Neues Förderprogramm stärkt den Brandschutz in Sachsen-Anhalt

22. August 2023 | Vermischtes | Keine Kommentare

Die Einheits- und Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt haben erneut die Möglichkeit, Fördermittel für die Errichtung neuer Löschwasserentnahmestellen zu beantragen. Diese Maßnahme soll die Brandschutzinfrastruktur im Land weiter ausbauen und optimieren. Das Programm umfasst die Einrichtung von Löschwasserteichen, Zisternen und Löschwasserbrunnen.

Ein Gesamtbetrag von rund 1,6 Millionen Euro an EU-Mitteln steht für dieses Vorhaben zur Verfügung. Die Förderung erfolgt dabei zu 100%, um sicherzustellen, dass im Falle eines Brandes eine ausreichende Wasserversorgung für die Feuerwehren gewährleistet ist.

„Der Brandschutz ist von essentieller Bedeutung, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können. Eine ausreichende Wasserversorgung ist dabei unverzichtbar. Durch die zusätzlichen Mittel wird der Brandschutz in unserem Land weiter gestärkt, was zu einer effektiveren Ausrüstung der Feuerwehren und somit zum Schutz der Bevölkerung beiträgt.“, betonte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.

Die Förderung von Löschwasserentnahmestellen durch EU-Mittel wird kontinuierlich fortgesetzt. Bereits zu Beginn dieses Jahres wurden 28 Förderanträge von Einheits- und Verbandsgemeinden bewilligt, die eine Gesamtsumme von etwa 1,9 Millionen Euro umfassten. Die Förderung erstreckte sich von etwa 5.000 Euro für Löschwasserbrunnen bis hin zu über 150.000 Euro für Löschwasserzisternen.

Das Förderprogramm richtet sich erneut an Einheits- und Verbandsgemeinden in ländlich geprägten Regionen und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern. Die Zuständigkeit für die Bewilligung der Fördermittel liegt beim Amt für Landwirtschaft, Flurerneuerung und Forsten Altmark (ALFF Altmark).

Interessierte Gemeinden sollten beachten, dass die Antragsunterlagen bis spätestens 15. September 2023 beim ALFF eingereicht werden müssen. Die Umsetzung der Löschwasserentnahmestellen muss bis zum 30. Juni 2025 erfolgen.

Eine umfassende Informationsveranstaltung zu dieser Fördermöglichkeit und den damit verbundenen zeitlichen Rahmenbedingungen fand im Juni 2023 in Form von Regionalkonferenzen statt.

Gemäß dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind die Gemeinden dazu verpflichtet, eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen. Zusätzlich unterstützt das Ministerium für Inneres und Sport die Feuerwehrinfrastruktur mit bedeutenden EU- und Landesmitteln.

Allein im Jahr 2022 hat das Land Sachsen-Anhalt die Kommunen mit mehr als 12,6 Millionen Euro für den Brandschutz gefördert. Auch für das laufende Jahr 2023 stehen rund 11,2 Millionen Euro für den kommunalen Brandschutz zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere die Förderung von Einsatzfahrzeugen und Feuerwehrhäusern, Fahrerlaubnissen sowie die Unterstützung von Kinder- und Jugendfeuerwehren.

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