Corona-Krise: 15.300 Unternehmen in Sachsen-Anhalt zeigen Kurzarbeit an

9. April 2020 | Wirtschaft | Ein Kommentar


Die Zahl der Unternehmen, die bei der Bundesagentur für Arbeit in Sachsen-Anhalt Kurzarbeitergeld angemeldet haben, ist seit Ende März um mehr als 5.600 gestiegen. Das ergab eine weitere Sonderauswertung.

Bis zum 06. April 2020 haben inzwischen rund 15.300 Unternehmen in Sachsen-Anhalt Kurzarbeit angezeigt. Bis Ende März 2020 waren im Zuge der Corona-Krise noch rund 9.700 Kurzarbeitsanzeigen eingegangen. Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagentur für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab. Noch nicht ermitteln lässt sich, wie viele Personen in den Unternehmen von Kurzarbeit betroffen sind. Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, Schwerpunkte sind unter anderem der Einzelhandel und das Gastgewerbe. „Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sind, wird erst die detaillierte Statistik Ende April zeigen. Wir gehen jedoch sicher davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter deutlich über dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise liegen wird. Um die Dimension zu verdeutlichen – im gesamten Jahr 2009 gab es damals nur 4.000 Anzeigen“, sagte Markus Behrens, Geschäftsführer der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.

Angezeigte und realisierte Kurzarbeit unterscheiden
Damit ein Betrieb Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, muss er zuerst Kurzarbeit anzeigen. So signalisiert er, dass er mit Kurzarbeit rechnet. Sie wird jedoch nicht immer realisiert. Wenn sich zum Beispiel die Auftragslage kurzfristig verbessert oder behördliche Maßnahmen aufgehoben werden, kann der Betrieb möglicherweise wieder normal arbeiten. Dann wurde zwar Kurzarbeit angezeigt, aber nie realisiert. Wenn verkürzt gearbeitet wird, zahlt die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld nachträglich an den Arbeitgeber aus. „Deshalb wird noch einige Zeit vergehen, bis wir ein klares, mit Zahlen unterlegtes Bild erhalten. Wie viele Unternehmen in welchem Umfang Kurzarbeit realisieren, können wir erst sagen, wenn abgerechnet wird. Die betrieblichen Abrechnungen enthalten die Namen aller Kurzarbeitenden und ihren jeweils konkreten Arbeitsausfall. Diese Angaben werden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum großen Teil erst in einigen Wochen einreichen. Zeit dafür haben sie gesetzlich festgelegt bis zu drei Monate“, erklärte Behrens.

Beratungsangebote und Erreichbarkeit verstärkt
„Wir haben uns in den Agenturen für Arbeit in Sachsen-Anhalt unterdessen personell so umgestellt, dass wir zurzeit alle Kraft darauf ausrichten können, die betroffenen Betriebe zu beraten, Anzeigen schnell aufzunehmen und Kurzarbeit zügig abzurechnen“, so Markus Behrens weiter. „Kurzarbeitergeld ist das beste zur Verfügung stehende Mittel, um Arbeitslosigkeit zu verhindern.“ In allen Regionen werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Thema Kurzarbeit beraten – aufgrund der aktuell großen Nachfrage vielfach in Zusammenarbeit mit den Kammern. Die BA bittet, verstärkt die Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online abgegeben werden.

Umfangreiche Informationen und Erklär-Videos stehen auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit bereit, darüber hinaus regionale Anlaufstellen speziell in Sachsen-Anhalthttps://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sat/startseite.

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