Wiegands Rache: Fischhändlerin darf gar nichts mehr verkaufen – im ganzen Stadtgebiet nicht.
29. Dezember 2020 | Glosse | 7 KommentareNoch vor wenigen Tagen feierte Markt-Fischhändlerin Yvonne Gutzeit ihren Triumph: Mit einer Eilverfügung hatte sie erstritten, trotz der Corona-Allgemeinverfügung von Oberbürgermeister Bernd Wiegand ihren Fischverkauf auf dem Markt weiter betreiben zu können. Ihre Marktkonzession wurde ihr allerdings zwischen Weihnachten und Neujahr nicht verlängert. Gutzeit wich aber aus, um ihre Kunden weiter bedienen zu können. Sie verlegte ihren Stand in die Reilstraße auf ein Privatgrundstück. Doch auch hier griff nun Bernd Wiegand, offenbar angesäuert über den Gerichtsbeschluss, zu: heute erhielt sie ein Schreiben der Stadt: ab morgen darf sie ihren Gewerbeschein nicht weiter nutzen, im gesamten Stadtgebiet ist ihr der Verkauf von Fisch verboten. Die Nachricht verbreitete sich per Sprachnachricht über die mittlerweile gewaltig angewachsene „Fischgruppe“ bei Whatsapp. Inklusive böser Reaktionen von Kunden, die keinerlei Verständnis für die fischfeindliche Reaktion von Oberbürgermeister Bernd Wiegand erkennen lassen. Tenor: „Die großen Supermärkte dürfen alles, die kleinen Händler werden um ihr Brot gebracht“.
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Den Gewerbeschein hat sie, sie darf aber trotzdem aufgrund der Wiegandschen Verfügung ihr Gewerbe nicht ausüben.
@B2B es sind zu allen Themen Verfahren gelaufen, in denen der OB immer irgendwie gut raus gekommen ist, weil das Land unter Wersdörfer alle Augen und Ohren faktisch geschlossen haben.
Beim Dammbau entstand kein Schaden, weil Fam. GP großzügig aushalf, Moritzburg wurde man sich letztlich einig, obwohl Minister R. echt keinen Bock auf den Bernd hatte. Personal konnte er bezahlen wie er will, andererseits die Ungeliebten mundtot machen oder versetzen, Grundstücke verhöckern durch einen legalen Trick. usw. Aber das Volk weiß von allem nichts und nennt ihn den Macher!
Keiner fragt nach Frau und Kind (die es gibt), keiner nach anderen Dingen aus seinem Leben, welche teilweise sehr interessant wären. Keiner fragt nach dem „grandiosen“ Abitur und seiner Laufbahn, was treibt er außer als OB und frühem Joggen? Okay, ist privat und geht keinem etwas an, wäre ein Grund.
Das ist Willkür. Hoffentlich kann sie sich den Gewerbeschein wieder einklagen.
Nur einmal für den entstandenen Schaden (Dammbau, Gerichtsverfahren Moritzburg, Scheibe A, …) haftbar machen, dann würde auch der Macher erst denken und dann machen.
ER will uns nur retten, wovor auch immer. Oberberd liebt die Retterrolle. Er will nicht nur spielen wie Oberdaggi zu ihren Zeiten.
Die Begrenzung der Amtszeit des OB auf zwei Wahlperioden Perioden hat erhebliche Nachteile. In der zweiten Amtszeit sind dem Machtmissbrauch Tür und Tor geöffnet, weil er nichts mehr zu befürchten hat.
„Ab morgen darf sie ihren Gewerbeschein nicht weiter nutzen, im gesamten Stadtgebiet ist ihr der Verkauf von Fisch verboten.“
Es wäre schön, wenn der Artikel auch etwas zur Begründung des Verkaufsverbotes sagen würde. Ist die Infektionsgefahr nun außen höher als innen? Wenn ja, welcher Wissenschaftler behauptet das? Hat der Alu-Hut auf?