Grüne fordern: Das neue Klimaschutzgesetz braucht konkrete Maßnahmen

13. Mai 2021 | Politik, Umwelt + Verkehr | 13 Kommentare

Das neue Klimaschutzgesetz der Bundesregierung wird aktuell von vielerlei Seiten kritisiert. Zahlreiche Branchen vermissen demnach etwa konkrete Maßnahmen, um die beschlossene CO2-Senkung auch tatsächlich erreichen zu können. Etwa sollen bis 2030 keine Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennermotor mehr möglich sein. Dass es dafür jedoch derzeit sowohl an der dafür nötigen Infrastruktur für Elektroautos wie auch an ausreichender Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fehlt, wird weder vom Gesetzestext, noch von der Bundesregierung erwähnt und soll erst nach der Bundestagswahl – dann im Oktober – konkreter bedacht werden.

Einige wittern hier bereits den Verdacht, das Dilemma dann von den Grünen ausbaden zu lassen zu wollen.

Zum von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines korrigierten Klimaschutzgesetzes äußerte sich nun auch Cornelia Lüddemann, die Grünen-Spitzenkandidatin aus Sachsen-Anhalt. Auch sie kritisierte: „Ziele und Visionen sind ohne konkrete Umsetzungsschritte nutzlos. Diese bleibt die Bundesregierung mit dem Entwurf ihres korrigierten Klimaschutzgesetzes schuldig.“

Zugleich erklärte Lüddemann jedoch auch, Sachsen-Anhalt sei in diesem Punkt bereits einen deutlichen Schritt weiter: „Das gegen massiven Widerstand der CDU erkämpfte Klima- und Energiekonzept in Sachsen-Anhalt ist eine sehr konkrete Arbeitsgrundlage, auf der in der nächsten Legislatur ein verbindliches und verlässliches Klimaschutzgesetz aufbauen kann!“ Nach meinung der Grünen-Politikerin sei einzig wichtig, Klimaschutz so zu gestalten, dass ein konkret spürbarer Nutzen für die Menschen vor Ort spürbar sei.

Bündnis 90 / Die Grünen schlagen daher drei konkrete Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele vor:

  1. Zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie

„Die Windenergie ist eine zukunftsfähige Energiequelle und ein wichtiger Wirtschaftssektor für Sachsen-Anhalt. Damit wir ihr volles Potenzial ausschöpfen können, müssen wir ihr den Platz bieten, den sie braucht. Darum wollen wir verbindlich im Landesentwicklungsgesetz verankern, dass künftig zwei Prozent der Fläche unseres Landes für Windkraftanlagen zu reservieren sind.“

  1. Außenbereichsabgabe für Großanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien

„Wir wollen, dass jede Kommune, in deren Außenbereich sich Windkraftanlagen oder großflächige Photovoltaikanlagen befinden, einen festen Anteil von den Erträgen dieser Anlagen erhält. Dieses Geld soll ihnen zur freien Verfügung stehen, damit sie es für notwendige Investitionen vor Ort nutzen können – beispielsweise für Kitas, Jugendclubs oder Schwimmbäder.“

  1. Ausbau Speicherförderprogramm

„Klimaneutralität erreichen wir nur, wenn wir künftig all unsere Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Damit das möglich wird, müssen wir alle Potenziale nutzen. Deswegen gehört auf jedes geeignete Dach Photovoltaik. Zur stabilen Stromversorgung tragen Stromspeicher entscheidend bei. Darum wollen wir unser erfolgreiches Landes-Speicherförderprogramm weiterführen und ausbauen. So unterstützen wir Bürger*innen und Unternehmen bei der Installation von Photovoltaik auf dem Dach in Kombination von Stromspeichern im Keller.“

Lüddemann erklärte abschließend, konkrete Maßnahmen wie diese seien erforderlich, damit Sachsen-Anhalt bis spätestens 2035 und der Bund bis spätestens 2045 Klimaneutralität erreichen könne. Die Spitzenkandidatin der Grünen versprach außerdem: „Die Energiewende schafft viele gut bezahlte, zukunftsfeste Arbeitsplätze. Das ist gut für die Menschen und die Wirtschaft!“

Am 6. Juni wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt.

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