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9. Juni 2016 um 21:35 Uhr #252989
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Begründung zu seinem Urteil vom 24. Mai veröffentlicht. Darin bestätigte der BGH die Revision der Staatsanw[Der komplette Artikel: Bundesgerichtshof veröffentlicht Urteil]
9. Juni 2016 um 21:35 Uhr #252972Liebe Mitforisten,
die Urteilsbegründung des BGH in Sachen OB Wiegand wurde heute veröffentlicht.
Besonders empfehlenswert sind die Hinweise an die neu verhandelnde Kammer (S.15f). Dort wird sehr deutlich dargelegt, was viele am Verhalten des Oberbürgermeisters empört.
Es riecht nach OB-Wahlen auf dem Markt…
9. Juni 2016 um 21:45 Uhr #252974„Danach könnte jedenfalls die Feststellung eines Mindestschadens in Höhe der Differenzbeträge zwischen einer möglicherweise maximal zu bewilligenden Erfahrungsstufe 4 und der tatsächlich bewilligten Stufe 5 sowie der dadurch
letztlich veranlasste Mittelabfluss aus dem Haushalt in Betracht zu ziehen sei.“Wiegand hat sich wahrscheinlich um eine einzige Erfahrungsstufe vermacht, ob vorsätzlich oder nicht wird das neue Gericht zu würdigen haben. Er ist deiner Meinung nach einer der schlimmsten Verbrecher, der sofort in den Kerker muss. Meine Fresse.
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9. Juni 2016 um 21:46 Uhr #252976Es riecht nach OB-Wahlen auf dem Markt…
Nein, es stinkt aus einer ganz anderen Ecke. Ja, ich weiß, früher wurde so was ganz anders gelöst, ohne Gericht, ohne Öffentlichkeit. Wir haben aber andere Zeiten.
9. Juni 2016 um 21:47 Uhr #252977“Danach könnte jedenfalls die Feststellung eines Mindestschadens in Höhe der Differenzbeträge zwischen einer möglicherweise maximal zu bewilligenden Erfahrungsstufe 4 und der tatsächlich bewilligten Stufe 5 sowie der dadurch
letztlich veranlasste Mittelabfluss aus dem Haushalt in Betracht zu ziehen sei.”Wiegand hat sich wahrscheinlich um eine einzige Erfahrungsstufe vermacht, ob vorsätzlich oder nicht wird das neue Gericht zu würdigen haben. Er ist deiner Meinung nach einer der schlimmsten Verbrecher, der sofort in den Kerker muss. Meine Fresse.
Oli, bist du nicht eh befangen?
9. Juni 2016 um 22:05 Uhr #252987SfK, Wiegand hat sich nicht vermacht! Das war eine bewusste Entscheidung gegen den Personalrat. Mich wundert etwas, dass sowohl dich als auch redhal das in keiner Weise zu stören scheint.
9. Juni 2016 um 22:13 Uhr #252990Vielleicht ist es notwendig, darauf hinzuweisen, dass es nur die Aufhebung eines Urteils ist.
9. Juni 2016 um 22:18 Uhr #252998Versehen mit Hinweisen ( in Kapitel III), woran sich die nächste urteilende Kammer orientieren soll.
- Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 9 Monaten von hei-wu.
9. Juni 2016 um 22:42 Uhr #253003Zum Beispiel daran, nicht wieder die genannten Rechtsfehler zu begehen. In erster Linie scheint es darum zu gehen, dass das Landgericht die förderliche vorherige berufliche Tätigkeit selbst zu beurteilen hat, was bisher wohl nur unzureichend erfolgt ist.
Das klingt „einfacher“, als es ist, denke ich.9. Juni 2016 um 22:53 Uhr #253004Ich hoffe, das im „neuem“ Prozess auch wieder ein Freispruch für Wiegand rauskommt.
Wenn ich teilweise die Stadtratsmitglieder reden höre, dann bekomme ich echt das Kotzen. Besonders von denen, die die ganze Sache gegen Wiegand eingefädelt habern und das nur, weil sie ihre Niederlage bei der OB-Wahl nicht einsehen wollten bzw. verkraftet haben.9. Juni 2016 um 23:08 Uhr #253005Aha!
9. Juni 2016 um 23:10 Uhr #253006Wenn selbst die Bundesanwaltschaft entgegen der Staatsanwaltschaft Halle für einen Freispruch plädierte, dann kann ja die Strafbarkeit nicht auf der Hand liegen. Soll heißen, dass schon der Unrechtsgehalt des ganzen Sache rechtlich umstritten ist.
9. Juni 2016 um 23:13 Uhr #253008Das hilft kaum weiter. Ebenso könntest du sagen: „wenn doch schon das Landgericht..“.
9. Juni 2016 um 23:28 Uhr #253015Das macht die Sache nicht besser. Es ist eben umstritten.
9. Juni 2016 um 23:33 Uhr #253016@SfK Herje, wo sie wieder lesen…
Ich fand das hier viel interessanter, denn es wird sich bei einer Verurteilung sicher nicht zum Vorteil des Angeklagten auswirken:
„Dabei wird gegebenenfalls in den Blick zu nehmen sein, dass der Angeklagte bestehende Ausschreibungsvorschriften nicht beachtete, die für die Einstufung maßgeblichen Gründe nicht dokumentierte, ferner die verspätete Zuleitung unvollständiger Bewerbungsunterlagen an das Personalamt der Stadt, die Nichtbeteiligung des Personalrats, die vorfristige Verkürzung der vorgesehenen Probezeiten und der Umstand, dass der Angeklagte – nach den Feststellungen in Abweichung von der üblichen Verfahrensweise – die Zubilligung der Erfahrungsstufe unmittelbar in den Arbeitsverträgen festschrieb.“ (S. 15)
Aber hey, jeder so, wie er mag.
9. Juni 2016 um 23:43 Uhr #253017Klaus, die Ämterpatronage, wenn es denn eine war, ist praktisch (ich sage nicht theoretisch) nicht strafbar. Das weiß auch der BGH. Ich möcht gar nicht wissen, wie viel Posten im Rahmen der neuen Regierungsbildung im Land durch Günstlinge in den Ministerien besetzt wurden.
9. Juni 2016 um 23:54 Uhr #253019die Ämterpatronage, wenn es denn eine war, ist praktisch (ich sage nicht theoretisch) nicht strafbar. Das weiß auch der BGH
Er scheint es nicht zu wissen. Sagst Du es ihm?
9. Juni 2016 um 23:55 Uhr #253020Na dann mach dich mal auf die Suche nach den vielen Entscheidungen des BGH zur Ämterpatronage. Viel Spaß!
9. Juni 2016 um 23:58 Uhr #253021
AnonymIch möcht gar nicht wissen, wie viel Posten im Rahmen der neuen Regierungsbildung im Land durch Günstlinge in den Ministerien besetzt wurden.
Und? Soll der Straftatbestand der Untreue insgesamt oder zumindest für den Bereich des öffentlichen Dienstes abgeschafft werden?!
9. Juni 2016 um 23:59 Uhr #253022SfK, in der von mir zitierten Passage drückt der BGH in etwa das aus:
‚Liebe Kollegen, bewerten sie die Vorsätzlichkeit der Handlungen des Angeklagten, die wir ohne Verwendung des Konjunktiv aufgezählt haben.‘
Es ist schließlich klar, dass im Falle einer Verurteilung bei der Strafzumessung nicht nur der Schaden selbst, sondern auch die für sein Entstehen nötigen und bewussten (Fahrlässigkeit sieht anders aus.) Handlungen des Angeklagten maßgeblich sein werden.
10. Juni 2016 um 07:58 Uhr #253033Ja, Urteile lesen ist eine eigene Kunst. Da braucht es schon ein paar mehr, un dieses werten zu können.
Normal wäre gewesen: Können dem Urteil nicht folgen, weisen zurück.
Aber dass der BGH so deutlich begründet ist der eigentliche Hammer und nicht nur für den OB sondern auch die Nebenrichter des 1.Prozesses. Der BGH fühlt sich anscheinend verpflichtet der Bananenrepublik LSA zu erklären, wie Recht aussieht.Nebenbei, interessant wie man aus der Erfahrungsstufe 1 so schnell die Erfahrung für Stufe 5 sammelt. Das dauert nach TVÖD sonst 10 Jahre.
10. Juni 2016 um 08:25 Uhr #253040Am besten sind Neuwahlen und das sofort
10. Juni 2016 um 09:17 Uhr #253063Auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Wenn die Kammer in MD ein Urteil fällt, bei dem der Beklagte für schuldig befunden wird, kommt es ja auf das Strafmaß an. Und dann gibt es nochmal den Weg der Revision….
10. Juni 2016 um 11:09 Uhr #253079
AnonymDer Herr OB hat schon wegen nichtigeren Dingen Mitarbeiter „bestraft“, er selbst ist wohl unnahbar.
Es gibt Menschen, die wurden wegen Mitnahme von abgelegten Brötchen oder Stromklau für das Laden eines Handy’s rausgeschmissen.Bei dieser Niederschrift ist ein OB unhaltbar. Aber er spielt auf Zeit und Vergessen.
Mich wunderts, dass hier redhall&co nicht schreiben, dass die Fraktionen das Urteil vorformuliert haben.10. Juni 2016 um 11:17 Uhr #253082
Anonymbis jetzt ist lediglich das Urteil aufgehoben. Ich denke, wir sollten einfach warten, wie nun das neue Urteil ausgeht und ob dies Bestand haben wird.
Freiwillig wird ganz sicher niemand seinen Platz räumen, deswegen halte ich die Forderung nach Neuwahlen für ein wenig vorschnell und zudem für recht billig.
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