Startseite Foren Halle (Saale) Keine Fotos vom Stadtrat-hallespektrum protestiert

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  • #35483

    Knipsen verboten? HalleSpektrum durfte in Ratssitzung nicht fotografieren, DJV protestiert

    HalleSpektrum durfte in Ratssitzung nicht fotografieren, DJV protestiert

    winkus sagte am 7. März 2013
    Es geht um den Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn bewegte Bilder zugelassen werden, müssten dass für unbewegte Bilder erst recht gelten! Ich halte das Verbot nicht für mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar.
    Worauf stützt sich das Verbot? In der Hauptsatzung steht zum Thema nichts. Gibt es eine Geschäftsordnung, in der das geregelt ist?

    McPoldy sagte am 7. März 2013

    Vielleicht liegt es aber nur daran wie Hallespektrum über den Stadtrat berichtet.
    Die Glorifizierung des neuen OB und die alleinige Schuldzuweisung in Richtung des Stadtrates für die Misere der Stadt gefällt denen vielleicht nicht.
    Vielleicht solltet Ihr die Journalistische Neutralität beachten.
    Wurden denn auch andere “Bild Journalisten” behindert oder nur die vom Halle Spektrum ?

    wolli sagte am 7. März 2013

    Stadträte sind öffentliche Personen und dürfen m.E. auch fotografiert werden, ansonsten sollten sie zurücktreten.

    winkus sagte am 7. März 2013

    Wenn es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt und die haben wir vorliegend, greift § 23 I Nr.3 KUG; Bilder können dann ohne Einwilligung veröffentlicht werden.

    http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

    Die Gesetzesformulierung „Versammlungen, Aufzügen und ähnliche Vorgänge“ ist altertümlich. Gemeint sind öffentliche Veranstaltungen, zu denen grundsätzlich jedermann Zutritt hat.
    Trotzdem kann es dann unzulässig sein, einzelne Personen aus der Masse in Aufnahme zu zeigen, insbesondere wenn dies in irgendeiner persönlichkeitsrechtsverletzenden Weise erfolgt.
    Absatz 2 ist zu beachten: Bei berechtigtem Interesse des Betroffenen darf auch dann sein Bild nicht genutzt werden. Das ist dann immer Abwägungssache im Einzelfall.

    Da vorliegend sowieso Filmaufnahmen erstellt werden, sähe ich das Fotografieren nicht kritisch. Das Problem umgeht ihr, wenn ihr Euch die Einwilligung des Fotografierten einholt, sollte es um das Ablichten einer Einzelperson gehen.
    Das grundsätzliche Verbot im Stadtrat leuchtet mir nicht ein.

    Nachrichtenticker sagte am 7. März 2013
    @Wolli, Du hast offensichtlich Recht mit der Kompetenz und dem Willen.

    Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt

    § 50
    Öffentlichkeit der Sitzungen
    (1) Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sind öffentlich.

    Wer dann auf die Idee kommt eine Medienform auszuschließen versteht wirklich nicht allzu viel vom Thema.

    braegel sagte am 7. März 2013

    eine bessere Auszeichnung für die Arbeit von hallespektrum.de kann es nicht geben. Offenbar geht es bloß darum ein kritisches Medium zu verunsichern. Lasst Euch nicht verunsichern, macht weiter so!

    #35485

    heimlich knipsen !

    #35487

    Anonym

    Wie antwortete mir Frau Reinhardt am Dienstagabend auf meine vorsichtige Nachfrage als „Reporterneuling“, ob ich bei der Vorstellung des DLZ Bürgerengagement fotografieren darf: „Wegen der Stadtratssitzung?! Ach das stört nur Bartl und Misch. Knipsen Sie ruhig.“ 🙂

    #35491

    Bartl bestimmt nicht, da bin ich mir sicher.

    #35492

    Anonym

    „Denn der Ratsvorsitzende Harald Bartl untersagte dem HalleSpektrum.de-Fotografen, Bilder von der Sitzung zu schießen.“

    #35493

    Ja, aber doch nur weil Stadtrat Misch es forderte und Bartl sich nicht traute bzw. nicht die Rechtskenntnisse hatte, dieses Anliegen abzuschmettern.

    #35494

    Anonym

    Dann wusste die liebe Frau Reinhardt das wohl auch nicht, als ich gefragt habe.

    #35496

    die hoppypolitiker von halle haben eben andere gesätze.

    #35497

    den musste ich jetzt 2x lesen 😉

    #35499

    In der Hauptsatzung steht:
    „Presse, Rundfunk und Fernsehen dürfen über den Verlauf öffentlicher Sitzungen des Stadtrates berichten. Dieses Recht schließt Tonband- und Filmaufnahmen ein.“

    Im Grundgesetz steht:
    „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

    Wenn man dann nicht auf die Idee kommt, dass es auch eine journalistische Presseberichterstattung (=Bildpresse) gibt, dann weiß ich auch nicht weiter.

    Dann muss man fast schon Zweifel am demokratischen Grundverständnis von Bartl und Misch haben.

    Jeder Hauptschüler hätte in Gesellschaftskunde die richtige Antwort gegeben.

    Das ist so etwas von peinlich!

    #35504

    „Dieses Recht schließt Tonband- und Filmaufnahmen ein.“
    Damit dürften Radio-und Fernsehübertragungen definitiv verboten sein. Denn diese basieren weder auf Filmaufnahmen noch auf Tonbandaufnahmen, sondern werden mit digitalen Aufnahmegeräten aufgezeichnet.

    Hei-Wu
    Tonfilm=Entwicklungsanstalt Gimritz

    #35508

    Anonym

    @heiwu Wie bitte?! o.o

    „[…] mit digitalen Aufnahmegeräten aufgezeichnet.“ Das ist also keine Aufnahme?!

    Aufnahme

    Versteh ich grad überhaupt nicht. Also wenn ich mit der Super8 oder VHS meines Vaters angewackelt komme ist das i.O. aber wenns digital ist nicht?! Sorry, aber das halte ich mal für extremen Blödsinn.

    #35517

    Vergiss es, Daniel. Hei-Wu meint alles ernst, was er sagt. Du musst also irren.

    #35518

    Daniel, du hast meine satirische Anmerkung nicht verstanden. Also Klartext:
    Entweder, man nimmt die Vorschriften total ernst, nach Wortlaut. So wie es der Stadtrat gemacht hat, und Fotos ausgeschlossen hat, weil ja „nur „Tonband und Film“ erlaubt sind, und Fotos ja keine „Filmaufnahmen“ seien. (Solltest Du allerdings noch eine analoge „Fotokamera“ besitzen, in der Du einen Film belichtest, dann darfst Du Fotografieren. Das bedeutet, Hal-TV muß gehen, und Du darfst bleiben 🙂 ).

    Oder aber, man läßt einen Interpretationsspielraum zu: Dann sind selbstverständlich Fotos genau so zu erlauben wie bewegte Bilder (zumal letztere ja die weitergehende Form der Bilderfassung sind).

    Mit anderen Worten: Der Stadtrat verstößt in massiver Weise gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn er einzelne Medienvertreter nach eigenem Gutdünken von der Berichterstattung ausschließt. Es ist erstaunlich, dass die Stadträte, von denen sich ja einige sonst als die großen Helden der Demokratie aufspielen, derart eklatant grundlegende Prinzipien der Demokratie mit Füßen treten und gegen geltendes Recht verstoßen. Es wäre peinlich, wenn der Stadtrat erst durch ein von Hallespektrum zu erwirkendes Gerichtsurteil zur Vernunft käme. Letzterer Schritt erscheint mir nahezu unausweichlich, sollte so etwas noch einmal vorkommen.

    #35522

    Anonym

    Ich habe nichts verstanden?! Mit solchen Feststellungen solltest Du vielleicht nicht so um Dich werfen sondern sachlich bleiben und die Analyse Deiner Definition der ganzen Sache vielleicht mit Belegen untermauern.

    Jegliche Art von „Filmaufnahme“ beinhaltet Deiner Definition nach also ein zu belichtendes Medium?

    #35529

    Da hätte doch dem Herrn Bartl jemand mit juristischem Rat beistehen müssen.
    Wo war denn der Gesetzeskundigste unter den Gesetzeskundigen – mit anderen Worten: War denn Wiegand nicht da?

    #35531

    Anonym

    @raven
    der war gut 🙂

    ansonsten finde ich das thema doch recht unspektakulär – hat sich einfach jemand zu wichtig genommen, soll ja bei verwaltung und stadtrat die regel sein…

    #35534

    Sicher ist das Foto-Verbot nicht in Ordnung. Andererseits könnte das ehrenamtliche Hallespektrum an dieser Stelle Ressourcen einsparen. Wen interessieren Fotos von einer Stadtratssitzung? Hier kommt es aufs Wort, weniger oder gar nicht aufs Bild an.

    #35536

    das ist wahr, zumal die Farbfilme wirklich sehr teuer sind.

    #35553

    Ich kann nach Kontakt mit dem Vors. des Stadtrates folgendes mitteilen:

    Keiner der ehrenamtlichen Stadträte hat Bild- und Tonaufnahmen widersprochen, der Vors. des Stadtrates hat lediglich das Umhergehen im Sitzungssaal während der Sitzung zum Zwecke des Fotografierens untersagt. Das ist zur ordnungsgemäßen Durchführung der Sitzung sein Recht und seine Pflicht und wird in allen Parlamenten etc. so praktiziert. Fotografieren des Stadtrates von außen, also vom Rand oder dem Balkon etc. ist natürlich erlaubt.

    #35557

    Also alles nur ein Kommunikationsproblem ?
    Da hat wohl der jenige der die Fotos machen wollte nicht verstanden was der Vorsitzende gemeint hat, oder hat das was er gesagt hat falsch verstanden.

    #35586

    Wolli, Bartl hat nichts von Umhergehen gesagt. Er sagte, es gäbe einen entsprechenden Beschluss, dass das Fotografieren verboten sei.
    Was er im Nachhinein in seine Wort hinein deutet blieb zur Stadtratssitzung unausgesprochen.
    Übrigens, die Tonbandprotokolle sollte sich Herr Bartl vielleicht doch noch einmal anhören 😉

    #35587

    Das ist tatsächlich ein Widerspruch, aber er liest hier mit und sollte einfach zugeben, wenn er einen Fehler gemacht hat. Es gab ja tatsächlich ständig die Kontroverse mit Stadtrat Misch, der Bildaufnahmen widersprochen hast.

    #35590

    Übrigens ist die Überschrift für diesen Thread nicht ganz korrekt. Denn nicht HalleSpektrum protestiert, sondern der DJV Sachsen-Anhalt. Auch gab es vom HalleSpektrum keine Initiative in Richtung DJV.
    HalleSpektrum hat lediglich unmittelbar nach dem Fotografierverbot den Pressesprecher der Stadt Halle um Klärung der Situation gebeten. Welche er auch zum Ende der letzten Woche versprach, doch bis heute ausgeblieben ist.

    #35597

    Das nennt man vorauseilendender Gehorsam.

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