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Paketzusteller fahren in der Regel Transporter mit einem Gesamtgewicht von UNTER 3,5 Tonnen und die sind, wie hier zu lesen, ja von der Regelung ausgenommen.
Zitat: „Lieferfahrzeuge bis 3,5 t unterliegen keiner Beschränkung.“
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Nein dass stimmt nicht. Der Text bezieht sich diesem Fall lediglich auf die „…; in den Kfz-befahrenen Straßen“. Röser- und Marienstr. gehören nicht dazu, hier steht klar erkennbar ein Fußgängerzonenschild an der Einfahrt.
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Hat mal einer überlegt wie es die Zusteller besser machen sollen? Bei dem Druck den die kriegen keine leichte Aufgabe.
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Muss ich mich in der Leipziger Str. von einem Paket-Transporter deswegen umfahren lassen? Lieferung ist Lieferung – DRUCK haben alle.