Bundesgerichtshof veröffentlicht Urteil

9. Juni 2016 | Politik | Keine Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Begründung zu seinem Urteil vom 24. Mai veröffentlicht. Darin bestätigte der BGH die Revision der Staatsanwaltschaft Halle. Den Wortlaut finden Sie hier:
Originaldokument BGH

Mit der erfolgreichen Revision ist das Urteil des Landgerichts Halle vom 9. Februar 2015, bei dem Oberbürgermeister Bernd Wiegand freigesprochen wurde, aufgehoben. Die Angelegenheit muß nun völlig neu verhandelt werden. Hierzu hat der BGH an eine als Wirtschaftsstrafkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts Magdeburg verwiesen.

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