Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes: Darum war die Absetzung Kliemes rechtswidrig

14. Februar 2017 | Politik | 5 Kommentare

Das Verwaltungsgericht Halle kam mit Beschluss vom 09.02.2017 zu dem Ergebnis, dass die Absetzung von Torsten Klieme vom Posten des Schulamtsleiters und dessen Versetzung an das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA), sowohl formell als auch materiell rechtswidrig sind.

Formell konnte die Entscheidung des Bildungsministers keinen Bestand haben, weil er versäumt hat, den Betroffenen vor seiner Versetzung anzuhören. Klieme hätte wie jedem Arbeitnehmer die Gelegenheit gegeben werden müssen, sich zu den für die Versetzungsentscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Dies ist nicht geschehen. Gründe, die eine Ausnahme von dem gesetzlich vorgeschriebenen Regelfall rechtfertigen könnten, sind vom Bildungsministerium nicht vorgetragen worden und waren auch für das Gericht nicht erkennbar.

Darüber hinaus ist die Entscheidung des Bildungsminsters materiell rechtlich rechtswidrig. Zum einen ist die von Tullner behauptete Nichtbewährung des Schulamtsleiters in der Probezeit bisher nicht wirksam festgestellt worden. Die Behauptung entbehrt nach Auffassung des Gerichts einer nachvollziehbaren Begründung und hält somit einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Eine dienstliche Beurteilung des Schulamtsleiters liegt jedenfalls nicht vor. Außerdem obliegt eine derartige Beurteilung nicht dem Bildungsminister, sondern dem Ministerpräsidenten.

Da das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs von Klieme angeordnet hat, hat er Anspruch darauf, schon am kommenden Montag seinen Dienst als Direktor des Landesschulamtes wieder anzutreten. Das Land kann zwar gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen, die Beschwerde hat aber keine aufschiebende Wirkung.

Wie sich Klieme entscheidet, ist abzuwarten.

 

 

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