Übertragenes Vermögen aus Schenkungen 2022 doppelt so hoch wie 2021

23. Oktober 2023 | Wirtschaft | 6 Kommentare

Von der Finanzverwaltung in Sachsen-Anhalt wurden 2022 insgesamt 2 360 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögenswert von zusammen 387,0 Mill. EUR erstmalig zur Erbschaft- und Schenkungsteuer veranlagt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, ergaben sich nach Abzug von Freibeträgen und Begünstigungen für 1 728 Veranlagungen steuerpflichtige Erwerbe von zusammen 140,2 Mill. EUR. Darunter wurden im Rahmen von 282 Schenkungen steuerpflichtige Erwerbe von 40,9 Mill. EUR ermittelt. Insgesamt hatte deren verschenktes Vermögen vor Abzug der Freibeträge und Begünstigungen einen Wert von 99,4 Mill. EUR, das waren 101,8 % mehr als 2021.

Die meisten steuerpflichtigen Erwerbe ermittelte die Finanzverwaltung, wie auch die Jahre zuvor, im Rahmen der Erwerbe von Todes wegen. Insgesamt wurden für 1 446 Fälle mit Erwerben von Todes wegen 99,4 Mill. EUR steuerpflichtig. Die darauf festgesetzten Erbschaftsteuern betrugen 22,1 Mill. EUR. Der Wert der Erwerbe von Todes wegen vor Abzug der Freibeträge und Begünstigungen belief sich 2022 auf 154,3 Mill. EUR (-12,0 % gegenüber 2021). Vererbt wurden vorwiegend Bankguthaben und Grundvermögen. Demgegenüber wurden durch Schenkungen vor allem Anteile an Kapitalgesellschaften übertragen.

Insgesamt setzte die Finanzverwaltung 2022 in Sachsen-Anhalt Erbschaft- und Schenkungsteuern in Höhe von 26,4 Mill. EUR fest (+3,7 % gegenüber 2021). Sowohl die Erbschaftsteuer (+0,8 %) als auch die Schenkungsteuer (+21,3 %) konnten einen Anstieg verzeichnen. Rechnerisch ergab sich eine durchschnittliche Steuerbelastungsquote für die steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen von 22,2 % und für die Schenkungen von 10,6 %. Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote für Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen insgesamt lag 2022 bei 18,8 % (2021: 18,6 %).

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