Der Kampf geht weiter: Holger Stahlknecht und das Online-Magazin „StäZ“

25. März 2019 | Politik | 6 Kommentare

Das Online-Magazin „Städtische Zeitung“, gegründet von dem ehemaligen Redakteur der „Mitteldeutschen Zeitung“ Felix Knothe steht nach eigenen Angaben vor einer  juristischen Niederlage. Es geht um den Beitrag  eines Mitarbeiters des Magazins  im Fall  des Teutschenthaler Bürgemeisters Ralf Wunschinski.

 

In eigener Sache: StäZ droht Niederlage

Über den Konflikt hatte Hallespektrum bereits vor vier Wochen berichtet.  

Im Kern der juristischen Auseinandersetzung geht es um die Behauptung der Städtischen Zeitung, Stahlknecht habe als Innenminister    Druck auf zwei Teustschenthaler Gemeinderäte ausgeübt, und ihnen mit „Konsequenzen“ gedroht, sollten sie für die Abwahl des umstrittenen Bürgermeisters Wunschinski stimmen.

In der  aktuellen Etappe der rechtlichen Auseinandersetzung geht es konkret um den Antrag der Städtischen Zeitung, Holger Stahlknecht gerichtlich zu untersagen, auf seiner Facebook-Seite und sonst öffentlich der StäZ „wahrheitswidrige Berichterstattung“, „Verleumdung“ und „Falsche Verdächtigung“ vorzuwerfen.

 Eidesstatt gegen Eidesstatt

Das Gericht hat signalisiert, den Unterlassungsantrag  der StäZ als unbegründet zurückzuweisen. Denn die Vorwürfe der StäZ seien aus der Sicht des Gerichts nicht ausreichend belegt. Der Vorwurf der Einflussnahme seitens des Ministers sei für einen Politiker derart gravierend , dass letzteren berechtige, sich dagegen öffentlich zu wehren.

Im Konflikt ging es um folgende Behauptung der  Städtische Zeitung: „Mindestens zwei CDU‐Gemeinderäte seien von Bommersbach, der für die Christdemokraten auch im Landtag sitzt, daraufhin mehrfach angerufen und ihnen im Gespräch mitgeteilt worden, dass Stahlknecht mit Konsequenzen drohe, sollte am Mittwochabend für das Abwahlverfahren gegen Wunschinski und für dessen vorläufige Amtsenthebung gestimmt werden. Für Bommersbach könnten diese Telefonate ein juristisches Nachspiel haben.“

Wie FelixKnothe berichtet, prallen nun zwei eidesstattliche Aussagen aufeinander: die des Ministers, und die eines Teuschentahler Gemeinderates:  „Die Richterinnen in dem Zivilverfahren vor der Pressekammer des Landgerichts sahen die Beweislast bei der Frage, ob die StäZ‐Berichterstattung wahrheitswidrig gewesen sei, zwar zunächst bei Holger Stahlknecht. Ihnen genügte aber offenbar eine von Stahlknecht vorgelegte eidesstattliche Versicherung, mit den Vorgängen in Teutschenthal und den Anrufen Bommersbachs nichts zu tun zu haben. Aus Sicht des Gerichts eine „hinreichende Glaubhaftmachung“. Die eidesstattliche Versicherung eines Teutschenthaler Gemeinderats, die den Telefonanruf Bommersbachs bezeugt, gewichteten die Richterinnen dagegen weniger stark.“ (Zitat Städtische Zeitung)

Die gerichtliche Entscheidung ist für kommenden Freitag angekündigt.

Print Friendly, PDF & Email
6 Kommentare

Kommentar schreiben