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Schulze.
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16. November 2016 um 16:00 Uhr #274612
In den letzten Tagen ist ein Leistungsbescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialges
[Der komplette Artikel: Jobcenter Saalekreis stellt Strafanzeige wegen Veröffentlichung eines Leistungsbescheides]16. November 2016 um 18:12 Uhr #274613Endlich hat mal jemand im Internet die Machenschaften veröffentlicht. Mehrere Tausend Euro im. Monat kassiert eine ausländische Familie vom Jobcenter. Davon können deutsche Familien nur träumen.
16. November 2016 um 18:23 Uhr #274614
AnonymEine deutsche Familie dieser Größe kassiert allein an Kindergeld über 1000 Euro. Und wer auch nur ein Kind hat, für das er sorgen muss, weiß, dass das eine ziemlich kleine Summe ist.
16. November 2016 um 19:53 Uhr #274615Flüchtlinge erhalten in Sachsen-Anhalt einen Großteil der Leistungen als Sachleistung, nur ein kleiner Teil wird bar ausgezahlt.
16. November 2016 um 20:48 Uhr #274616Ohne Kenntnis dieses Leistungsbescheids kann man nichts dazu sagen.
16. November 2016 um 22:36 Uhr #27461716. November 2016 um 22:52 Uhr #274618
AnonymBei 5 Kindern (unter 18) erhalten die Eltern 1018 Euro Kindergeld im Monat.
16. November 2016 um 22:53 Uhr #274619
Anonymer meint sicher, dass für 7 Kinder beim Kindergeld ganz sicher eine Summe oberhalb 1000€ rauskommt.
Das ist aber hier völlig irrelevant, da das Kindergeld mit den Hartz IV Leistungen verrechnet wird und somit sofort wieder im Hartz IV Satz verschwindet.
16. November 2016 um 23:07 Uhr #274620
AnonymIn einer 7-köpfigen Familie leben wahrscheinlich nur 5 Kinder.
Bei ALG-II-Bezug ist der Gesamtbetrag nicht geringer. Da „verschwindet“ inder Summe nichts.
16. November 2016 um 23:31 Uhr #274629Klärt mich mal auf: Darf man denn seinen eigenen Leistungsbescheid oder seinen eigenen Lohnzettel nicht veröffentlichen?
17. November 2016 um 01:57 Uhr #274707Doch, das darf man. Aber ein Dritter darf das eben nicht. Wie man zwischen den Zeilen lesen kann, und wie die spontane Reaktion des einordenbaren Users „Toco“ zeigt, liegt der Fall wohl so, dass jemand in verfälschender Absicht- möglicherweise aus politischen Gründen- den Leistungsbescheid eines Dritten ins Netz gestellt hat. Wie weiter der Pressemitteilung zu entnehmen ist, soll der Bescheid ordnungsgemäß beim Empfänger angekommen sein. Wenn dann vom Absender Strafanzeige erstattet wird, liegt möglicherweise eine undichte Stelle vor, und eben nicht beim Empfänger. Dass die Pressestelle auf Pressenachfragen merkwürdig reagiert, gibt leider Raum für unnötige Spekulation. Bleibt nur zu hoffen, dass man im Saalkreis sich noch einmal Gedanken über die Rolle der Pressearbeit macht.
17. November 2016 um 06:28 Uhr #274711Wenn man im Inet nach der Veröffentlichung von Leistungsbescheiden sucht, stellt man fest, dass es gar nicht so selten vorkommt. Also mehr als in einem türkischen Flüchtlingslager gibt es in Deutschland schon.
17. November 2016 um 07:44 Uhr #274712
Anonym@Ronny,
Kindergeld wird als Einkommen auf ALGII angerechnet. Der Leistungsbezug für den Empfänger vermindert sich um den entsprechenden Betrag.@Rest:
laut Aussage ist der veröffentlichte Bescheid zudem unvollständig. Es klingt laut Behörde so als ob lediglich ein Auszug aus der Berechnung veröffentlicht worden ist, auf dem nicht die letztlich auszuzahlende Betrag zu finden ist.17. November 2016 um 07:58 Uhr #274714
AnonymJa, @fractus, es wird angerechnet. Aber dadurch wird es nicht weniger Geld. Zudem beziehen nicht alle 7-köpfigen Familien ausschließlich ALG II. Es gibt sogar 7-köpfige Familien, die beziehen gar kein ALG. Es ging darum, zu zeigen, dass vierstellige staatliche Zuwendungen nichts mit der Nationalität ds Empfängers zu tun haben.
17. November 2016 um 08:35 Uhr #274716Was bekommt denn nun eine Bedarfsgemeinschaft ohne Einkommen mit 2 Erwachsenen und 5 Kindern lt. Regelsätzen, dass sollte doch bitte mal eine Experte hier vorrechnen. Das kann doch kein Gehaimnis sein und sollte vom Jobcenter gesagt werden, ohne konkrete Namen zu nennen.
17. November 2016 um 08:53 Uhr #274719
AnonymUm das „Gehaimnis“ zu lüften bedarf es zahlreicher weiterer Angaben. Der Antrag ist nicht ohne Grund so umfangreich, die Bearbeitung dauert nicht grundlos so lange und wird auch nicht grundlos nur für 6 Monate gewährt. Woher sollen die hier eventuell vertretenen Experten die notwendigen Angaben nehmen? Nicht nur (gezahltes) Kindergeld ist zu berücksichtigen, sondern auch eventueller Mehrbedarf, der individuell festgesetzt wird. Der Bedarf für Unterkunft und Heizung richtete sich hauptsächlich nach den tatsächlichen Gegebenheiten. Aber auch das jeweilige Alter der Kinder spielt bei der Berechnung eine Rolle.
Auf der Seite des Ministeriums für Arbeit und Soziales findest du eine Beispielrechnung für eine 5-köpfige Familie (Ehepaar mit 3 Kindern), die 2.212 Euro bekommen würde.
17. November 2016 um 09:01 Uhr #274720
AnonymWas bekommt denn nun eine Bedarfsgemeinschaft ohne Einkommen mit 2 Erwachsenen und 5 Kindern lt. Regelsätzen, dass sollte doch bitte mal eine Experte hier vorrechnen.
Na dann übe dich am besten mal selber:
https://www.forium.de/alg2/index/bedarfssatz+sgb+ii.html
kleiner Tipp: Es gibt Kappungsgrenzen bei der Miete (Heizkosten, Kaltmiete), gib beim Rechner einfach einen hohen Betrag an (z.B. die üblichen Mietkosten in Halle /ohne Wohnsilo-suburbs a la Ha Neu, Silberhöhe, Heide Nord)
Der wird dir sicher auch die Mietobergrenzen mit einrechnen17. November 2016 um 09:07 Uhr #274721Es soll sich um eine Bedarfsgemeinschaft mit zwei Erwachsenen und 5 Kindern unter 16 Jahren handeln, die monatlich ca 4300 Euro bekommt.
17. November 2016 um 09:18 Uhr #274722In einem ähnlichen Fall wird wie eine Dünnbrettbohrer argumentiert, dass nicht der gesamte Betrag ausgezahlt wird, sondern Miete und Energie direkt an den Versorger überwiesen werden.
Übrigens im Vorzeigelager Öncüpinar in der Türkei erhält jeder Flüchtling eine Geldkarte mit 30 € Im Monat, mit der er einkaufen kann.-
Diese Antwort wurde geändert vor 6 Jahre, 4 Monaten von
farbspektrum.
17. November 2016 um 09:18 Uhr #274723
Anonymqrob abgeschätzt hatte ich hier einen Regelbedarf von 1939 Euro gefunden. Hiervon sind 988 Euro Kindergeld als eigenes Einkommen abzuziehen.
Hinzu kommen noch die zu berücksichtigenden Anteile für die Miete.
17. November 2016 um 09:31 Uhr #274725Wolli: „sollen“. Und im Himmel ist übrigens gerade Jahrmarkt. Und die Sonne dreht sich um die Erde.
Mit solchen Meldungen hat Trump die Wahl gewonnen (wie war das mit Hitler und der Wahl?)
Im Text steht übrigens, dass die Zahl NICHT stimmt. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Aber „gelesen“ ist noch nicht „wahrgenommen“ geschweige denn „geglaubt“. Es lebe der Glaube.17. November 2016 um 09:43 Uhr #27472617. November 2016 um 09:49 Uhr #274727
Anonymgab nun einen Artikel dazu in der MZ. Der Betroffenen bekommt für seine gesamte Familie deutlich (!) weniger als die Hälfte, kaum etwas mehr als ein drittel.
17. November 2016 um 09:56 Uhr #274728gab nun einen Artikel dazu in der MZ.
Aufklärung sieht anders aus.
17. November 2016 um 10:32 Uhr #274739
Anonym@Farbi, tut mir leid für dich, wenn die MZ deine Ressentimennts nicht bedient hat.
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Diese Antwort wurde geändert vor 6 Jahre, 4 Monaten von
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