Energieminister fordert Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zum Ausbau erneuerbarer Energien

19. Juni 2023 | Umwelt + Verkehr | Keine Kommentare

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien beraten. Der Entwurf sieht schnellere und unkompliziertere Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. Hierfür sollen unter anderem Verfahrensregelungen geändert und das Klima als ausdrückliches Schutzgut im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verankert werden.

Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann unterstützte die Gesetzesinitiative nachdrücklich und erklärte in seiner Rede in der Länderkammer: „Das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist mit seinen Verordnungen und Nebengesetzen so etwas wie die Herzkammer des Planungs- und Genehmigungsrechts. Schaffen wir hier nicht klare, unmissverständliche Voraussetzungen, verpuffen möglicherweise alle übrigen Maßnahmen.“

Aktuell sieht Willingmann, der in diesem Jahr auch Vorsitzender der Energieministerkonferenz (EnMK) der Bundesländer ist, allerdings noch Nachbesserungsbedarf: „Die Verfahren müssen in Zukunft nicht nur schnell, sondern auch rechtssicher ausgestaltet sein. Wir können uns bei Planungs- und Genehmigungsverfahren keine Unsicherheiten leisten, die dann erst durch Auslegungshinweise oder Gerichtsurteile behoben werden. Die Änderungen müssen nicht zuletzt auch angesichts der notorisch dünnen Personaldecke in den Genehmigungsbehörden und dem leider noch immer unterschiedlichen Stand der Digitalisierung ebenso eindeutig wie praxistauglich sein.“

Unklarheiten gibt es aktuell etwa beim Schutzgut Klima, das in die allgemeinen Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufgenommen werden soll. Die Aufnahme wird von den Ländern zwar begrüßt. Fraglich ist jedoch, welche Anforderungen konkret im immissionsschutzrechtlichen Verfahren hinsichtlich des neuen Schutzgutes gestellt werden sollen. Geändert werden soll auch eine Vorschrift zur Durchführung von Genehmigungsverfahren bei Repowering-Projekten – nach Inkrafttreten im August 2021 allerdings zum dritten Mal in nur zwei Jahren. Die Länder wünschen sich hier mehr Kontinuität in diesen komplexen Verfahren und warnen vor einer höheren Fehlerquote bei behördlichen Genehmigungsentscheidungen.

„Es muss also noch nachjustiert werden. Gelingt uns das nicht, ist zu befürchten, dass wir mehr Sand ins Getriebe streuen, statt das erhoffte Schwungrad anzuwerfen.“, so Willingmann. „Ich kann die Bundesregierung daher nur auffordern, die Hinweise, Anregungen, Maßgaben und Vorschläge der Länder aufzugreifen. Das Ziel ist klar und unstreitig. Den Weg müssen wir noch etwas ebnen.“

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