Startseite Foren Halle (Saale) CDU-Fraktion im Landtag begrüßt Forderung eines Burka-Verbots

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  • #264277

    Anonym

    @eissportler

    Da du schon wieder auf Kindergartenniveau abrutschst, halten wir schlussendlich fest: Ich bin gegen staatliche Vorschriften zur Bekleidung. Du bist dafür.

    Dass das Tragen von Burka und Niqab größtenteils freiwillig geschieht, haben farbspektrum und Emma ja belegt.

    Du bist trotzdem der Meinung, die Ehre und Freiheit dieser Frauen verteidigen zu müssen. Gleichzeitig verabscheust du ihre Männer, die das Gleiche tun.

    Sobald du ausgebockt hast, kannst du ja (dann aber wenigstens auf Grundschulniveau) weiter diskutieren. Bis dahin: Gut Ruß! 🙂

    #264279

    Am 1. Juli 2014 bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das in Frankreich bestehende gesetzliche Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit.
    „Am Dienstag entschied der EGMR: Das Verbot ist rechtens. Die Beschwerde der Muslimin wiesen die Richter in allen Punkten zurück. Das Verbot sei keine Diskriminierung, es verstoße nicht gegen den Schutz des Privatlebens und auch nicht gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit. Es segnete die Argumente der Urheber ab: Man habe mit dem Verbot die Bedingungen des gesellschaftlichen Miteinanders festgelegt, das sei ein legitimes Ziel.“ (Spiegel)
    Punkt. Aus die Maus.

    #264285

    Anonym

    Dank Niederlassungsfreiheit darfst du dich in Frankreich niederlassen. Französische Gesetze gelten nämlich nur in Frankreich. Auch für Mäuse. 🙂

    #264287

    Französische Gesetze gelten nämlich nur in Frankreich

    Die Begründung hast du wohl nicht gelesen? Hör auf, wie ein kleines Kind mit Füßen zu trampeln.

    #264290

    Anonym

    Die Begründung hast du wohl nicht gelesen?

    Du wirst lachen, ich habe sogar das gesamte Urteil gelesen. Der Juli 2014 ist ja nun schon eine Weile her. Das ändert nichts am Wahrheitsgehalt der Aussage. Auch wenn du noch so sehr mit deinen Füßen trampelst.

    #264296

    @Farbi und Ronny: ich denke, es ist alles gesagt. Den Rest macht ihr bitte unter Euch aus.

    #264304

    Hört, hört!

    #264307

    Beide Länder kennen ein Burka-Verbot, beide Länder haben riesige Probleme mit ihren muslimischen Communitys – und beide wurden erst kürzlich von Terroranschlägen getroffen.

    Das klingt selbst für einen Logiker wie dich nach einer sehr seltsamen Kausalkette. Du meinst also, je mehr die Burkas hier verboten werden, umso mehr steigt die Terrorgefahr? Die Burkafrauen lassen also bloß ihre patriarchalischen unfreiwillig geheirateten Männer für ihre „Freiheit“, eine Burka tragen zu dürfen, kämpfen?

    Naja, klar, man könnte auch argumentieren, dass wir ja bloß islamische Kultur annehmen bräuchten, dann würden wir auch vor den bösen Terroristen in Ruhe gelassen werden. Also, liebe deutsche Mädels: Burka anziehen, dann seid ihr endlich frei! Islamische Frauen im Irak, in Afghanistan, in Saudi-Arabien können euch ein Lied davon singen, wie friedlich es dort dank Burka ist.

    #264309

    Anonym

    Fast glaube ich, du bist am Austausch von Argumenten interessiert. Aber nur fast. 🙂

    Kleine Korrektur: Das obige Zitat stammt nicht von mir, sondern von der angegeben Quelle. Erkennbar an den Anführungszeichen – und der Quellenangabe.

    #264311

    Anonym

    Dir ist schon klar, dass der EUGH nicht nur für Frankreich urteilt?

    #264316

    Entschuldigung, irgendwie habe ich das als Aussage von dir auf ein Zitat von farbi (der wiederum eine andere Quelle zitierte) gelesen. Blockzitate werden zur besseren Unterscheidung besser mit <​blockquote></​blockquote> oder [​quote][/quote] markiert.

    Aber ich habe mal noch eine kleine Anekdote am Rande:

    Neulich, es war ein typischer heißer Sommertag Saline-Freibad, kamen mehrere junge Familien aus offensichtlich islamischem Kulturkreis (anhand der Kleidung der Frauen vermutet: Kopftuch, langärmlige/-beinige Jacken/Hosen). Die Männer gingen mit ihren Kleinkindern ins Wasser (jeweils mit Badehose) während die Frauen in voller Straßenbekleidung am Beckenrand standen und sich den Spaß anschauten oder später etwas abseits vom Becken saßen und gelangweilt mit ihren Smartphones spielten.
    (Ende der Anekdote)

    Ich glaube, mit der Debatte um Verschleierung wird unterschwellig eigentlich der Kulturkonflikt um Schamgefühle angesprochen und inwieweit man es hier erlauben will, dass eine Art „Prüderie“ (wieder) in unserer Gesellschaft Einzug hält, wenn wir sie schonmal überwunden haben (interessantes Interview auch unter http://www.deutschlandradiokultur.de/schamgefuehl-burkini-und-bikini-wie-viel-nacktheit-wollen.1008.de.html?dram:article_id=360836). Die Frauen im Salinebad haben die Freiheit, genauso (fast) nackt baden zu gehen wie alle anderen Menschen in Deutschland, aber sie wähl(t)en die Freiheit, sich selbst zu beschränken/zensieren. Meiner Meinung nach sollten solche Menschen (egal, ob Mann oder Frau) eher mal psychologische Beratung in Anspruch nehmen. Die Frage hier ist nicht, ob das Terrorismus befördert, sondern ob solche Vorbilder/Präzedenzfälle moralisch-gesellschaftlich geduldet werden sollen.

    Im Übrigen kann ich – um mal den Advocatus Diaboli zu geben – auch nicht überall problemlos vollkommen nackt rumlaufen; die deutschen Gesetze verbieten es (zumindest unter bestimmten Umständen) und ich bin dazu gezwungen, gewisse Kleidervorschriften einzuhalten.

    #264321

    In dem Fall hat der EUGH allein über ein französisches Gesetz geurteilt.
    Der EUGH urteilt, jetzt Achtung! vielleicht mal über die Strichellinie im italienischen Straßenverkehrsgesetz. Da wollt ihr dann auch nicht, dass ein Urteil sofort für deutsche Strichellinien gilt.

    #264329

    In dem Fall hat der EUGH allein über ein französisches Gesetz geurteilt.

    Der EUGH hat zwar über ein französisches Gesetz geurteilt. Er hat aber eine Begründung geliefert, die weit darüber hinaus geht. Ich kann in der Begründung nichts typisch Französisches erkennen. Hingegen erkenne ich in der Begründung Werte, wie sie für eine zivilisierte europäische Gesellschaft stehen.

    #264337

    Anonym

    Europa – ein Kontinent voller Abkürzungen. Fast so verwirrend (und überfordernd?) wie die Verkehrsschilder. 🙂

    Der EuGH hat mit der Sache nichts zu tun. Geurteilt hat der EGMR. Der wacht über die Einhaltung der EMRK. Auch der urteilt nicht nur „für“ Frankreich. Hat er aber in diesem Fall.

    Es war eine Französin, die in Frankreich gegen ein französisches Gesetz vorging. Sie sah sich durch das „Loi interdisant la dissimulation du visage dans l’espace public“ in den Grundfreiheiten der EMRK (Art.8, 9 und 14) verletzt.

    Die Begründung reicht über Frankreich hinaus, das hat @farbspektrum richtig (ab)geschrieben. Die Begründung bezog sich aber auf das französische Gesetz un dessen (angebliches) Ziel, mit diesem allgemeinen Vermummungsverbot das Zusammenleben der Menschen zu fördern. Faktisch ist es jedoch ein Burka/Niqab-Verbot.

    Der EGMR (wie auch der EuGH) erlässt keine Gesetze. Wer also auf ein baldiges Verbot der Unterdrückungshülle hofft, sollte nicht nach Straßburg und schon gar nicht Luxemburg zum EuGH sehen. Wenn jemals ein Verbot beschlossen wird, dass auf Halle und seine unzähligen(sic!) Burkaträgerinnen Auswirkungen hat, dann in Berlin oder (wohl eher) in Magdeburg.

    #264338

    Anonym

    irgendwie habe ich …

    … nicht genau hingesehen und trotzdem was dazu gesagt. Ja, den Fehler machen viele. 🙂

    Im Übrigen kann ich (..) auch nicht überall problemlos vollkommen nackt rumlaufen; die deutschen Gesetze verbieten es

    Es mag Gesetze geben, die dir das überall rumlaufen verbieten. Aber welche Gesetze verbieten (explizit) das nackt rumlaufen?

    Wird sich, wie in Deutschland am häufigsten geschieht, in solchen Fällen auf einen Verstoß gegen die „öffentliche Ordnung“ berufen, erfolgt ein Platzverweis („Platzverweisung“ nach § 36 SOG LSA). Niemand zwingt dich jedoch, deine Nacktheit aufzugeben.

    Du kannst es auch als Aktionskunst „tarnen“, obwohl das auch bereits als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung angesehen wurde. Kommt eben immer auf den Kontext an. In jedem Fall würde ich die Nacktheit ganz stark vom Körper(bau) abhängig machen. 🙂

    ich bin dazu gezwungen, gewisse Kleidervorschriften einzuhalten.

    Und das findest du gut, weil … ?

    #264340

    Europa – ein Kontinent voller Abkürzungen. Fast so verwirrend (und überfordernd?) wie die Verkehrsschilder.

    Für dich mag es verwirrend sein.

    Auch der urteilt nicht nur “für” Frankreich. Hat er aber in diesem Fall.

    Arbeite doch bitte mal das typisch Französische in der Begründung heraus.
    Wetten, das schaffst du nicht!

    sollte nicht nach Straßburg und schon gar nicht Luxemburg zum EuGH sehen.

    Dexit-Befürworter?

    #264343

    Anonym

    Arbeite doch bitte mal das typisch Französische in der Begründung heraus.

    Damit verdienen manche Leute ihr Geld, du willst es einfach so. Na gut.

    „119. (…) Par ailleurs, pour autant que le Gouvernement entende ainsi faire valoir que le port du voile intégral par certaines femmes choque la majorité de la population française parce qu’il heurte le principe d’égalité des sexes tel qu’il est généralement admis en France, la Cour renvoie aux motifs relatifs aux deux autres valeurs qu’il invoque.“

    „141. (…) Cela ressort notamment de l’exposé des motifs accompagnant le projet de loi, qui indique que, « si la dissimulation volontaire et systématique du visage pose problème, c’est parce qu’elle est tout simplement contraire aux exigences fondamentales du « vivre ensemble » dans la société française » et que « la dissimulation systématique du visage dans l’espace public, contraire à l’idéal de fraternité, ne satisfait pas (…) à l’exigence minimale de civilité nécessaire à la relation sociale » (…) Or il entre assurément dans les fonctions de l’État de garantir les conditions permettant aux individus de vivre ensemble dans leur diversité. (…)“

    „145. Ainsi, il est vrai que le nombre de femmes concernées est faible. Il ressort en effet du rapport « sur la pratique du port du voile intégral sur le territoire national » préparé par la mission d’information de l’Assemblée nationale et déposé le 26 janvier 2010, qu’environ 1 900 femmes portaient le voile islamique intégral en France à la fin de l’année 2009, dont environ 270 se trouvaient dans les collectivités d’outre-mer (paragraphe 16 ci-dessus). Ce nombre est de faible ampleur au regard des quelques soixante-cinq millions d’habitants que compte la France et du nombre de musulmans qui y vivent. Il peut donc sembler démesuré de répondre à une telle situation par une loi d’interdiction générale.“

    „155. En d’autres termes, la France disposait en l’espèce d’une ample marge d’appréciation.“

    Reicht das erstmal?

    #264344

    Reicht das erstmal?

    Das kann ich dir erst beantworten, wenn du mir den Link zur deutschen Übersetzung bringst.

    #264347

    Anonym

    Die Begründung wurde aber auf Französisch verfasst.

    #264348

    Die Begründung wurde aber auf Französisch verfasst.

    Ach so, du meinst das ist das typisch Französische.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von farbspektrum.
    #264351

    Anonym

    Nein. Obwohl die französische Sprache natürlich auch typisch für Frankreich ist.

    Die zitierten Absätze enthalten Aussagen, die sich auf Frankreich, das französische Volk und das französische Gesetz beziehen.

    #264353

    Die zitierten Absätze enthalten Aussagen, die sich auf Frankreich, das französische Volk und das französische Gesetz beziehen.

    Da du ja offenbar Französisch kannst, wäre es dir doch ein leichtes, die Übersetzung zu posten.

    #264354

    Anonym

    Das stimmt.

    #264391

    Anonym

    Da du ja offenbar Französisch kannst, wäre es dir doch ein leichtes, die Übersetzung zu posten.

    Zu wissen wie copier et coller funktioniert bedeutet nicht zwangsläufig, Französisch zu können. 😀

    #264404

    Anonym

    Auch wieder wahr.

    Die richtigen Stellen kopieren ist dann aber mit einer gehörigen Portion Glück verbunden. 🙂

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