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Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung

  Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat gestern beschlossen, die bisher geltende 17. Eindämmungsverordnung bis mindestens zum 25. Juni 2022 zu verlängern. Mit dem Beschluss bleiben die bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen bestehen. Die Eindämmungsverordnung sieht jedoch keine Testpflicht mehr für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher … weiterlesen „Sachsen-Anhalt verlängert Eindämmungsverordnung“

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