Innenminister Holger Stahlknecht fühlt sich von Online-Portal verleumdet

28. Februar 2019 | Politik | 17 Kommentare

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht hat am gestrigen Abend auf Grund einer wahrheitswidrigen Berichterstattung, veröffentlicht auf dem Online-Portal Städtische Zeitung, Strafanzeige gegen den verantwortlichen Journalisten Jan Möbius und Weitere wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung gestellt. Darüber hinaus wird ein Medienanwalt zur Prüfung zivil- und medienrechtlicher Ansprüche beauftragt. Um welchen Vorwurf es sich handelt, hat der Innenminister nicht mitgeteilt.

Wir wüßten in diesem Zusammenhang auch gerne, ob der Innenminister Stahlknecht in seiner Funktion als Innenminister, als Privatperson oder als Vorsitzender der CDU Sachsen-Anhalt Klage gegen die Städtische Zeitung erhoben hat. Immerhin kam obige Information von seiner Pressestelle, verantwortlich dafür zeichnet ein Herr Danilo Weiser, der  nach eigenen Angaben Pressesprecher, Ministerium für Inneres und Sport, ist.

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) ist klagefreudig.

Felix Knothe von der Städtischen Zeitung wies inzwischen die Vorwürfe zurück, mehr als die auch von uns am heutigen Morgen gebrachte Verlautbarung lägen ihm auch nicht vor. Die Vorwürfe seien unkonkret. Unsere Nachfragen bei Herrn Weiser ergaben keine weiteren Informationen. Mehr als die obige Ankündigung scheinen auch ihm nicht vorzuliegen. Die MZ spekulierte, wie auch bei uns die User, es könnte mit dem Abwahlverfahren gegen den Teutschenthaler Bürgermeister Ralf Wunschinski (CDU) zusammenhängen.

Die Abgeordnete Henriette Quade MdL, LINKE, hat inzwischen eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Sache Stahlknecht an den Landtag Sachsen-Anhalt gestellt, in der auch gefragt wird, in welcher Funktion Stahlknecht die Klage gestellt hat. Frau Quade fragt, ob das Innenministerium den Medienanwalt bezahlt, woraus die wahrheitswidrige Berichterstattung überhaupt bestand und ob er bereits eine Richtigstellung verlangt hat. Weitere Fragen, die Frau Quade gestellt hat, u.a. auch, ob das Innenministerium mit seiner Veröffentlichung die Rechte des betr. Journalisten verletzt hat, sind hier einzusehen und nachzulesen.

ToK

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