz der elektronischen Fußfessel weder besser noch gefälliger. Diese Frist ist und bleibt ein Zugeständnis an den kleinen Koalitionspartner, um diesen mit ins politische Boot zu holen.
Was über einen Zeitraum von 3 Jahren geduldet und praktiziert wird, hat sich in der Regel manifestiert.“
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Und was machst du mit Gefährdern, die deutsche Staatsangehörige sind?
Ich schreie bei solchen Maßnahmen nicht Hurra, aber die angedachte Regelung ist nicht aus der Luft gegriffen und darüber hinaus mit allen rechtsstaatlichen Garantien versehen. Also, Ball flach halten!
Das Ding ist doch Bullshiot, Seit wann läßt sich ein potentieller Attentäter damit von seiner Tat abhalten? Für Gefährder gibt es nur eines: Abschiebehaft und Abschiebung.
Irgendwann wird man noch jedem Bürger eine elektronische Fußgessel anlegen. Viele machen das ja eh schon mit ihrem sorglosen Umgang im Datenverkehr freiwillig.
die Verteidiger von heute sind die Opfer von morgen!
Da freut man sich auf Schwarz-rot-grüne Fesselspielchen, natürlich nur elektronisch.