Startseite Foren Halle (Saale) Jobcenter Saalekreis stellt Strafanzeige wegen Veröffentlichung eines Leistungsbescheides

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  • #274612

    In den letzten Tagen ist ein Leistungsbescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialges
    [Der komplette Artikel: Jobcenter Saalekreis stellt Strafanzeige wegen Veröffentlichung eines Leistungsbescheides]

    #274613

    Endlich hat mal jemand im Internet die Machenschaften veröffentlicht. Mehrere Tausend Euro im. Monat kassiert eine ausländische Familie vom Jobcenter. Davon können deutsche Familien nur träumen.

    #274614

    Anonym

    Eine deutsche Familie dieser Größe kassiert allein an Kindergeld über 1000 Euro. Und wer auch nur ein Kind hat, für das er sorgen muss, weiß, dass das eine ziemlich kleine Summe ist.

    #274615

    Flüchtlinge erhalten in Sachsen-Anhalt einen Großteil der Leistungen als Sachleistung, nur ein kleiner Teil wird bar ausgezahlt.

    #274616

    Ohne Kenntnis dieses Leistungsbescheids kann man nichts dazu sagen.

    #274617

    @Toco: wer solldenn was aufgeklärt haben?
    M.E. Gibt es keinen Auslandszuschlag“. Klär doch mal auf. Aber bitte mit Fakten ..
    @Ronny: was hat es mit den 1000 auf sich ?

    #274618

    Anonym

    Bei 5 Kindern (unter 18) erhalten die Eltern 1018 Euro Kindergeld im Monat.

    #274619

    Anonym

    er meint sicher, dass für 7 Kinder beim Kindergeld ganz sicher eine Summe oberhalb 1000€ rauskommt.

    Das ist aber hier völlig irrelevant, da das Kindergeld mit den Hartz IV Leistungen verrechnet wird und somit sofort wieder im Hartz IV Satz verschwindet.

    #274620

    Anonym

    In einer 7-köpfigen Familie leben wahrscheinlich nur 5 Kinder.

    Bei ALG-II-Bezug ist der Gesamtbetrag nicht geringer. Da „verschwindet“ inder Summe nichts.

    #274629

    Klärt mich mal auf: Darf man denn seinen eigenen Leistungsbescheid oder seinen eigenen Lohnzettel nicht veröffentlichen?

    #274707

    Doch, das darf man. Aber ein Dritter darf das eben nicht. Wie man zwischen den Zeilen lesen kann, und wie die spontane Reaktion des einordenbaren Users „Toco“ zeigt, liegt der Fall wohl so, dass jemand in verfälschender Absicht- möglicherweise aus politischen Gründen- den Leistungsbescheid eines Dritten ins Netz gestellt hat. Wie weiter der Pressemitteilung zu entnehmen ist, soll der Bescheid ordnungsgemäß beim Empfänger angekommen sein. Wenn dann vom Absender Strafanzeige erstattet wird, liegt möglicherweise eine undichte Stelle vor, und eben nicht beim Empfänger. Dass die Pressestelle auf Pressenachfragen merkwürdig reagiert, gibt leider Raum für unnötige Spekulation. Bleibt nur zu hoffen, dass man im Saalkreis sich noch einmal Gedanken über die Rolle der Pressearbeit macht.

    #274711

    Wenn man im Inet nach der Veröffentlichung von Leistungsbescheiden sucht, stellt man fest, dass es gar nicht so selten vorkommt. Also mehr als in einem türkischen Flüchtlingslager gibt es in Deutschland schon.

    #274712

    Anonym

    @Ronny,
    Kindergeld wird als Einkommen auf ALGII angerechnet. Der Leistungsbezug für den Empfänger vermindert sich um den entsprechenden Betrag.

    @Rest:
    laut Aussage ist der veröffentlichte Bescheid zudem unvollständig. Es klingt laut Behörde so als ob lediglich ein Auszug aus der Berechnung veröffentlicht worden ist, auf dem nicht die letztlich auszuzahlende Betrag zu finden ist.

    #274714

    Anonym

    Ja, @fractus, es wird angerechnet. Aber dadurch wird es nicht weniger Geld. Zudem beziehen nicht alle 7-köpfigen Familien ausschließlich ALG II. Es gibt sogar 7-köpfige Familien, die beziehen gar kein ALG. Es ging darum, zu zeigen, dass vierstellige staatliche Zuwendungen nichts mit der Nationalität ds Empfängers zu tun haben.

    #274716

    Was bekommt denn nun eine Bedarfsgemeinschaft ohne Einkommen mit 2 Erwachsenen und 5 Kindern lt. Regelsätzen, dass sollte doch bitte mal eine Experte hier vorrechnen. Das kann doch kein Gehaimnis sein und sollte vom Jobcenter gesagt werden, ohne konkrete Namen zu nennen.

    #274719

    Anonym

    Um das „Gehaimnis“ zu lüften bedarf es zahlreicher weiterer Angaben. Der Antrag ist nicht ohne Grund so umfangreich, die Bearbeitung dauert nicht grundlos so lange und wird auch nicht grundlos nur für 6 Monate gewährt. Woher sollen die hier eventuell vertretenen Experten die notwendigen Angaben nehmen? Nicht nur (gezahltes) Kindergeld ist zu berücksichtigen, sondern auch eventueller Mehrbedarf, der individuell festgesetzt wird. Der Bedarf für Unterkunft und Heizung richtete sich hauptsächlich nach den tatsächlichen Gegebenheiten. Aber auch das jeweilige Alter der Kinder spielt bei der Berechnung eine Rolle.

    Auf der Seite des Ministeriums für Arbeit und Soziales findest du eine Beispielrechnung für eine 5-köpfige Familie (Ehepaar mit 3 Kindern), die 2.212 Euro bekommen würde.

    #274720

    Anonym

    Was bekommt denn nun eine Bedarfsgemeinschaft ohne Einkommen mit 2 Erwachsenen und 5 Kindern lt. Regelsätzen, dass sollte doch bitte mal eine Experte hier vorrechnen.

    Na dann übe dich am besten mal selber:

    https://www.forium.de/alg2/index/bedarfssatz+sgb+ii.html

    kleiner Tipp: Es gibt Kappungsgrenzen bei der Miete (Heizkosten, Kaltmiete), gib beim Rechner einfach einen hohen Betrag an (z.B. die üblichen Mietkosten in Halle /ohne Wohnsilo-suburbs a la Ha Neu, Silberhöhe, Heide Nord)
    Der wird dir sicher auch die Mietobergrenzen mit einrechnen

    #274721

    Es soll sich um eine Bedarfsgemeinschaft mit zwei Erwachsenen und 5 Kindern unter 16 Jahren handeln, die monatlich ca 4300 Euro bekommt.

    #274722

    In einem ähnlichen Fall wird wie eine Dünnbrettbohrer argumentiert, dass nicht der gesamte Betrag ausgezahlt wird, sondern Miete und Energie direkt an den Versorger überwiesen werden.
    Übrigens im Vorzeigelager Öncüpinar in der Türkei erhält jeder Flüchtling eine Geldkarte mit 30 € Im Monat, mit der er einkaufen kann.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 5 Monaten von farbspektrum.
    #274723

    Anonym

    qrob abgeschätzt hatte ich hier einen Regelbedarf von 1939 Euro gefunden. Hiervon sind 988 Euro Kindergeld als eigenes Einkommen abzuziehen.

    Hinzu kommen noch die zu berücksichtigenden Anteile für die Miete.

    #274725

    Wolli: „sollen“. Und im Himmel ist übrigens gerade Jahrmarkt. Und die Sonne dreht sich um die Erde.
    Mit solchen Meldungen hat Trump die Wahl gewonnen (wie war das mit Hitler und der Wahl?)
    Im Text steht übrigens, dass die Zahl NICHT stimmt. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Aber „gelesen“ ist noch nicht „wahrgenommen“ geschweige denn „geglaubt“. Es lebe der Glaube.

    #274726

    @Wolli: Quelle?

    #274727

    Anonym

    gab nun einen Artikel dazu in der MZ. Der Betroffenen bekommt für seine gesamte Familie deutlich (!) weniger als die Hälfte, kaum etwas mehr als ein drittel.

    http://www.mz-web.de/merseburg/angeblich-4-300-euro-hartz-iv-bescheid-einer-fluechtlingsfamilie-landet-im-internet-25111498

    #274728

    gab nun einen Artikel dazu in der MZ.

    Aufklärung sieht anders aus.

    #274739

    Anonym

    @Farbi, tut mir leid für dich, wenn die MZ deine Ressentimennts nicht bedient hat.

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