Heimkehrer aus dem Ausland müssen grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne
9. April 2020 | Soziales | 4 Kommentare![](https://hallespektrum.de/wp-content/uploads/2020/04/Verordnung-1024x723.jpg)
Verordnung
Unter Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat das Kabinett heute in einer Sondersitzung eine Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung der Ausbreitung des Cornavirus in Sachsen-Anhalt beschlossen. Dies geschah aufgrund einer gestern Nachmittag erfolgten Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern. Im Anschluss an die Sondersitzung erklärte Haseloff: „Die Situation ist nach wie vor sehr ernst. Das Virus muss wirksam und konsequent bekämpft werden. Durch Ein- und Rückreisen dürfen nicht zusätzliche Impulse für das inländische Infektionsgeschehen geschaffen werden. Neue Infektionsherde müssen unbedingt verhindert werden.“
Die Verordnung verpflichtet Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Sachsen-Anhalt einreisen, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Das gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. In diesem Zeitraum ist der Besuch von Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, untersagt.
Von der Verordnung ausgenommen sind unter anderen Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit der Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und Kommunen zwingend notwendig ist.
Für den Vollzug dieser Verordnung sind neben den zuständigen Gesundheitsbehörden die Sicherheitsbehörden zuständig. Verstöße gegen die Verordnung können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Diese Verordnung tritt am 10. April um 0 Uhr in Kraft. Sie gilt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunächst für Personen, die bis einschließlich 19. April 2020 aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Eine Verlängerung der Maßnahme ist möglich.
Die Verordnung im Wortlaut findet man hier: VO_SARS-CoV-2-Quaranta_neVO_final
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Ich wollte jetzt noch ’n Haken machen, dass ich die Zuschriften/ Aufklärungen erhalte, auch Korrekturen sinn nich möchlich, Verantwortliche…..hallo….hört mich keiner….aufwachen………….
Nutzlos, ja schlafen is enne scheene Beschäftjungk, da soll mr keen schteern ……
Ich dürf ja nicht, habe Hausarrest lt. Onkel Bernd. Und das ist auch gut so. Aber angenommen, ich führe nach Leipzig, ist doch schließlich ein anderes Land und Freistaat dazu- g ü l d e t das auch als Ausland? Man würd doch mal Frsgen dürfens?
Das Spargel-Rettungsprogramm ist mindestens so wichtig wie die Beschaffung von Beatmungsgeräten.
Schön auch, daß das dann wiederum für massenhaft eingeflogene Erntehelfer nicht gil…t