HWG will Hasi loswerden: Käufer muss mindestens 620.000 bieten, harte Anforderung an Nutzung festgelegt.

1. November 2023 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Es ist bereits fast fünf Jahre her, dass die Besetzer der Hafenstraße 7 („Hasi“) friedlich das Haus verließen. In langer Erinnerung bleibt sicher noch das Scheitern der HWG, das Haus mit einer Hundertschaft von Landespolizisten räumen zu lassen. Schuld war ein dummer juristischer Fehler auf Seiten der HWG: man hatte vor der Räumung nicht nach Untermietern gefragt. Dies aber ist notwendig, da eine Zwangsräumung sich nicht gegen „unbeteiligte“ eventuelle Untermieter richten darf.

Nach dem freiwilligen Abzug der Nutzer (Verein „Capuze e.V.) – die Stadt hatte dem Verein ein  Ausweichquartier an der ehemaligen Stadtgärtnerei gestellt – stand das einst umkämpfte Baudenkmal leer und verfiel weiter. Jetzt scheint Bewegung in die Angelgenheit zu kommen. Derzeit führt die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) ein Interessenbekundungsverfahren zur Hafenstraße 7 durch. Ziel des Verfahrens, so erklärt die HWG, sei der Verkauf des ca. 8.000 Quadratmeter großen Grundstückes.
Das Verfahren erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe können sich Interessentinnen und Interessenten noch bis 30. November 2023 bei der HWG melden. Dabei muss der durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelte Verkehrswert in Höhe von 620.000 Euro als Mindestkaufpreis akzeptiert werden. Zudem muss zugesichert werden, dass der Interessent sich bei der Entwicklung des Grundstückes an das in enger Abstimmung zwischen HWG und der Stadt Halle abgestimmte Konzeptziel hält.

In dem öffentlich einsehbaren Exposé wird das Konzeptziel wie folgt beschrieben: Planungsziel des vorzulegenden Konzeptes soll die Entwicklung eines nachhaltigen Wohnstandortes unter Einbeziehung des bestehenden Baudenkmals sein. Bei der Planung von Neubauten soll die städtebaulich verträgliche Einordnung in die Umgebung und insgesamt die Einhaltung der denkmalrechtlichen und naturschutzrechtlichen Anforderungen im Vordergrund stehen. Neben Wohnungen sind im begrenzten Umfang auch soziale oder gewerbliche Nutzungen möglich, die die Attraktivität des Standortes steigern. Die Freiraumgestaltung, das Wasser- und das Energiemanagement sollen den sich aktuell und mittelfristig aus dem Klimawandel ergebenden Anforderungen Rechnung tragen.


Nach Sichtung aller bis zum 30. November 2023 eingereichten Unterlagen erhalten die Interessentinnen und Interessenten die Gelegenheit, in der Zeit zwischen 1. Januar 2024 und 31. Juli 2024 ein Entwicklungskonzept zu erarbeiten und ein Kaufpreisangebot einzureichen.
Im Anschluss trifft eine Jury im Rahmen eines Kolloquiums die Entscheidung über den Verkauf. Es ist beabsichtigt, Juroren aus dem Aufsichtsrat der HWG, der Geschäftsführung der HWG sowie dem Fachbereich Städtebau und Bauordnung der Stadt Hallezu beteiligen.

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