Handwerkskammer Halle begrüßt Entlastungsmaßnahmen des Bundes: Weniger Bürokratie für Betriebe

14. März 2024 | Wirtschaft | Keine Kommentare

Gestern hat die bUndesregierung das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet, das verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie vorsieht. Zu den Hauptpunkten des Gesetzes zählt unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen.

Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, äußerte sich dazu: „Bürokratieabbau ist aus Sicht der Betriebe wichtiger denn je. Die Unternehmen beklagen seit Jahren eine Zunahme an bürokratischen Pflichten, deren Sinn durchaus nicht immer ersichtlich ist. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen können daher nur ein erster Schritt sein, dem weitere folgen müssen.“

Neumann wies darauf hin, dass der Gesetzgeber häufig identische Regeln für kleine und große Betriebe vorsehe. „Allerdings gibt es in der Regel im Handwerksbetrieb kaum Verwaltungspersonal, das solche zeitintensiven Aufgaben ausführen kann“, so Neumann weiter.

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz soll somit einen Beitrag zur Entlastung kleinerer Betriebe leisten, indem es die bürokratischen Hürden reduziert und damit Raum für unternehmerische Aktivitäten schafft. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis auswirken und ob weitere Schritte folgen werden, um den Anforderungen und Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht zu werden.

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