Startseite Foren Halle (Saale) Grüne Jugend bittet HWG um Geduld mit „Hasi“

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  • #307936

    Objekte ohne Haubesetzer sind sicher rentabler zu verkaufen. Also in diesem Sinne gerade dann.

    Na sicher. Aber hier geht es doch gerade um einen Verkauf an die Leute, die sich in dem Objekt aufhalten.
    Und könnten wir bitte aufhören von einer Hausbesetzung zu sprechen? Tatbestandlich ist nämlich der Straftatbestand in der aktuellen Situation nicht erfüllt. Der Capuze e.V. ist nämlich Besitzer (unterscheide Eigentümer = HWG) des Gebäudes und hält sich damit momentan dort rechtmäßig auf. Das der eV. aktuell kein Recht zum Besitz ggü. der HWG hat ist eine völlig andere Frage, die zivilrechtlich (und nicht strafrechtlich) zu beantworten ist!!!

    Ich bin da für komplette Gleichberechtigung. Aber stell dir mal die aktuelle Situation vor, wenn die IB’ler die Hafenstraße xyz morgen besetzen würden und der Stadtrat dafür kämpft ihnen ein Haus zu überlassen und ihr treiben mit finanzieren wollte.

    Schön deine Kritik am IB-Haus zu hören.
    Sicherlich ist die Situation am Hasi-Objekt nicht für alle ideal (Vorsicht maßlose Untertreibung 😉 ). Aber hier haben wir es mit der Frage der Einschätzungprärogative der Stadt Halle zu tun. Du wirst mir ja wahrscheinlich auch zustimmen, dass es völlig legitim für die Stadt ist, im Bereich der Wirtschaftsförderung bestimmte Projekte zu fördern (z.B. HFC) und andere eben nicht (z.B. Stadtoberligavereine). Dies ist immer eine Frage der Einschätzung der Stadt und hier steht dieser rechtlich ein weiter Spielraum zu. Die Kritik am Stadtratdarfst du so gerne äußern, aber du musst dabei dann auch akzeptieren, dass es in der Stadtpolitik auch Menschen geben soll, die das anders sehen. Wäre ja auch schlimm für eine Demokratie, wenn alle einer Meinung sein müssten…

    Hier relativierst du aber eine Hausbesetzung zu einem rein poltischen Motiv.

    Ich relativiere hier garnichts. Ich beschreibe nur aus rechtlicher Sicht die Möglichkeiten der HWG und erörtere, welche Ideen die Ersteller der Pressemitteilung der Grünen Jugend möglicherweise bei der Formulierung dieser gehabt haben… Ob dem so ist, kann ich natürlich nicht wissen… 😉

    Und die HWG wollte sie nicht dulden, dies geschah auf Druck der Stadt, zuletzt mit einer Gesellschafteranweisung.

    Und genau damit sagst du selbst, dass sich die ganze Frage der Duldung hier nicht auf Ebene der Stadt Halle, sondern innerhalb der HWG selbst gestellt hat. Wir haben es hier mit einem Konflikt zwischen Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung der HWG zu tun. Für die Entscheidung dieser Frage gilt die interne Hackordnung (aka Satzung) der HWG. Das der Gesellschafter jetzt die Stadt Halle ist und sich dieser Gesellschafter natürlich selbst eine Meinung bilden muss, was er gerne hätte, ist eine Frage der Stadtpolitik. Sobald wir aber eine Meinungsäußerung der Stadt Halle in Bezug auf die gebildete Meinung als Gesellschafter haben, geht es nurnoch darum, dass die Geschäftsführung der HWG diese umzusetzen hat. Hier ist es sehr wichtig die Ebenen zu trennen!!!

    Es war sicherlich nicht Hilfreich bei „Rückschlägen“ mit direkten und indirekten Drohungen oder gar einer Straftat(Grafitti) zu reagieren. Das Hasi hat mehrfach gezeigt das die Landesregierung mit ihrer Einschätzung recht hat und man nicht tragbar ist.

    Und genau bei dieser Argumentation vermischt du die rechtliche Problematik mit deiner politischen Vorprägung. Leider (und das hat die kleine Anfrage der Linken an die Landesregierung gezeigt) sind die Äußerungen von Stahlknecht nicht hundertprozentig korrekt in Bezug auf die Hasi. In der Anfrage hat sich nämlich gezeigt (und das wohlgemerkt unterschrieben von Stahlknecht), dass die Hasi mit dem Bombenbau um Trafohäuschen in die Luft zu sprengen (Zitat Stahlknecht) nicht soviel am Hut hat, wie von Stahlknecht behauptet.
    Bei der ganzen Frage der Hasi darf man leider nicht nur auf Äußerungen ggü. den Medien hören, sondern muss sich leider auch in die vorhandenen Texte und Stellungnahme einlesen. Dann ergibt sich ein differenzierteres Bild…

    #307941

    Na sicher. Aber hier geht es doch gerade um einen Verkauf an die Leute, die sich in dem Objekt aufhalten.
    Und könnten wir bitte aufhören von einer Hausbesetzung zu sprechen? Tatbestandlich ist nämlich der Straftatbestand in der aktuellen Situation nicht erfüllt. Der Capuze e.V. ist nämlich Besitzer (unterscheide Eigentümer = HWG) des Gebäudes und hält sich damit momentan dort rechtmäßig auf. Das der eV. aktuell kein Recht zum Besitz ggü. der HWG hat ist eine völlig andere Frage, die zivilrechtlich (und nicht strafrechtlich) zu beantworten ist!!!

    Es sind und bleiben Hausbesetzer. Strafrechtlich gibt es keine „Hausbesetzer“. Die HWG will sie nicht da haben, sie sind zu unrecht da und es ist völlig legitim diese Leute da raus zu klagen und ggf. dem Rechtsstaat zuzuführen.

    Es geht um Kauf/Verkauf einer Immobilie, natürlich ist von einigen politisch gewollt sie den Hausbesetzern zu überlassen. Aber das ist doch das schaffen von Fakten und zwar vor einem Entscheid durch den Stadtrat. Hätte der e.V. Interesse an einem Kauf, hätte die HWG bei einem Marktüblichen Preis auch sicher nicht nein gesagt.

    Schön deine Kritik am IB-Haus zu hören.
    Sicherlich ist die Situation am Hasi-Objekt nicht für alle ideal (Vorsicht maßlose Untertreibung 😉 ). Aber hier haben wir es mit der Frage der Einschätzungprärogative der Stadt Halle zu tun. Du wirst mir ja wahrscheinlich auch zustimmen, dass es völlig legitim für die Stadt ist, im Bereich der Wirtschaftsförderung bestimmte Projekte zu fördern (z.B. HFC) und andere eben nicht (z.B. Stadtoberligavereine). Dies ist immer eine Frage der Einschätzung der Stadt und hier steht dieser rechtlich ein weiter Spielraum zu. Die Kritik am Stadtratdarfst du so gerne äußern, aber du musst dabei dann auch akzeptieren, dass es in der Stadtpolitik auch Menschen geben soll, die das anders sehen. Wäre ja auch schlimm für eine Demokratie, wenn alle einer Meinung sein müssten…

    Extremismus ist nie zu fördern. Völlig egal von welcher Seite. Auch nicht vergleichbar mit einer Wirtschafts- oder Sportförderung, wobei ich der aktuellen Sportförderung auch sehr kritisch gegenüber stehe.

    Und genau damit sagst du selbst, dass sich die ganze Frage der Duldung hier nicht auf Ebene der Stadt Halle, sondern innerhalb der HWG selbst gestellt hat. Wir haben es hier mit einem Konflikt zwischen Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung der HWG zu tun. Für die Entscheidung dieser Frage gilt die interne Hackordnung (aka Satzung) der HWG. Das der Gesellschafter jetzt die Stadt Halle ist und sich dieser Gesellschafter natürlich selbst eine Meinung bilden muss, was er gerne hätte, ist eine Frage der Stadtpolitik. Sobald wir aber eine Meinungsäußerung der Stadt Halle in Bezug auf die gebildete Meinung als Gesellschafter haben, geht es nurnoch darum, dass die Geschäftsführung der HWG diese umzusetzen hat. Hier ist es sehr wichtig die Ebenen zu trennen!!!

    Da es aktuell keine gültige Meinung dazu gibt, hat die HWG doch freies handeln. Eine Anweisung hat man entweder verpennt oder man hat darauf bewusst verzichtet. Wenn die HWG also im besten Interesse handeln will, kommt man weiteren Zwängen zuvor.

    Und genau bei dieser Argumentation vermischt du die rechtliche Problematik mit deiner politischen Vorprägung. Leider (und das hat die kleine Anfrage der Linken an die Landesregierung gezeigt) sind die Äußerungen von Stahlknecht nicht hundertprozentig korrekt in Bezug auf die Hasi. In der Anfrage hat sich nämlich gezeigt (und das wohlgemerkt unterschrieben von Stahlknecht), dass die Hasi mit dem Bombenbau um Trafohäuschen in die Luft zu sprengen (Zitat Stahlknecht) nicht soviel am Hut hat, wie von Stahlknecht behauptet.
    Bei der ganzen Frage der Hasi darf man leider nicht nur auf Äußerungen ggü. den Medien hören, sondern muss sich leider auch in die vorhandenen Texte und Stellungnahme einlesen. Dann ergibt sich ein differenzierteres Bild…

    Die Anfrage hat die eigentlich längst bekannten Verbindungen zu Linksextremisten doch eindeutig bestätigt. „No tears for krauts“ war doch von Anfang an dabei, willst du solche Gruppen irgendwie verharmlosen? Und man wird am Ende vom Hasi genau das bekommen, was von solchen besetzten Häusern zu erwarten ist. Siehe G20 oder siehe Berlin.

    #307943

    Es sind und bleiben Hausbesetzer. Strafrechtlich gibt es keine „Hausbesetzer“. Die HWG will sie nicht da haben, sie sind zu unrecht da und es ist völlig legitim diese Leute da raus zu klagen und ggf. dem Rechtsstaat zuzuführen.

    „Hausbesetzer“ hat aber immer die Konotation des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) oder hast du da eventuell eine andere Intention dahinter? Problem ist halt, dass durch den Vertragsschluss die Befugnis zum Verweilen auch über den Zeitpunkt des Endes des Vertrages (aus strafrechtlicher Sicht) weiter gegeben ist. Die ganze Frage ist rein zivilrechtlich zu betrachten.
    Zuführen zum Rechtsstaat ist ok, aber wenn dann richtig, d.h. Räumungsklage mit anschließender Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher und nicht durch Polizei im Wege der Gefahrenabwehr!

    Es geht um Kauf/Verkauf einer Immobilie, natürlich ist von einigen politisch gewollt sie den Hausbesetzern zu überlassen. Aber das ist doch das schaffen von Fakten und zwar vor einem Entscheid durch den Stadtrat. Hätte der e.V. Interesse an einem Kauf, hätte die HWG bei einem Marktüblichen Preis auch sicher nicht nein gesagt.

    Ja, es geht darum, dass sich der Gesellschafter (Satdt Halle) eine Meinung darüber bilden soll, ob er die Geschäftsführung der in seinem Eigentum stehenden Gesellschaft (=HWG) dazu anweisen will, innerhalb der Verfügungsbefugnis der Gesellschaft ein bestimmtes Rechtsgeschäft zu tätigen. Inwiefern hier ein Schaffen von Fakten durch den Verkauf vor dem Beschluss des Stadtrates (also vor Bilden der Meinung des Gesellschafters) eintreten kann, erschließt sich mir nicht.
    MWn (und ich lasse mich da gerne durch Fakten eines besseren belehren) hat der e.V. wie vertraglich vorgesehen die HWG um Gespräche zur Fortführung des Vertrages im Hasi-Objekt gebeten. Diese Gesprächsanfragen wurden von HWG-Seite abgeblockt. Wenn die HWG am Verkauf interessiert gewesen wäre, hätte man schon seit Sommer 2017 darüber verhandeln können. Wenn man schon Vorwürfe machen will, dass zumindest in beide Richtungen.

    Extremismus ist nie zu fördern.

    Da stimmen wir überein.
    Nur die Frage der Definition von Extremismus ist halt von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Und auch hier gilt, dass man akzeptieren muss, dass in der Stadtpolitik auch andere Meinungen als die eigene gelten können müssen.
    (Ich finde z.B. das Agieren der AfD in Halle auch nicht toll und zu großen Teilen als Extremistisch. Bedeutet das jetzt, dass ich deren Meinung teilen muss: NEIN. Bedeutet es, dass ich akzeptieren muss, dass diese Personen eine andere Meinung als ich habe: JA)

    Da es aktuell keine gültige Meinung dazu gibt, hat die HWG doch freies handeln. Eine Anweisung hat man entweder verpennt oder man hat darauf bewusst verzichtet. Wenn die HWG also im besten Interesse handeln will, kommt man weiteren Zwängen zuvor.

    Niemand hat behauptet, dass die Geschäftsführung der HWG nicht frei Handeln könnte. Denn wie du schon sagst, gibt es keine Meinung des Gesellschafters (=Stadt). Die Intention der PM der Grünen Jugend ist (zumindest nach meiner Interpretation) aber auch genau darauf gemünzt, auf die Geschäftsführung einzuwirken, dass sie eben die Meinungsbildung des Gesellschafters abwartet, bevor die Räumungsklage erhoben wird, um nicht ggf. Geld der HWG zu verschwenden.
    Die Frage was in den besten Interessen der HWG in diesem konkreten Fall liegt, kann aber ich nicht beantworten und auch du solltest das eigentlich nicht können. Immerhin haben wir beide keinen Einblick in die finanzielle und wirtschaftliche Lage der HWG (oder?).

    Die Anfrage hat die eigentlich längst bekannten Verbindungen zu Linksextremisten doch eindeutig bestätigt. „No tears for krauts“ war doch von Anfang an dabei, willst du solche Gruppen irgendwie verharmlosen?

    Selbstverständlich verharmlose ich keine extremistischen Gruppen. Wer diesen Staat aktiv bekämpft (und das tun sowohl sehr weit links, als auch weit rechts stehende Gruppierungen meistens) muss beobachtet und es muss ggf. auch aktiv gegen diese vorgegangen werden.
    Aber, was einige leider nicht wissen: Die Forderungen nach einem anderen Wirtschaftssystem (z.B. Planwirtschaft) ist kein verfassungsfeindliches Ziel, sondern unter dem GG vollkommen zulässig. Auch die Forderung nach der Auflösung der BRD ist nicht verfassungsfeindlich, sondern kann unter Umständen sogar von Verfassungswegen gefordert sein (-> Art. 146 GG i.V.m. Präambel, für den Fall eines europ. Bundesstaates).
    Was wirklich extremistisch ist, liegt immer im Auge des Betrachters und kann aus dem eigenen Blickwinkel garnicht objektiv betrachtet werden!

    #307949

    Die Intention dürfte die kriminalisierung Andersdenkender sein!
    Mal sehen, wie die Bafin? den jahrelangen Leerstand und die Mißwirtschaft bei der witschaftlichen Nutzung des Gebäudes bewertet? Oder die Kommunalaufsicht bzw. LRH? Da war doch auch mal was!
    😉

    • Diese Antwort wurde geändert vor 6 Jahren, 2 Monaten von redhall.
    #307953

    „Hausbesetzer“ hat aber immer die Konotation des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) oder hast du da eventuell eine andere Intention dahinter? Problem ist halt, dass durch den Vertragsschluss die Befugnis zum Verweilen auch über den Zeitpunkt des Endes des Vertrages (aus strafrechtlicher Sicht) weiter gegeben ist. Die ganze Frage ist rein zivilrechtlich zu betrachten.
    Zuführen zum Rechtsstaat ist ok, aber wenn dann richtig, d.h. Räumungsklage mit anschließender Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher und nicht durch Polizei im Wege der Gefahrenabwehr!

    Auch Gefahrenabwehr kann dazu gehören. Man sollte die Räumung so oder so durchziehen und nicht aus falscher Intention der HWG dazwischen funken. Sollte der Capuze e.V. dann noch bestehen und weniger überheblich agieren kann man ihnen gegen entsprechendes Nutzungsentgelt eine Immobilie vermieten oder eben auch verkaufen. Obwohl man natürlich die mangelnde Vertragstreue berücksichtigen sollte.

    Ja, es geht darum, dass sich der Gesellschafter (Satdt Halle) eine Meinung darüber bilden soll, ob er die Geschäftsführung der in seinem Eigentum stehenden Gesellschaft (=HWG) dazu anweisen will, innerhalb der Verfügungsbefugnis der Gesellschaft ein bestimmtes Rechtsgeschäft zu tätigen. Inwiefern hier ein Schaffen von Fakten durch den Verkauf vor dem Beschluss des Stadtrates (also vor Bilden der Meinung des Gesellschafters) eintreten kann, erschließt sich mir nicht.

    Man hatte doch genug Zeit die Meinung zu bilden. Aktuell gibt es ja keine Meinung also sollte die HWG den normalen Gang gehen.

    MWn (und ich lasse mich da gerne durch Fakten eines besseren belehren) hat der e.V. wie vertraglich vorgesehen die HWG um Gespräche zur Fortführung des Vertrages im Hasi-Objekt gebeten. Diese Gesprächsanfragen wurden von HWG-Seite abgeblockt. Wenn die HWG am Verkauf interessiert gewesen wäre, hätte man schon seit Sommer 2017 darüber verhandeln können. Wenn man schon Vorwürfe machen will, dass zumindest in beide Richtungen.

    Das ist die verquere Darstellung des Hasi. Der Umgang in der Öffentlichkeit zeigt, das sie nie an einem gesittetem Umgang interessiert sind. Da meine ich nicht nur Zyankali Empfehlungen von Seiten des Hasi.

    Da stimmen wir überein.
    Nur die Frage der Definition von Extremismus ist halt von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Und auch hier gilt, dass man akzeptieren muss, dass in der Stadtpolitik auch andere Meinungen als die eigene gelten können müssen.
    (Ich finde z.B. das Agieren der AfD in Halle auch nicht toll und zu großen Teilen als Extremistisch. Bedeutet das jetzt, dass ich deren Meinung teilen muss: NEIN. Bedeutet es, dass ich akzeptieren muss, dass diese Personen eine andere Meinung als ich habe: JA)

    Fördern != akzeptieren

    Niemand hat behauptet, dass die Geschäftsführung der HWG nicht frei Handeln könnte. Denn wie du schon sagst, gibt es keine Meinung des Gesellschafters (=Stadt). Die Intention der PM der Grünen Jugend ist (zumindest nach meiner Interpretation) aber auch genau darauf gemünzt, auf die Geschäftsführung einzuwirken, dass sie eben die Meinungsbildung des Gesellschafters abwartet, bevor die Räumungsklage erhoben wird, um nicht ggf. Geld der HWG zu verschwenden.
    Die Frage was in den besten Interessen der HWG in diesem konkreten Fall liegt, kann aber ich nicht beantworten und auch du solltest das eigentlich nicht können. Immerhin haben wir beide keinen Einblick in die finanzielle und wirtschaftliche Lage der HWG (oder?).

    Das man sein Eigentum verteidigt liegt immer im eigenen Interesse.

    Selbstverständlich verharmlose ich keine extremistischen Gruppen. Wer diesen Staat aktiv bekämpft (und das tun sowohl sehr weit links, als auch weit rechts stehende Gruppierungen meistens) muss beobachtet und es muss ggf. auch aktiv gegen diese vorgegangen werden.
    Aber, was einige leider nicht wissen: Die Forderungen nach einem anderen Wirtschaftssystem (z.B. Planwirtschaft) ist kein verfassungsfeindliches Ziel, sondern unter dem GG vollkommen zulässig. Auch die Forderung nach der Auflösung der BRD ist nicht verfassungsfeindlich, sondern kann unter Umständen sogar von Verfassungswegen gefordert sein (-> Art. 146 GG i.V.m. Präambel, für den Fall eines europ. Bundesstaates).
    Was wirklich extremistisch ist, liegt immer im Auge des Betrachters und kann aus dem eigenen Blickwinkel garnicht objektiv betrachtet werden!

    Da auch die Gesetzestreue im Hasiumfeld sehr gering zu sein scheint erübrigt es sich ja auf den Rest einzugehen.

    #307969

    Who

    Wenn die Gesellschafter die HWG anweisen das Gelände an die Stadt zu verkaufen, ist das für die HWG ein super Geschäft.

    Erstens ist sie die Ruine los.
    Zweites bekommt sie Geld dafür (da die Gesellschafter das ja unbedingt wollen vermutlich nicht unbedingt wenig).
    Drittens ist sie den Ärger um die Hausbesetzung los.
    Viertens ist sie den Ärger wegen dem Altlastenkataster los.

    Also ich würde das machen.
    Naja, blöd wegen der perspektivisch super Lage, aber wie gesagt – Geld heilt alle Wunden und die Stadt ist schließlich Arzt.
    Und Altlasten lassen sich in der Stadt auch prima heilen.

    #307974

    Also ich würde das machen.

    Frag doch mal.
    Ein richtiges Schnäppchen. An deiner Stelle würde ich zugreifen.
    Bedenke die perspektivisch super Lage.

    #307977

    Who

    Das Teil stand vor 15??? Jahren schon mal zum Verkauf.
    Damals haben mich die Altlasten abgehalten (Oberschicht 2 bis 5m abtragen…usw.).
    Damals dachte ich, dass da gleich jemand auf der Matte steht und Altlastensanierung fordert.
    Nun hat das 15 Jahre lang niemanden interessiert.
    Im Gegenteil – es wird eine öffentliche Nutzung durch Hasi gefördert, wenn auch nur temporär.

    Und Du hast recht, warum nicht einfach mal fragen!

    #307984

    Die Forderungen nach einem anderen Wirtschaftssystem (z.B. Planwirtschaft) ist kein verfassungsfeindliches Ziel, sondern unter dem GG vollkommen zulässig. Auch die Forderung nach der Auflösung der BRD ist nicht verfassungsfeindlich, sondern kann unter Umständen sogar von Verfassungswegen gefordert sein (-> Art. 146 GG i.V.m. Präambel, für den Fall eines europ. Bundesstaates).

    Kluger Beitrag. Danke.

    #307989

    nix idee schrieb:

    Auch Gefahrenabwehr kann dazu gehören. Man sollte die Räumung so oder so durchziehen und nicht aus falscher Intention der HWG dazwischen funken. Sollte der Capuze e.V. dann noch bestehen und weniger überheblich agieren kann man ihnen gegen entsprechendes Nutzungsentgelt eine Immobilie vermieten oder eben auch verkaufen. Obwohl man natürlich die mangelnde Vertragstreue berücksichtigen sollte.

    und:

    Man hatte doch genug Zeit die Meinung zu bilden. Aktuell gibt es ja keine Meinung also sollte die HWG den normalen Gang gehen.

    Die Frage ist halt, was ist die falsche Intention. Due hast dich festgelegt, dass ein Erhalt der Hasi nach deiner politischen Ansicht nicht erwünschenswert ist. Teile des Stadtrates sehen dies (wie in dem entsprechenden Antrag zum Ausdruck kommt) anders. Ein Auffordern der Geschäftsführung der HWG diese Meinungsbildung, des Gesellschafters des Unternehmens für welches sie arbeiten, doch bitte abzuwarten, halte ich durchaus für Zulässig. Wie du ja selbst schreibst, gibt es keine Anweisung durch den Gesellschafter, den Capuze e.V. weiter zu dulden oder das Objekt an diesen zu verkaufen. Damit ist die Geschäftsführung in ihrem Gebahren natürlich frei. Vor diesem Hintergrund auf der Grünen Jugend herumzuhackenb, dass sie das Gesetz nicht respektieren würde (wenn sie nur auf die Folgen einer Räumung hinweisen), halte ich für gewagt.
    @Gefahrenabwehr: Dir ist aber schon bewusst, dass du für die Anwendung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes eine Gefahr (lies § 3 SOG LSA) für die öffentliche Sicherheit brauchst? Diese Gefahr liegt hier gerade nicht vor, von daher ist die Anwendung des Gefahrenabwehrrechts in der aktuellen Lage schon von Anfang an ausgeschlossen.

    Fördern != akzeptieren

    Das Akzeptieren war auf unterschiedliche Extremismus-Definitionen unterschiedlicher Menschen gerichtet, nicht auf Fördern von Extremismus. Es geht hier um Meinungsfreiheit und um nichts anderes…

    Das man sein Eigentum verteidigt liegt immer im eigenen Interesse

    Ja, aber von welchem Eigentum sprechen wir? Geht es um das konkrete Objekt oder nicht eher um die wirtschaftlichen Interessen der HWG?
    Die Räumung des Hasi-Objektes kann durchaus im Interesse der HWG liegen, kann sich aber möglicherweise als wirtschaftliche Fehlkalkulation herausstellen (was dann wieder dazu führt, dass es eben gerade nicht im Interesse der Gesellschaft läge). Du siehst, die Frage nach dem Interesse der HWG ist ohne konkreten Einblick in die Wirtschaftszahlen der HWG durch niemanden zu beantworten.

    Da auch die Gesetzestreue im Hasiumfeld sehr gering zu sein scheint erübrigt es sich ja auf den Rest einzugehen.

    Erwartest du da ernsthaft eine Antwort drauf?

    hei-wu schrieb:

    Kluger Beitrag. Danke.

    Danke. Leider sind solche Kenntnisse nur bei den Wenigsten vorhanden, was leider häufig zu „Missverständnissen“ hinsichtlich der tatsächlich bestehenden Verfassungsregelungen führt. Sieht man auch hier im Forum sehr oft…

    #307990

    Philipp Zeller schrieb :

    Ja, aber von welchem Eigentum sprechen wir? Geht es um das konkrete Objekt oder nicht eher um die wirtschaftlichen Interessen der HWG?

    Wir sprechen von Gemeineigentum. Die HWG kann und darf kein anderes eigenes Interesse haben, als das, was wir als Gesellschaft wollen.

    #307992

    Das gesellschaftliche Interesse ist eine wirtschaftlich solide Wohnungsverwaltung und nicht die Förderung von sozialen Experimenten. Wenn die Stadt Hasi will, soll sie dem Trägerverein ein Haus zur Verfügung stellen oder Hasi anderweitig unterstützen, aber nicht ein wirtschaftliches Unternehmen dazu zwingen.

    #307996

    Die Frage ist halt, was ist die falsche Intention. Due hast dich festgelegt, dass ein Erhalt der Hasi nach deiner politischen Ansicht nicht erwünschenswert ist. Teile des Stadtrates sehen dies (wie in dem entsprechenden Antrag zum Ausdruck kommt) anders.

    Ich habe mich für Rechtsstaatlichkeit entschieden. Die Landesregierung sieht es ähnlich.

    Ein Auffordern der Geschäftsführung der HWG diese Meinungsbildung, des Gesellschafters des Unternehmens für welches sie arbeiten, doch bitte abzuwarten, halte ich durchaus für Zulässig. Wie du ja selbst schreibst, gibt es keine Anweisung durch den Gesellschafter, den Capuze e.V. weiter zu dulden oder das Objekt an diesen zu verkaufen. Damit ist die Geschäftsführung in ihrem Gebahren natürlich frei. Vor diesem Hintergrund auf der Grünen Jugend herumzuhackenb, dass sie das Gesetz nicht respektieren würde (wenn sie nur auf die Folgen einer Räumung hinweisen), halte ich für gewagt.

    Die Meinungsbildung hat doch stattgefunden. Wenn du schon richtig feststellst das die HWG frei agieren kann, dann ist doch jede Beschneidung dieser Freiheit ziemlich undemokratisch.

    @Gefahrenabwehr: Dir ist aber schon bewusst, dass du für die Anwendung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes eine Gefahr (lies § 3 SOG LSA) für die öffentliche Sicherheit brauchst? Diese Gefahr liegt hier gerade nicht vor, von daher ist die Anwendung des Gefahrenabwehrrechts in der aktuellen Lage schon von Anfang an ausgeschlossen.

    Wie gesagt wir werden sehen was sich ergibt. Die HWG ist gut beraten alle legalen Register zu ziehen bevor wieder andere Fakten schaffen.

    [/quote]Das Akzeptieren war auf unterschiedliche Extremismus-Definitionen unterschiedlicher Menschen gerichtet, nicht auf Fördern von Extremismus. Es geht hier um Meinungsfreiheit und um nichts anderes…[/quote]
    Extremismus ist keine Meinungsfreiheit. Die Landesregierung hatten wir mit ihrer Einschätzung ja jetzt schon mehrfach.

    Ja, aber von welchem Eigentum sprechen wir? Geht es um das konkrete Objekt oder nicht eher um die wirtschaftlichen Interessen der HWG?
    Die Räumung des Hasi-Objektes kann durchaus im Interesse der HWG liegen, kann sich aber möglicherweise als wirtschaftliche Fehlkalkulation herausstellen (was dann wieder dazu führt, dass es eben gerade nicht im Interesse der Gesellschaft läge). Du siehst, die Frage nach dem Interesse der HWG ist ohne konkreten Einblick in die Wirtschaftszahlen der HWG durch niemanden zu beantworten.

    Muss aber ein sehr abstrakter Fall sein wo sich eine Räumung als Fehlkalkulation herausstellt. Schon allein die Symbolwirkung wäre verehrend für einen Vermieter wenn man Besetzungen hinnimmt oder gar fördert.

    Erwartest du da ernsthaft eine Antwort drauf?

    Nein, deswegen schrieb ich ja das sich das per se erledigt.

    Wir sprechen von Gemeineigentum. Die HWG kann und darf kein anderes eigenes Interesse haben, als das, was wir als Gesellschaft wollen.

    Außer einigen wenigen hier will die Gesellschaft sicher keine Kriminellen fördern.

    #307998

    Ich habe mich für Rechtsstaatlichkeit entschieden. Die Landesregierung sieht es ähnlich.

    Das ist einfach nur Polemik…
    Wie schon mehrfach gesagt geht es hier um eine reine Frage des Zivilrechts zwischen zwei juristischen Personen, HWG und Capuze e.V. Die Rechtsstaatlichkeit ist in dieser Situation nicht betroffen…

    Die Meinungsbildung hat doch stattgefunden. Wenn du schon richtig feststellst das die HWG frei agieren kann, dann ist doch jede Beschneidung dieser Freiheit ziemlich undemokratisch.

    Aha. Für dich ist es also schon Beschneidung der Freiheit, wenn eine Person eine andere darum bittet, etwas (was im Recht der anderen Person steht), nicht zu tun. Interessante Definition von Freiheitsbeschneidung… MWn hat die Grüne Jugend keinerlei rechtliche Handhabe, ihrer Forderung nach Erhalt der Hasi Nachdruck zu verleihen. Ergo ist die Geschäftsführung der HWG nicht in ihrer Freiheit beschnitten.
    Was das Ganze mit Demokratie zu tun hat, erschließt sich mir nicht…

    Wie gesagt wir werden sehen was sich ergibt. Die HWG ist gut beraten alle legalen Register zu ziehen bevor wieder andere Fakten schaffen.

    Und wer sollen denn die anderen sein? Der Gesellschafter der HWG? Jede Geschäftsführung ist gut beraten, nicht dem (Einzel-)Gesellschafter des von ihr geleiteten Unternehmens quer zu kommen, sonst ist sie ganz schnell entlassen… Schon aus Haftungsgründen wäre die HWG-Geschäftsführung hier viel eher gut beraten erstmal abzuwarten…

    Extremismus ist keine Meinungsfreiheit.

    Aber eine andere Definition von Extremismus als du haben schon. Sag mal, willst du mich nicht verstehen?

    Muss aber ein sehr abstrakter Fall sein wo sich eine Räumung als Fehlkalkulation herausstellt. Schon allein die Symbolwirkung wäre verehrend für einen Vermieter wenn man Besetzungen hinnimmt oder gar fördert.

    Ganz einfach.
    Nehmen wir an, die HWG strengt morgen die Räumungsklage an. Dann muss sie zunächst für die Gerichtsgebühren in Vorkasse gehen und möglicherweise beauftragt sie auch noch einen Rechtsanwalt, welcher auch gerne Geld sehen möchte. Die Klage wird dem Capuze e.V. dann zugestellt, welcher möglicherweise auch einen Anwalt beauftragen wird. Weitergesponnen beschließt jetzt der Stadtrat Ende Februar, dass die Gesellschafterversammlung der HWG die Geschäftsführung zum Verkauf des Hasi-Objektes an den Capuze e.V. anweisen soll, was dann auch im März geschieht und im April wird dann der Kaufvertrag unterzeichnet. Im Mai erfolgt dann die Eintragung und Auflassung, womit das Eigentum des Hasi-Objektes auf den Capuze e.V. übergegangen ist.
    Mangels Eigentum fällt dann der Anspruch der HWG auf Räumung des Hasi-Objektes in sich zusammen, womit sie (wenn sie gut beraten ist), die Räumungsklage zurücknehmen muss. Dann fallen der HWG nicht nur die vorgeschossenen Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für den eigenen Anwalt sowie den Anwalt des Capuze e.V. zur Last.
    Du siehst, das ganze ist nicht extrem abstrakt, sondern ein absolut realistisches Szenario, was am Ende zu vermeidbaren Kosten bei der HWG führen würde, wenn einfach abgewartet würde…

    Außer einigen wenigen hier will die Gesellschaft sicher keine Kriminellen fördern.

    Und das ist einfach nur eine (bösartige) Unterstellung deinerseits!

    • Diese Antwort wurde geändert vor 6 Jahren, 2 Monaten von Philipp Zeller.
    #308002

    Das ist einfach nur Polemik…
    Wie schon mehrfach gesagt geht es hier um eine reine Frage des Zivilrechts zwischen zwei juristischen Personen, HWG und Capuze e.V. Die Rechtsstaatlichkeit ist in dieser Situation nicht betroffen…

    Das Hasi ist nicht nur der Capuze e.V., dieser stellt die „Fassade“ für das Hasi dar.

    Aha. Für dich ist es also schon Beschneidung der Freiheit, wenn eine Person eine andere darum bittet, etwas (was im Recht der anderen Person steht), nicht zu tun. Interessante Definition von Freiheitsbeschneidung… MWn hat die Grüne Jugend keinerlei rechtliche Handhabe, ihrer Forderung nach Erhalt der Hasi Nachdruck zu verleihen. Ergo ist die Geschäftsführung der HWG nicht in ihrer Freiheit beschnitten.
    Was das Ganze mit Demokratie zu tun hat, erschließt sich mir nicht…

    Also im Text steht was von Forderung. Aber man fordert eben diese Beschneidung.

    Und wer sollen denn die anderen sein? Der Gesellschafter der HWG? Jede Geschäftsführung ist gut beraten, nicht dem (Einzel-)Gesellschafter des von ihr geleiteten Unternehmens quer zu kommen, sonst ist sie ganz schnell entlassen… Schon aus Haftungsgründen wäre die HWG-Geschäftsführung hier viel eher gut beraten erstmal abzuwarten…

    Abwarten ist bei einer Hausbesetzung immer falsch. Dies kostet sinnlos Zeit. Der Gesellschafter hat den Wunsch doch abgelehnt. Nur weil irgendwelche Gruppen wieder und wieder Anträge stellen wollen gibt es doch keinen konträren Willen.

    Aber eine andere Definition von Extremismus als du haben schon. Sag mal, willst du mich nicht verstehen?

    Jeder kann eine anderer Definition haben. Der Verfassungsschutz scheint aber ein guter Gradmesser zu sein.

    Ganz einfach.
    Nehmen wir an, die HWG strengt morgen die Räumungsklage an. Dann muss sie zunächst für die Gerichtsgebühren in Vorkasse gehen und möglicherweise beauftragt sie auch noch einen Rechtsanwalt, welcher auch gerne Geld sehen möchte. Die Klage wird dem Capuze e.V. dann zugestellt, welcher möglicherweise auch einen Anwalt beauftragen wird. Weitergesponnen beschließt jetzt der Stadtrat Ende Februar, dass die Gesellschafterversammlung der HWG die Geschäftsführung zum Verkauf des Hasi-Objektes an den Capuze e.V. anweisen soll, was dann auch im März geschieht und im April wird dann der Kaufvertrag unterzeichnet. Im Mai erfolgt dann die Eintragung und Auflassung, womit das Eigentum des Hasi-Objektes auf den Capuze e.V. übergegangen ist.
    Mangels Eigentum fällt dann der Anspruch der HWG auf Räumung des Hasi-Objektes in sich zusammen, womit sie (wenn sie gut beraten ist), die Räumungsklage zurücknehmen muss. Dann fallen der HWG nicht nur die vorgeschossenen Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für den eigenen Anwalt sowie den Anwalt des Capuze e.V. zur Last.
    Du siehst, das ganze ist nicht extrem abstrakt, sondern ein absolut realistisches Szenario, was am Ende zu vermeidbaren Kosten bei der HWG führen würde, wenn einfach abgewartet würde…

    Es ist auch absolut realistisch das der Stadtrat sich wieder dagegen entscheidet und Leute wie du wieder argumentieren der Stadtrat könnte sich zum späteren Zeitpunkt X ja doch noch anders entscheiden und die HWG müsse weiter warten. Aber dein Szenario zeigt aber auch gut das man auf Seiten der HWG keine Zeit verstreichen lassen sollte. Damit verhindert man eben auch irgendwelche Winkelzüge zu politischen Zwecken.

    Und das ist einfach nur eine (bösartige) Unterstellung deinerseits!

    Nein die Ansicht der Landesregierung, des Innenministers und des Verfassungsschutzes. Ob nun Graffiti, Drohungen, maskierte Gestalten zum 1. Mai dieses Bild entkräften oder bekräftigen liegt wohl auch an der eigenen politischen Verortung. Hier im Forum wird dann ja auch gerne mal der zivile Ungehorsam strapaziert, eben exakt wie in rechten Kreisen.

    #308017

    Was schreibt ihr denn nur für Romane?
    Der eine will wegen Hasi gleich die BRD auflösen, Ideenlos ist auch nicht viel besser.

    Wolli, hier wird die Systemfrage gestellt, wir brauchen unbedingt nen Stallknecht!

    #308020

    Nix schrieb

    Also im Text steht was von Forderung. Aber man fordert eben diese Beschneidung

    Ich kann auch für morgen schönes Wetter fordern, ohne in die Naturgesetze einzugreifen. Das Wort „fordern“ hat im Deutschen eine vielschichtige Bedeutung.

    #308021

    Der eine will wegen Hasi gleich die BRD auflösen,

    Liest du auch, oder schreibst nur?

    #308029

    Der eine will wegen Hasi gleich die BRD auflösen,

    Liest du auch, oder schreibst nur?

    Naja, zumindest denkt er selten. Ich sehe es hier (ausnahmsweise) wie Wolli:

    Wenn es von Seiten der Stadt den Willen gibt, das Projekt zu fördern, muss sie es tun. Dies muss aber nicht zwingend in dem jetzigen Objekt sein. Hier muss die HWG wirtschaftliche Handlungsfreiheit haben. Im Übrigen bezweifle ich, dass die hallesche Bevölkerung das Projekt als besonders nützlich sieht. Spätestens seit um Silvester etliche frisch sanierte Fassaden mit geistreichen „Hasi bleibt“-Sprüchen verunziert worden, finden die meisten das ganze eher genau so nützlich wie eine Warze im Gesicht.

    #308031

    Naja, zumindest denkt er selten. Ich sehe es hier (ausnahmsweise) wie Wolli:

    Wenn es von Seiten der Stadt den Willen gibt, das Projekt zu fördern, muss sie es tun. Dies muss aber nicht zwingend in dem jetzigen Objekt sein. Hier muss die HWG wirtschaftliche Handlungsfreiheit haben.

    Andere Objekte lehnt das Hasi ab. Die Silberhöhe ist ihnen nicht gut genug, äußerst bezeichnend für ein angeblich soziales Projekt. Vermutlich ist der Weg zur „Intervention“ halt bei den Alternativen generell einfach zu weit.

    Im Übrigen bezweifle ich, dass die hallesche Bevölkerung das Projekt als besonders nützlich sieht. Spätestens seit um Silvester etliche frisch sanierte Fassaden mit geistreichen „Hasi bleibt“-Sprüchen verunziert worden, finden die meisten das ganze eher genau so nützlich wie eine Warze im Gesicht.

    Deswegen muss man sich in der kleinen Blase der Befürworter halt auch sehr winden um Argumente zu finden. Leider liegen Teile der Entscheidungsträger in der selben Blase, wobei ja auch da offensichtlich eine Ernüchterung festzustellen ist, wie man bei den letzten Anträgen gesehen hat.

    #308152

    Und da wundert sich ja auch keiner, wieso „Hasi bleibt“ ausgerechnet an den Hauswänden von Ökoschuh- und Bioläden prangt?

    #308167

    teu

    Und da wundert sich ja auch keiner, wieso „Hasi bleibt“ ausgerechnet an den Hauswänden von Ökoschuh- und Bioläden prangt?

    OT:
    Man müsste tatsächlich mal fotografieren, wo überall HFC dran steht.
    Ich kenne „Trafohäuschen“, Gülle-Behälter für die Erzeugung von Bio-Gas, Gebäude in denen früher mal verstorbene Weidetiere für kurze Zeit aufbewahrt wurden, Silos etc. pp.
    Und nun?

    #308172

    Und da wundert sich ja auch keiner, wieso „Hasi bleibt“ ausgerechnet an den Hauswänden von Ökoschuh- und Bioläden prangt?

    Unsinn. War wahllos an zahlosen Häuserfassaden, vor allem gern bei frisch restaurierten Häusern zu sehen.

    #308235

    Die HWG macht alles richtig. Damit gibt es wohl auch keine Diskussion über kriminell und Hausbesetzer.

    Vielleicht noch die Gemeinnützigkeit prüfen, könnte bei der Haftung interessant werden.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 6 Jahren, 2 Monaten von Riosal.
    #308237

    Hurra!!

    Ich empfehle den Artikel von Anja Förtsch zum Thema in der heutigen MZ, nuanciert und schön geschrieben. Lesenswert!

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