Ich bezog mich auf den „nix idee“-Kommentar: „Selbst wenn man zu dämlich ist eine entsprechende Firma zu erkennen, und eine ordentliche Portion Dummheit traue ich den Hasis definitiv zu, sollte man auf fremden Grund nichts entwenden oder beschädigen.“
Ich möchte zwei Details einwerfen, die der MZ-Redakteur und Wolfgang Aldag zu nennen wohl vergaßen:
– Beim abhanden gekommenen Holz handelte es sich um Bauholzreste, die auf einer Fläche lagerten, die n i c h t zu Wolfgang Aldags gepachteter Fläche gehört und von den neuen Besitzern verfeuert wurden. Als das am Montag bemerkt wurde, gab es ein Gespräch und das Angebot der Nutzer, dieses Holz zu ersetzen. Problem erledigt, oder?
– Der langjährige Mieter wurde in der vergangenen Woche von der Vermieterin zu einem Gespräch eingeladen. Er hat sich, noch vor Einzug der neuen Besitzer auf das Gelände, als krank entschuldigt. Hier werden durch den MZ-Redakteur falsche Kausalitäten konstruiert.
Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 4 Monaten von sschirrm.
Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 4 Monaten von sschirrm.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 14, Absatz 2:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
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