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- Dieses Thema hat 59 Antworten und 16 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 Jahr, 5 Monaten von Elfriede.
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22. September 2022 um 08:50 Uhr #425951
Was sind Anglistische Sprachen?
22. September 2022 um 09:39 Uhr #425953
Anonymgoogle hilft.
22. September 2022 um 11:51 Uhr #425954anglistisch/Anglisztik bezieht sich auf nur eine einzige Sprache. Meine Frage galt dem Plural.
22. September 2022 um 17:30 Uhr #425989Was sind Anglistische Sprachen?
Er meinte wohl angelsächsische Sprachen. Also das, was ein Dresdner spricht, wenn er am Elbufer Fische fängt.
22. September 2022 um 17:34 Uhr #425991Die Freiheit der Person ist unverletzlich
Damit sind Männer nicht mitgemeint.
27. September 2022 um 11:35 Uhr #426134Der, die oder das hei-wu, oder so hei*//wu
10. Oktober 2022 um 10:18 Uhr #426711@wolli, Deine Überschrift ist so polemisch wie falsch. Professor Plöhn ist derjenige, der zensiert, nämlich seine Studenten. Wenn die sich nicht an seine Regeln halten ( die nebenbei im Widerspruch zu den Uni-Regeln stehen) können sie „den Kurs verlassen“. Das Ganze dann im Namen der wissenschaftlichen Wahrheitsfindung.
Und unsere Sprache hat sich m Laufe der Jahrhunderte immer wieder verändert. Das haben lebendige Sprachen nun mal so an sich. Mag man an verschiedenen Stellen ungewohnt und auch unangenehm finden, aber hier den Untergang des deutschen Abendlands herbeizureden, halte ich für unangebracht.
Wenn CI so im Netz die Kommentare vieler Gender-Kritiker lese würde ich mir wünschen, die würden selbst erst mal gutes Deutsch beherrschen. Damit wäre schon viel getan.
Und was ist falsch daran, dass Herr apl. Prof. Dr. Plöhn seine Studierenden zensiert? Das ist schließlich seine Aufgabe.
Wenn er bestimmte Formen der Gender-Kurzschrift ablehnt, bewegt er sich damit auf der Badis der Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung vom 26.03.2021. Danach entspricht jede Form (Unterstrich, Binnen-I, Asterisk oder Doppelpunkt) nicht der deutschen Standardsprache. Demzufolge ist es rein (sprach-)wissenschaftlich gerechtfertigt, Abweichungen als Fehler zu werten.
Überdies sind nach Art. 5 GG Forschung und Lehre frei. Das weiß insbesondere Herr Prof. Dr. Varwick, der seine steilen Thesen zum Ukrainekonflikt ebenfalls und immer wieder mit eben dieser Forschungsfreiheit verteidigt. Alles andere, insbesondere die Form seiner eMails ist daher im Grunde genommen Bossing und somit an der MLU nach deren eigenen compliance Richtlinien ebenfalls unzulässig.
Mir drängt sich ohnehin der Verdacht einer „unheiligen Allianz“ auf. In welcher die gleichen Personen, die sich sonst sehr gern an Herrn Varwick abarbeiten, sich jetzt mit diesem gemeinsam auf eine andere Person, einen 65 Jahre alten Kollegen, einschießen, der mglw. etwas konservative Ansichten vertritt. Herr Varwick und alle anderen Beteiligten sollten sich daher wirklich nur schämen!
10. Oktober 2022 um 10:30 Uhr #426733Und was ist falsch daran, dass Herr apl. Prof. Dr. Plöhn seine Studierenden zensiert? Das ist schließlich seine Aufgabe.
Wenn er bestimmte Formen der Gender-Kurzschrift ablehnt, bewegt er sich damit auf der Badis der Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung vom 26.03.2021. Danach entspricht jede Form (Unterstrich, Binnen-I, Asterisk oder Doppelpunkt) nicht der deutschen Standardsprache. Demzufolge ist es rein (sprach-)wissenschaftlich gerechtfertigt, Abweichungen als Fehler zu werten.
Überdies sind nach Art. 5 GG Forschung und Lehre frei. Das weiß insbesondere Herr Prof. Dr. Varwick, der seine steilen Thesen zum Ukrainekonflikt ebenfalls und immer wieder mit eben dieser Forschungsfreiheit verteidigt. Alles andere, insbesondere die Form seiner eMails ist daher im Grunde genommen Bossing und somit an der MLU nach deren eigenen compliance Richtlinien ebenfalls unzulässig.
Mir drängt sich ohnehin der Verdacht einer „unheiligen Allianz“ auf. In welcher die gleichen Personen, die sich sonst sehr gern an Herrn Varwick abarbeiten, sich jetzt mit diesem gemeinsam auf eine andere Person, einen 65 Jahre alten Kollegen, einschießen, der mglw. etwas konservative Ansichten vertritt. Herr Varwick und alle anderen Beteiligten sollten sich daher wirklich nur schämen!
„Danach entspricht jede Form (Unterstrich, Binnen-I, Asterisk oder Doppelpunkt) nicht der deutschen Standardsprache.“
Das mag sein, aber die Standards sind ja kein Naturgesetz, sondern lassen sich ändern.
“
Demzufolge ist es rein (sprach-)wissenschaftlich gerechtfertigt, Abweichungen als Fehler zu werten.“Abweichungen vom „Standard“ rot anzukringeln, halte ich nicht für eine wissenschafliche Leistung. Hierzu reicht schon die die Intelligenz einer Politesse aus.
„Überdies sind nach Art. 5 GG Forschung und Lehre frei.“
Richtig. Hier handelt es sich aber nicht um eine wissenschaftliche Tätigkeit.
10. Oktober 2022 um 10:58 Uhr #426737rincewind schrieb: Wolli Deine Überschrift -An der Uni Halle ist zu gendern! Basta! – ist so polemisch wie falsch.
Wieso, gendern ist doch Uniregel ?10. Oktober 2022 um 15:25 Uhr #426755Bei „Gendern“ habe ich immer einen Sachsen vorm inneren Auge, der gerade mit seinem Boot auf dem See umkippt …
10. Oktober 2022 um 17:23 Uhr #426762Sie haben schon lange keine Hausarbeit korrigieren dürfen. Viele Studierende sind ja als angehende Akademiker bereits mit der Standardsprache überfordert.
Das kann man entweder bedauernd zur Kenntnis nehmen. Oder wie der geschätzt Kollege Plöhn etwas dagegen unternehmen.
Zu den Standards: Natürlich können die geändert werden. Dazu war der RfdR ja im März 2021 zusammengekommen. Dann hat er aber schlicht die Arbeit verweigert.
Und der RfdR, der auch hinter der Redaktion des Dudens steht, legt nun einmal die amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung fest. Und die gelten nun einmal an einer deutschen Universität und wenn Sie oder Herr Varwick sich auf den Kopf stellen.
11. Oktober 2022 um 10:16 Uhr #426787Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der deutschen Sprache zu bewahren.
Er hat keine Sonderregelungen für einzelne Teilbereiche der Gesellschaft erlassen, sondern ganz generelle Aussagen darüber getroffen,
(a) welche Anforderungen an eine „geschlechtergerechten“ Text zu stellen sind und
(b) welche Schreibungen jedenfalls für die deutsche Sprache ungeeignet sind.
Wenn man Texte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Geschlechter formulieren möchte, so hat man sich an die im folgenden genannten Kriterien zu halten:„In seinem Beschluss vom 16.11.2018 hat der Rat allgemeine Kriterien geschlechtergerechter Schreibung definiert:
‚Geschlechtergerechte Texte sollensachlich korrekt sein,
verständlich und lesbar sein,
vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),
Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten,
übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen,
für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen‘.Die sprachwissenschaftliche Fundierung ist jedoch zentrale Grundlage für Empfehlungen und Beschlüsse des Rats für deutsche Rechtschreibung. Die Vermittlung dieser Zusammenhänge ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Geschäftsstelle des Rats in der Sprachberatung zu dem Thema Geschlechtergerechte Schreibung.“
(Pressemitteilung des Rates für deutsche Rechtschreibung vom 26.3.2021)Damit hat Prof.Plöhn keine Probleme, vielmehr hat er diesen Passus in ein Schreiben an seine Studenten aufgenommen.
11. Oktober 2022 um 10:32 Uhr #426788„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Und deshalb darf jeder gendern oder nicht gendern, wie es ihm passt.
11. Oktober 2022 um 11:02 Uhr #426794Eine studentische Hausarbeit ist vielleicht nicht der richtige Platz, um seine Persönlichkeit zu entfalten.
Von mir aus kann Hei-Wu gendern, alles klein schreiben und alle Buchstaben regenbogenfarben drucken. Das wäre mir egal.
Machen Sie das aber in einer Hausarbeit, die ich korrigieren muss, dann fallen Sie eben durch. Und zwar zu Recht, weil Sie es einfach nicht schaffen, simpelste Vorgaben Ihrer Dozierenden umzusetzen.
Somit sind Sie schlicht und ergreifend nicht studierfähig.
11. Oktober 2022 um 11:19 Uhr #426795Somit sind Sie schlicht und ergreifend nicht studierfähig.
Hab ich aber ein Glück, dass ich mein Studium schon abgeschlossen habe.
11. Oktober 2022 um 22:45 Uhr #426833Hab ich aber ein Glück, dass ich mein Studium schon abgeschlossen habe.
Was ja letztlich nur eines beweist, nämlich dass alle kostenlos studieren, seitdem Studiengebühren wieder abgeschafft wurden. Aber einige davon studieren eben auch umsonst. 🤦🏻♂️
11. Oktober 2022 um 23:07 Uhr #426834Habe sogar mein Studium mit zwei, wie Du schriebst, bunten Buchstaben abgeschlossen.
Immerhin hat das mich in die Lage versetzt, meine wissenschaftliche Tätigkeit nicht mit der Korrektur von „Hausarbeiten“ ausfüllen zu müssen.
Das machten zu meiner Zeit Subalterne.
12. Oktober 2022 um 06:35 Uhr #426835Die Bewertung von Hausarbeiten der Studenten konzentriert sich auf Rechtsschreibung nicht auf fachliche Inhalte. Kein Wunder, dass die Professoren bei einer Dissertation nicht mehr erkennen, dass nur Zitate von Dritten zusammengstöpselt wurden.
12. Oktober 2022 um 06:56 Uhr #426836Sie haben schon lange keine Hausarbeit korrigieren dürfen. Viele Studierende sind ja als angehende Akademiker bereits mit der Standardsprache überfordert.
Das kann man entweder bedauernd zur Kenntnis nehmen. Oder wie der geschätzt Kollege Plöhn etwas dagegen unternehmen.
Zu den Standards: Natürlich können die geändert werden. Dazu war der RfdR ja im März 2021 zusammengekommen. Dann hat er aber schlicht die Arbeit verweigert.
Und der RfdR, der auch hinter der Redaktion des Dudens steht, legt nun einmal die amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung fest. Und die gelten nun einmal an einer deutschen Universität und wenn Sie oder Herr Varwick sich auf den Kopf stellen.
Ich meine, da habe Sie einiges überhaupt nicht verstanden. Sprache hat sich schon immer geändert und ihr Anspruch war nie gleich. Zum Beispiel schreiben Sie total schlicht. Von Kant, Goethe oder Marx hätten Sie dafür eine Ohrfeige bekommen. Ihre Sprachvermögen hat sich somit weit nach unten entwickelt, obgleich Sie studiert haben und auch noch Studierende bewerten.
Sehen Sie einfach ein, es ist immer eine Frage der Perspektive.
13. Oktober 2022 um 07:28 Uhr #426889Das machten zu meiner Zeit Subalterne.
Ein außerplanmäßiger Professor hat keine Subalternen. Meist hat er nicht einmal ein Sekretariat.
13. Oktober 2022 um 07:38 Uhr #426890Ich meine, da habe Sie einiges überhaupt nicht verstanden. Sprache hat sich schon immer geändert und ihr Anspruch war nie gleich. Zum Beispiel schreiben Sie total schlicht. Von Kant, Goethe oder Marx hätten Sie dafür eine Ohrfeige bekommen. Ihre Sprachvermögen hat sich somit weit nach unten entwickelt, obgleich Sie studiert haben und auch noch Studierende bewerten.
Sehen Sie einfach ein, es ist immer eine Frage der Perspektive.[/quote]
Sie mißverstehen mich doch auch (absichtlich?). Natürlich ändert sich Sprache. Ich habe mich auch nicht über Kurzschreibungen beschwert, sondern darüber, dass sich der RfdR in einem Akt der Arbeitsverweigerung dieser Änderung verschlossen hat.
Und ich kritisiere, dass Herr Varwick per ordre de mufti einen Kollegen in seinem letzten Dienstjahr zu etwas verpflichten will, für das es weder eine rechtliche noch verfassungsrechtliche noch Dank des RfdR fachliche Grundlage gibt.
Und was meine schlichte Sprache anbelangt, so ist diese dem Niveau hier angepasst. Sie haben mich ja auch nicht verstehen können/wollen. Statt der beiden Klassiker, die Sie bemühen, halte ich es lieber mit dem Namensgeber der halleschen Universität und seinen „Tischgesprächen“: „Dem Volke auf‘s Maul zu schauen!“
Luther hat übrigens um die deutsche Sprachentwicklung mindestens ebensoviel Verdienst wie Goethe.
13. Oktober 2022 um 07:43 Uhr #426891„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Und deshalb darf jeder gendern oder nicht gendern, wie es ihm passt.
Natürlich darf das jeder. Wenn ich meine Arbeit in Klingonisch abgebe, dann darf ich das. Dann darf die aber eben auch mit 0 Punkten zurück kommen oder der Dozent hat genug Humor es zu bewerten. Wenn du in Jura den Korrekturrand 5,5 statt 6 Zentimeter machst, dann hast du ein Problem.
Spannend, dass dich der wirkliche Verstoß von Herrn Varwick da so gar nicht stört. Denn nicht gendern ist offensichtlich nicht akzeptiert und führt zu Konsequenzen die sicher nicht mit Recht und Moral vereinbar sind, auch wenn der Herr sie durch die Blume ausdrücken wollte. Zum Glück ist Herr Varwick in sehr vielen Bereichen nicht sonderlich geschickt.
13. Oktober 2022 um 07:45 Uhr #426892Ich meine, da habe Sie einiges überhaupt nicht verstanden. Sprache hat sich schon immer geändert und ihr Anspruch war nie gleich. Zum Beispiel schreiben Sie total schlicht. Von Kant, Goethe oder Marx hätten Sie dafür eine Ohrfeige bekommen. Ihre Sprachvermögen hat sich somit weit nach unten entwickelt, obgleich Sie studiert haben und auch noch Studierende bewerten.
Sehen Sie einfach ein, es ist immer eine Frage der Perspektive.
Richtig. Sprache hat sich immer geändert aber nur in den wirklich finstersten Zeiten passierte es mit Zwang nach ideologischem Willen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Nur weil ein Berufsverbot vermeintlich kreativ verpackt wird, macht es das nicht besser.
13. Oktober 2022 um 09:02 Uhr #426897Die Bewertung von Hausarbeiten der Studenten konzentriert sich auf Rechtsschreibung nicht auf fachliche Inhalte. Kein Wunder, dass die Professoren bei einer Dissertation nicht mehr erkennen, dass nur Zitate von Dritten zusammengstöpselt wurden.
Ich weiß nicht, ob Ihr Sarkasmus dem Thema angemessen ist. Und ja, in einer Zeit, der es einige „Jungesellen ihrer eigenen Muttersprache“ — nichts anderes heißt Bachelor in Germanistik wortwörtlich — nicht mehr schaffen, ein Argument fehlerfrei zu Papier zu bringen, müssen Dozierende AUCH die Rechtschreibung korrigieren.
Es sind übrigens meist diejenigen, die nicht auf solche sprachlichen Details achten, denen auch so „unwichtige“ Aspekte wie Plagiate entgehen.
13. Oktober 2022 um 09:17 Uhr #426899Dozenten in Politik- Rechts- und Wirtschaftswissenschaften reduzieren mangels fachlicher Tiefe ihre bewertende Tätigkeiten auf die formale Nutzung von Gendersternchen.
Wer sich auf Formalien konzentriert, kann den Erkenntnisgewinn einer Dissertation nicht von hohlen Phrasen (kopiert oder selbst ausgedacht) unterscheiden. -
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