Rüdiger Erben(SPD) bezeichnet AfD-Abgeordnete als „Drückeberger“
31. August 2018 | Politik | 4 KommentareAm heutigen Donnerstag berät der Landtag von Sachsen-Anhalt sowohl über einen Antrag der AfD-Fraktion für die Einführung eines allgemeinen Pflichtdienstes als auch über einen Antrag der Linksfraktion, der sich gegen jegliche Pflichtdienste richtet.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, machte in seinem Redebeitrag darauf aufmerksam, wie weit bei der AfD Worte und Taten auseinanderliegen. Keiner derjenigen Fraktionsvorstandsmitglieder, die im Landtag in der ersten Reihe sitzen – Oliver Kirchner, Robert Farle, Ulrich Siegmund und Tobias Rausch – habe Wehr-, Wehrersatz- oder Zivildienst geleistet: „Mit der Forderung einer allgemeinen Dienstpflicht für Männer und Frauen macht sich die AfD-Fraktion lächerlich, denn ihre Reihen sitzen voller Männer, die keinerlei Wehr- oder Zivildienst geleistet haben.“
Erben wies darauf hin, dass auch er ein Befürworter der Wehrpflicht gewesen sei und er deren Aussetzung durch CDU/CSU und FDP auch rückblickend für einen fatalen Fehler halte, der noch heute Folgen für Bundeswehr, Zivilschutz und soziale Dienste haben. Doch man könne das Rad nicht einfach zurückdrehen. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht würde nach Erbens Auffassung kein einziges Problem einer kaputtgesparten Bundeswehr lösen.
Erben betonte, dass das Grundgesetz eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen gar nicht zulasse. Stattdessen müsse es endlich für junge Leute attraktiver sein, freiwillig Dienst zu leisten, wozu freiwilliger Wehrdienst genau gehöre wie der Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Erben: „Das schaffen wir durch attraktive Arbeitsfelder, fairen Sold oder Vergütung und die Hebung des Ansehens junger Leute, die freiwillig Dienst geleistet haben, in ihrer späteren beruflichen Laufbahn.“
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Bedingungsloses Grundeinkommen löst auch das Kindergeld und Bafögproblem, Wird das heftig propagierte Lohnabstandsgebot eingehalten, finden sich auch Pfleger und Wehrdienstleistende!
Das verlängerte „Kindergeld“ gab es m.W. früher bei Pflichtdiensten schon.
Und wenn durch die Dienstpflicht Lebensarbeitzszeit fehlt, dann verschiebt man das Rentenalter halt nach hinten. Und wieder was gespart!
Es gibt noch ein Problem: Wenn man 25 ist, gibt es kein Kindergeld und kein Bafög mehr. Wer bis dahin nicht mit dem Studium fertig ist, muss sich selbst finanzieren oder braucht Eltern, die ihn/sie unterstützen. Eine Dienstzeit müsste so angerechnet werden, dass man danach noch studieren kann.
Sehr geehrter Herr Erben, schaffen Sie doch einfach gute finanzielle Voraussetzungen für diese Dienste, dann werden Sie sich vor Freiwilligen kaum retten können.
Taschengelder gehören nun mal nicht dazu, aber ein Drittel einer Landtagsdiät wäre sicher noch angemessen.