Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung
25. Mai 2022 | Natur & Gesundheit, Politik | Keine Kommentare
Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat gestern beschlossen, die bisher geltende 17. Eindämmungsverordnung bis mindestens zum 25. Juni 2022 zu verlängern.
Mit dem Beschluss bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen. Die Eindämmungsverordnung sieht jedoch keine Testpflicht mehr für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen vor. Kontaktpersonen – Kindern und Betreuungspersonen – werden bei Infektionsfällen weiterhin kostenlose Tests angeboten.
Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern sowie Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.